Fahrgestellnummer D-440

Mario JN39

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Hallo ins Forum und frohe Weihnacht,

ich habe, wie in einem anderen Thread schonmal erwähnt, einen IHC Mc Cormick D-440 gekauft ohne Papiere.
Der Verkäufer hat an Eides statt im Kaufvertrag versichert, das er der rechtmäßige Besitzer ist und keine Rechte dritter existieren.
Er hat ebenfalls versichert, das die Papiere des Schleppers verloren gegangen sind, er ist wohl schon seit 15 Jahren abgemeldet und nur noch als Hofschlepper gelaufen.

Bei meinen Recherchen bin ich nun auf ein paar Ungereimtheiten gestoßen,

Die Fahrgestellnummer lautet GE gefolgt von einem Bindestrich und 3 Zahlen. Das ganze ist am Getriebe eingefasst in ein * vor und hinter der Nummer, also quasi *GE-123* (123 nur als Beispiel)

In allen Datenblättern die ich gefunden habe, lauten beim D-440 die Fahrgestellnummern immer NT 275 ... , also 6-stellig hinter NT.

Hat da einer eine Erklärung für ?

Die Nummer finde ich übrigens nur unterhalb des Typenschildes am Getriebe auf der schrägen Fläche.
Am Motor habe ich heute mal nachgeschaut aber nix gefunden. Ist schon doof wenn man keinen Plan davon hat...

Ich habe parallel schon andere IHC Cracks direkt angeschrieben und befragt, keiner kann sich das erklären...

Ebenso ist der Hubraum auf dem Typenschild von 2175 auf 2434 umgeändert, auch das macht m.E keinen Sinn.
Als Baujahr steht 57 auf dem Schild, auch das isk komisch.

Ich hatte die GE-xxx Nr. vorab durch einen Cousin von mir abchecken lassen, der ist beim Zoll. Natürlich alles sauber.

Prüft denn der TüV / die Zulassungsstelle beim Ausstellen neuer Papiere die Plausibilität der Fahrgestellnr. ?

Wie sollte ich weiter vorgehen um eine Zulassung zu bekommen ?

Eine Kopie des Briefes von einem baugleichen Schlepper habe ich vom Verkäufer mitbekommen...

Gruß Mario
 
Hallo Mario

such mal nach folgendem hier im Forum:

Datenbuch aller Schlepper aus Neuss am Rhein 1937 - 1997


du findest dort jemanden - IHC_654 - der dass Buch noch besitzt, vielleicht kann er dir weiterhelfen.

MfG Buddel45
 
Mehrere Möglichkeiten.

- Kontakt zu V Tim aufnehmen, der hat mehrere D-440

- Du hast auch die Richtige Nummer gefunden? Ist mir neu das die am Getriebe steht, meist oberhalb der Kupplungsglocke

- Es ist nur die Haube? > Verjüngte Frontmaske, Rootslader, Kühlerzulauf oben rechts ohne Bypass

- Er hatte einen Frostschaden und hat den Block samt Büchsen gewechselt. > Kopf runter und Büchsen messen

Ich spreche jetzt von unserer Gegend, da macht der TÜV in der Schleppergröße keine großen Probleme wenn keine Papiere da sind, ne kurze Prüfung und da gibts nen neuen Brief, den du ja eh brauchst weil er schon 15 jahre nicht angemeldet war.

Na denn, viel Erfolg
 
bigx v12:

Ich spreche jetzt von unserer Gegend, da macht der TÜV in der Schleppergröße keine großen Probleme wenn keine Papiere da sind, ne kurze Prüfung und da gibts nen neuen Brief, den du ja eh brauchst weil er schon 15 jahre nicht angemeldet war.

Na denn, viel Erfolg
Einen neuen Brief brauch er nur weil er keine Papiere mehr hat und nicht weil der Schlepper schon 15 Jahr abgemeldet ist! Auch wenn ein Fahrzeug 30 Jahre abgemeldet war und man hat die Papiere nocht reicht eine ganz normale HU! Die Zeiten wo Briefe nach dem Zeitraum X verfallen und dies eine Vollabnahme nach §21 bedeutete sind Gott sei Dank vorbei, da wurde genug Geld damit gemacht!
 
Hallo,

die Seriennummer der D-440 gehen von NT 275001-NT 276804.

Kannst du mal ein Bild einstellen von dem was du da am Schlepper vorgefunden hast?

Was noch intererresant wäre, wo du diese Nummer gefunden hast? Auf der linken Seite zufällig unterhalb des Sitz ca. beim Einstieg?
 
Hi nochmal,

Getriebe war wohl falsch ausgedrückt. Ist wohl das Kupplungsgehäuse.

Bin (noch) kein Fachmann...
Anbei mal Bilder von den Nummern.

Das Typenschild befindet sich rechts, die eingeschlagene Nr. vielleicht 10-15cm unterhalb des Typenschildes auf einer schrägen Metallfläche am Kupplungsgehäuse. Der Bowdenzug darunter ist der vom Gaspedal. Den Lack konnte ich mit einem Lappen abwischen...

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Es ist definitiv ein 440er. Rootsgebläse und Kühlerzulauf wie beschrieben...
Sieht auch alles so aus wie im Werkstatthandbuch... 

Gruß Mario
 
hallo

das typenschild ist kein werksbeschlagenes so in der art waren die nicht geschlagen, aleine das baujahr war immer 4 stellig

die fläche der fahrgestellnummer ist die richtige aber ich würde behaubten das diese schon mal mit der flex bearbeitet wurde und geändert weil original war die flächen die ich bis jetzt gesehen habe wesendlich rauer und die schriftart und schriftgröße stimmt meiner meinung nicht mit der "standard"mäsigen überein.

was hast du den für eine motornummer da diese mit der fahrgestellnummer gleich war nur nicht NT sondern MN davor stand.

mfg lukas
 
Hallo Lukas, wo finde ich die Nr. am Motor ? Habe heute schon mal gesucht und nix gefunden... Ich befürchte das wird noch spannender als ich gedacht habe...

Gruß Mario
 
Hallo,

das Typenschild ist gefaket! (Und damit wohl auch noch alles andere...)

Der erste D-440 wurde im August 1958 gebaut!

Weder das Leergewicht noch der Hubraum ist stimmig mit den Angaben zu einem D-440.

Der Hubraum der angegeben ist ist der von einem D-436. Aber auch die wurden erst ab 1959 gebaut.

Also da würde ich den Vorbesitzer ggf. doch noch mal fragen....

Edit:

Wenn ich mir die Schlagzahlen so anschaue, kommt es mit vor das die Zahlen nicht zu den Buchstaben passen würden.

Wenn die richtige Nummer mit 351XXX anfangen hat/hätte, käme z.B. ein D-436 in betracht. Bin gespannt auf die Motornummer.
 
Einen neuen Brief brauch er nur weil er keine Papiere mehr hat und nicht weil der Schlepper schon 15 Jahr abgemeldet ist! Auch wenn ein Fahrzeug 30 Jahre abgemeldet war und man hat die Papiere nocht reicht eine ganz normale HU! Die Zeiten wo Briefe nach dem Zeitraum X verfallen und dies eine Vollabnahme nach §21 bedeutete sind Gott sei Dank vorbei, da wurde genug Geld damit gemacht!

Nein das reicht eben nicht. Wird ein Fz. abgemeldet, oder Stillgelegt, bekommt man ein Schreiben was die Anmeldung in einem Bestimmten Zeitraum vereinfacht. Wird es über 7 Jahre nach Stilllegung nicht in Betrieb genommen, gilt es als aus dem Verkehr genommen, und benötigt damit ein neues Einzelgutachten sowie neuen TÜV. Ebenso ein Schriftstück der zuletzt zuständigen Verwaltung.

"Ist ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, ist eine erneute Zulassung innerhalb eines unbe-grenzten Zeitraumes möglich, sofern die ehemaligen Zulassungsdokumente vorhanden sind. Liegen diese nicht mehr vor, ist eine Zulassung noch innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren unproblematisch möglich. Danach kann die zuletzt örtlich zuständige Zulassungsbehörde ggf. eine Karteikartenabschrift erstellen, sofern die Fahrzeugdaten noch im örtlichen Fahrzeugregister vorhanden sind. Außerdem ist eine Hauptuntersuchung erforderlich."

www.wunschkennzeichen-reservieren.de/kfz-ummeldung-abmeldung/auto-stilllegen

"Ob der Halter eine vorübergehende oder endgültige Stilllegung wünscht, muss er nicht sofort entscheiden, wenn er das Auto stilllegen lässt. Es gibt eine Frist von sieben Jahren, in denen das Fahrzeug neu zugelassen werden kann. Nötig ist lediglich die Vorlage einer gültigen Abgas- und Hauptuntersuchung. Erst nach sieben Jahren erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug endgültig. Für eine erneute Zulassung ist dann ein Vollgutachten unerlässlich." 

www.allsecur.de/glossar/kfz-versicherung/stilllegung/

Tja 523er absolut falsch Informiert, trotzdem Danke
 
Ich halt mich da lieber an offizielle Seiten wie die vom Tüv

www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/bewertungen_gutachten_zertifikate/vollgutachten/1_vorab_informieren

Vollgutachten gemäß § 21 StVZO Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden UND WEDER eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung NOCH eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung VOREGEN KÖNNEN oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!

Heißt auf deutsch, wenn die Kiste länger als 7 Jahre abgemeldet ist und man für das Fahrzeug Papiere hat ist KEINE 21er notwendig!! Nach 7 Jahren wird nur der Datenbestand des Fahrzeuges um das es geht gelöscht, ist dessen Brief jedoch noch vorhanden so genügt eine ganz normale HU/AU.

Dies kann ich auch aus eigener Erfahrung bestätigen!

Subaru 10Jahre abgemeldet

Unimog 411 20 Jahre abgemeldet (Pappbrief)

Farmer 1 15 Jahre abgemeldet

Fahr D88 25 Jahre abgemeldet (Pappbrief)

Es wurde jeweils EINE NORMALE HU bei der DEKRA durchgeführt (alte Bundesländer)natürlich bekamen alle Fahrzeuge im Ramen dier Wiederzulassung die neuen EU Papiere Teil 1 und Teil 2 ausgestellt
 
Besten dank schon mal jetzt für Euere Hinweise. Ich hoffe das ich trotz allem irgendwie zu neuen Papieren kommen kann. Ich hatte schon fast so etwas befürchtet. Nun nochmal zur Motornummer. Wo finde ich die normal ? Ich such mir nen Wolf und finde nichts...

Gruß Mario
 
hallo

also zum tüv gibts in hessen kein problem, mein lanz 2816 war seid 1976 abgemeldet bin zum tüv normale HU für 45 euro und dan gleich angemeldet.

mfg
 
bigx v12:

Er hat aber keine Papiere, nichts außer die Erklärung des Verkäufers
Dies weiß ich und hatte es auch in meinem ersten Post geschrieben den du zitiert hast! Was aber sicherlich in diesem Fall alles andere als gut ist wenn diverse Nummern unschlüssig sind, denn dies bedeutet dann auch das die Datenbank vom Tüv sicher nichts hergibt :(
 
So, ich nochmal.

Also ich kann am Motor keine Nummer finden. Weder im Bereich um den Ölfilter noch sonstwo.
Lediglich Nummern die wahrscheinlich irgendwelche Teilenummern abbilden sind zu sehen.

Diese sind aber nicht eingeschlagen sondern tragen nach aussen auf.

Man sieht im Bereich um den Ölfilter aber auch keine Stelle wo man vermuten könnte das da was entfernt worden ist...

Vielleicht kann mir ja mal jemand ein Beispielbild schicken, damit ich weis wonach ich suchen muss...

Bin Ratlos... 

Trotzdem vielen Dank

Es wäre natürlich übelst wenn ich keine Papiere bekommen könnte, der Schlepper ist nämlich so ganz gut in Schuss.

Die Vorderachse muss überarbeitet werden und die Bremse rechts tritt voll ins Leere. Ansonsten ist eigentlich alles in Schuss...

Gruß Mario
 
OK, Fläche gefunden, leider blanko, aber Oberfläche ist rau, also offensichtlich nicht manipuliert.

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Jetzt gehen mir die Ideen langsam aus...

Ich habe einen Geisterschlepper gekauft...

Gruß Mario
 
Hallo Mario,

ist ja schon alles recht merkwürdig, was du noch versuchen kannst ist, den Vorbesitzer zu fragen ob der was über die Geschichte weiß oder nen anderen Vorbesitzer kennt.

Was für nen Prototyp sprechen würde, ist das Baujahr 57. Vielleicht hat auch mal jemand mal einen Motor vom 436 eingebaut, worauf hin das ganze Fahrzeug über ne §21 wieder zugelassen wurde.

Andere Ideen habe ich auch nicht.

Gruß Markus
 
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