Einfallsreichtum bei Gebühren

633A

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1 September 2005
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Hallo Leute

Es ist doch 9immer wieder erstaunlich für was Gebühren bezahlen darf.

Ich hatte Einspruch gegen ein geplantes Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück eingelegt, denn wenn das neue Haus gegenüber den alten das abgerissen wird über 2m höher wird  kann man ja nich von einer geringen Erhöhung mehr sprechen.

Nun wurde mein Widerspruch zuerst von der Kreisstelle an die Landesstelle weitegeleiten  und abgelehnt mit einer mehrseitigen Bergründung. Denn scheinbar muß so ein Widerespruch von eine Fachanwalt formuliert werden um ANERKANT ZU WERDEN:

Nun langer Rede kurzer Sinn mein Widerspruch wurd abgelehnt und mir auch gleich eine saftige Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

Da frag ich mich die Behörde ist ja dazu da sich um Bauanbgelegenheitenn zu kümmern also wareum dann auich noch eine Bearbeitungsgebühr abkassieren?

m.f.G.IHC5633A
 
Hallo

 

hast du also selbst einen Einspruch verfasst...?

Naja, stellenweise kann ich die Aussage in Bezug zu einer Fachformulierung verstehen.

Sowas muss man einfach auch richtig beschreiben können und oftmals fehlen dazu die Begriffe und/oder es fallen einem die Wörter nicht ein.

Was meint ihr...?

 

Gruß

Torsten ;) 
 
Hallo Torsten

Ja ich habe den Wortlaut selber verfast was ich jetzt merke daß es ein fehler war. Scheinbar geht da ohne rechtliche Kenntnisse scheinbar garnichts mehr, denn wer kenn denn schon die notwendigen Bauverordnungen.

Ist ja schon traurig daß man selbst bei so was nun ohne einen fachanwalt absolut keine Chance mer hat.

m.f.G.IHC633A
 
Hallo, ja bei sowas sind die Wege manchmal unergründlich! Wenn dein Widerspruch abgelehnt wurde, ist das Vorhaben des Nachbarn aber mit Sicherheit im Rahmen des erlaubten gewesen. Wenn der Bebauungsplan das nicht erlaubt hätte, wär auch keine Genehmigung erteilt worden! In so einem Fall ist es immer zuerst sinnvoll gleich mal beim Bauamt der Stadt nachzufragen und seine Bedenken anzumelden. Die kümmern sich normalerweise kostenfrei um solche Themen.

Gruß Klaus
 
Hallo Klaus

Daß da der Nachbar das alte Haus abbrechen möchte und neu bauen möchte stört mich nicht wirklich nur wenn das neue Haus so um  die 2m höher wird  weil da mehrere Ausnahmen bei den Bauvorschriften gemacht werden war der Grund meines Widerspruchs.

Und der Widerspruch wurde vom Landesbauamt an eine höhere Stelle weitertgeleitet von da bekam ich dann auch den Gebührenbescheid.

denn wenn ich da die Vorgaben von der Baulinie heranziehe liegt der Neubau deutlich über der vorgegebenen Baulinie. Aber scheinbar kommt es hier auch auf das Geschick des planführenden architekten an der da sehr geschickt versteht die richtige Formulierungen des Vorhabens zu beschreiben.

m.f.G.IHC633A
 
Hallo,

das finde ich schon ziemlich "ungerecht"!

Ich würde jetzt erst Recht mir fachliche Hilfe holen!

Schau doch auch hier mal in ein Forum rein, oder gehe mal zur Verbraucherschutzzentrale (Beratung auch telefonisch!!),

wenn gar nix mehr hilft zu nem Fachanwalt.

Wenn möglich würde ich gegen den Gebührenbescheid Einspruch einlegen!. Woher solltest Du denn das wissen!, Und ausserdem hast Du ja auch keine Gebühr erhoben..... .

Und bei dieser massiven Änderung der Bebauungshöhe finde ich Deine Bedenken (Einspruch) durchaus angebracht!!
 
Hallo hurgel

Die Gebühr liegt im 3stelligen Bereich für etwa ein  Wochenlohn nach der Steuer.

Und zu deiner Frage 383+833 wenn das neue Haus so um die 2 Meter höher wird kann man wohl kaum von geringfügig reden.

Ist nur durch die von dem Architeketen sehr geschickt formulierten Ausnahmeregelungen möglich geworden, zu Näherem möchte ich mich nicht äußern.

Habe zwar die Möglichkeit gegen diesen Bescheid auch Widerspruch einzulegen, aber da habe ich dann doch Dedenken daß es noch mal teurer wird.

m.f.G.IHC633A
 
Nunja, da Du den Vorgang hier gepostet hast, bist Du offensichtlich an einer Diskussion interessiert.

Ich persönlich finde es ein typisch deutsches UNDING, dass überhaupt jemand Widerspruch einlegen darf! Meiner Meinung nach soll jeder auf seinem Grundstück bauen dürfen was und wie er will!
 
Ich persönlich finde es ein typisch deutsches UNDING, dass überhaupt jemand Widerspruch einlegen darf! Meiner Meinung nach soll jeder auf seinem Grundstück bauen dürfen was und wie er will!
So schauts aus,ich frag mich was es einen zu interessieren hat wenn der Neubau des Nachbarn später 2m höher ist als vorher?! Vorallem was sind schon 2m?! Bestenfalls eine Etage mehr die halbwegs nutzbar ist ! Hat der Garten dann dadurch im Sommer 2Stunden weniger Sonne oder wird dadurch die Aussicht gemindert? Weil in Deutschland viel zu oft auf solchen pillepalle Kram rücksicht genommen wird sind wir auch so weit wie wir sind
 
Jochen4:

Nunja, da Du den Vorgang hier gepostet hast, bist Du offensichtlich an einer Diskussion interessiert.

Ich persönlich finde es ein typisch deutsches UNDING, dass überhaupt jemand Widerspruch einlegen darf! Meiner Meinung nach soll jeder auf seinem Grundstück bauen dürfen was und wie er will!
Ja das ist hier auch so, einige aus der stad haben mir beim stallbau auch durch Wiederspruch genügend geärgert, als die nun an Bauen waren und ich Wiederspruch gegen die Carports einlegen wollte oder Gartenhäuschen wo Feten drin gefeiert wurden, da war das doch selbstverständlich, ich solle mich nicht was anstellen. wie gesagt die gleichen Leute die mir damals Steine im Weg gelegt haben, haben nun scheinbar Spontan alles vergessen.

Ich habe kein Wiederspruch eingelegt, ein feuer kann man mit jeden Dünnpfiff an brennen halten, nur wenn man schon so kleinkariert ist und alles auf der Goldwage legt, darf man sich nicht wundern wenn die Bürokratie in Deutschland immer höhere Blüten schlägt.

 
 
Jochen4:

Nunja, da Du den Vorgang hier gepostet hast, bist Du offensichtlich an einer Diskussion interessiert.

Ich persönlich finde es ein typisch deutsches UNDING, dass überhaupt jemand Widerspruch einlegen darf! Meiner Meinung nach soll jeder auf seinem Grundstück bauen dürfen was und wie er will!
Ja das ist hier auch so, einige aus der stad haben mir beim stallbau auch durch Wiederspruch genügend geärgert, als die nun an Bauen waren und ich Wiederspruch gegen die Carports einlegen wollte oder Gartenhäuschen wo Feten drin gefeiert wurden, da war das doch selbstverständlich, ich solle mich nicht was anstellen. wie gesagt die gleichen Leute die mir damals Steine im Weg gelegt haben, haben nun scheinbar Spontan alles vergessen.

Ich habe kein Wiederspruch eingelegt, ein feuer kann man mit jeden Dünnpfiff an brennen halten, nur wenn man schon so kleinkariert ist und alles auf der Goldwage legt, darf man sich nicht wundern wenn die Bürokratie in Deutschland immer höhere Blüten schlägt.

Ich finde das irgenwie auch gut wenn der Wiederspruch richtig ins Geld geht, so scheuen einge doch einge sich vor den Anschwärzen .
 
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