Forst- Waldarbeit

744iger

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Hallo Waldarbeiter,

nachdem ich vor einigen Jahren einen Motorsägenkurs, vor zwei Jahren einen Seilwindenkurs besucht habe, hatte ich letzte Woche einen Starkholzkurs und Problembaumfällung. Wie in den vergangenen Kursen war dieser höchst interessant und lehrreich. Den Kurs hat ein Forstwirtmeister aus unserem hießigen Forstamt durchgeführt. Der Kurs war kostenlos, wie auch immer mein Dad das gedeichselt hat. Normal ist das mittlerweile fast alles kostenpflichtig. Zumindest in Bayern.

Eine Message möchte ich Euch mitteilen. Ab 01.01.2013 darf nur derjenige Waldarbeit verrichten, der einen Motorsägenkurs und entsprechende Schutzausrüstung trägt, ausüben. Es ist egal ob Staatswald, Privatwald, Koperationen ect ect. Jeder Eigentümer des Waldes ist verpflichtet das einzufordern und eine Sicherheitsunterweisung durchzuführen. Das Gesetz ist wohl mittlerweile abgesegnet und rechtskräftig. Allein in Bayern gab es in 2010 72 Tote durch Waldarbeit. Ebenfalls wäre ich vorsichtig mit irgendwelchen Eigenbauten (Holzspalter, Seilwinden). Solange nichts passiert, wird nicht nachgefragt. Bei Eigenbauten fehlt einfach die TÜV Abnahme bzw das CE Kennzeichen (Konformitätserklärung). Baut einen Unfall mit einem Fahrzeug ohne TÜV, dann....

Wie mit dieser Message umgegangen wird, bleibt jedem selbst überlassen. Ich wollte Euch nur informieren!!

Anbei paar Bilder, ich im Kampf mit der Fichte :-)

Gruß Markus





 
Hallo, das ist auch von Landesforst zu Forst unterschiedlich. In NRW gilt z.B.:

Die Teilnahme wird grundsätzlich bei Brennholzselbstwerbung im Staatswald sowie bei der Vermittlung von Freizeitbrennholzselbstwerbern in den Privat- und Kommunalwald gefordert.

Da die so genannten Freizeitbrennholzselbstwerber einer sehr gefährlichen Arbeit nachgehen, aber weder der Unfallversicherungspflicht, noch dem Arbeitsschutzgesetz unterliegen, hat man sich im Landesbetrieb Wald und Holz NRW dazu entschlossen mit dem "Leitfaden zur Freizeitselbstwerbung von Brennholz im Staatswald des Landes Nordrhein-Westfalen" einen innerbetrieblichen Mindeststandard für die Gestaltung der Motorsägenlehrgänge zu definieren. Der Mindeststandard soll helfen die auf den Forstämtern sowie auch von Externen angebotenen Lehrgänge transparenter zu machen, über mögliche Gefahrenquellen zu informieren sowie Unfälle zu vermeiden.​
Auf die Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang kann im Einzelfall unter den folgenden Voraussetzungen verzichtet werden:

  • Bei Teilnehmern welche einen bisherigen Motorsägenlehrgang besucht haben, soweit der Lehrgang den Mindestanforderungen des Leitfadens genügt,
  • Bei mehrjährig in den Forstbetriebsbezirken tätigen, bekannten und bewährten Freizeitbrennholzselbstwerbern,
  • Bei Freizeitbrennholzselbstwerbern welche eine vergleichbare Qualifikation im Rahmen ihrer beruflichen Ausbildung nachweisen können.
Gruß vom Berg - Klaus
 
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