Keiser_1817
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- 12 März 2009
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Hallo,
Die Berufsgenossenschaft war da und hat an meinem 654 der seit 1973 bei uns ist, ein fehlendes Schutzblech bemängelt. Ich kann mich nicht entsinnen das da mal eins angebracht war noch habe ich das bei anderen Traktoren dieser Bauart gesehen. Was ich weiß ist, dass auf der linken Seite ein Blech zum Schutz vor dem Keilriemen des Lüfters angebracht worden ist.
Nun möchte die BG das auch auf der rechten Seite ein Blech angebracht wird. War da mal ein Schutz? denn der Mann meinte, dass für das fehlende Blech die zwei Löcher in der Seitenverkleidung wären (siehe Bild). Muss man dieser Anordnung folge Leisten oder kann man dagegen Argumentieren das es bei dem nie angebracht war und es quasi ein "Oldtimer" ist?

Die Berufsgenossenschaft war da und hat an meinem 654 der seit 1973 bei uns ist, ein fehlendes Schutzblech bemängelt. Ich kann mich nicht entsinnen das da mal eins angebracht war noch habe ich das bei anderen Traktoren dieser Bauart gesehen. Was ich weiß ist, dass auf der linken Seite ein Blech zum Schutz vor dem Keilriemen des Lüfters angebracht worden ist.
Nun möchte die BG das auch auf der rechten Seite ein Blech angebracht wird. War da mal ein Schutz? denn der Mann meinte, dass für das fehlende Blech die zwei Löcher in der Seitenverkleidung wären (siehe Bild). Muss man dieser Anordnung folge Leisten oder kann man dagegen Argumentieren das es bei dem nie angebracht war und es quasi ein "Oldtimer" ist?

