Hallo Leute
Es ist doch 9immer wieder erstaunlich für was Gebühren bezahlen darf.
Ich hatte Einspruch gegen ein geplantes Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück eingelegt, denn wenn das neue Haus gegenüber den alten das abgerissen wird über 2m höher wird kann man ja nich von einer geringen Erhöhung mehr sprechen.
Nun wurde mein Widerspruch zuerst von der Kreisstelle an die Landesstelle weitegeleiten und abgelehnt mit einer mehrseitigen Bergründung. Denn scheinbar muß so ein Widerespruch von eine Fachanwalt formuliert werden um ANERKANT ZU WERDEN:
Nun langer Rede kurzer Sinn mein Widerspruch wurd abgelehnt und mir auch gleich eine saftige Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
Da frag ich mich die Behörde ist ja dazu da sich um Bauanbgelegenheitenn zu kümmern also wareum dann auich noch eine Bearbeitungsgebühr abkassieren?
m.f.G.IHC5633A
Es ist doch 9immer wieder erstaunlich für was Gebühren bezahlen darf.
Ich hatte Einspruch gegen ein geplantes Bauvorhaben auf einem Nachbargrundstück eingelegt, denn wenn das neue Haus gegenüber den alten das abgerissen wird über 2m höher wird kann man ja nich von einer geringen Erhöhung mehr sprechen.
Nun wurde mein Widerspruch zuerst von der Kreisstelle an die Landesstelle weitegeleiten und abgelehnt mit einer mehrseitigen Bergründung. Denn scheinbar muß so ein Widerespruch von eine Fachanwalt formuliert werden um ANERKANT ZU WERDEN:
Nun langer Rede kurzer Sinn mein Widerspruch wurd abgelehnt und mir auch gleich eine saftige Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
Da frag ich mich die Behörde ist ja dazu da sich um Bauanbgelegenheitenn zu kümmern also wareum dann auich noch eine Bearbeitungsgebühr abkassieren?
m.f.G.IHC5633A