Frage an die Profis!

644S-Fahrer:

Hallo Leute,

das scheint ja mal wieder jede Zulassungsstelle / TÜV - Stelle unterschiedlich zu handhaben.

[...]

MfG der IHC-Fahrer59 ( 644S-Fahrer )
Das ist, im übertragenem Sinn tatsächlich so oder ähnlich, da spielen teilweise massive regionale politische Intereesen und Entscheidungen mit hinein. Lebe hier in Sichtweite einer Landkreisgrenze und so einiges was hier im Landkreis möglich und gängige Praxis ist geht ‘n paar hundert Meter weiter gar nicht. Umgekehrt ist das auch oft so.

Darum kann hier wohl auch niemand verbindliche Auskunft für andere geben, sowohl was die Zulassung, die Besteuerung als auch das Führerscheinumschreiben angeht.

Solche Fragen immer vor Ort mit den zuständigen Stellen klären und wenn einem die Auskunft von Sachbearbeiter A nicht passt dann zur nächsten Behördenaussenstelle und Sachbearbeiter B fragen. ;-)

Gruß

Klaus
 
Hallo Thorsten, 

Also mein bekannter ist 48 Jahre und hat die Landwirtschaft  nebenbei betrieben aber schon mehr als ein Hobby!  Jetzt hat er seinen schlepper auf schwarze angemeldet aber die grüne Nummer, da gleiches Kennzeichen,  immernoch drauf. Allerdings fährt er die ganzen anhänger im Moment noch mit den nachlaufnummern. Das ist ja illegal so wie ich das jetzt verstanden habe!

Gruss 

Thomas
 
Dein Bekannter kann den Schlepper nicht auf schwarz angemeldet haben und grüne Kennzeichen haben, die werden wohl einfach zu ihm gesagt haben dass er keinen Betrieb im Sinne von LoF führt und deshalb Steuern zu bezahlen hat! Zumindest hier im Saarland steht bei grüner Nummer auch ein Vermerk in der Zulassung dass grüne Kennzeichen sich am Fahrzeug befinden (grüne Schrift) in dem Fall wäre das Fahrzeug falsch beurkundet wenn grüne Kennzeichen angebracht, jedoch dieser Vermerk in der Zulassung fehlt
 
In seinem fahrzeugschein ist vermerkt das er grün fahren darf aber da. Ist ja auch die Jahre vorher mit grün gefahren. Er fährt nur mit den Grünen schildern jetzt weiter und zahlt aber steuern weil er keine loft mehr angemeldet hat. Zieht auch seine Anhänger mit folgenummerschilder, aber das ist doch dann nicht Legal?  Wenn ich Steuer zahle muss ich doch die anhänger auch separat anmelden, oder zählt dann im Brief der Eintrag für grüne Nummern?  Das ist schon ein verzwickten Thema!  

Gruss thomas 
 
Guten Morgen Thomas

Rein von der Logik her wäre es möglich,dass dein Bekannter für den Traktor einen Aufschlag auf die Kfz Steuer zahlt und somit die Anhänger steuerfrei weiter betrieben werde dürfen. Dies aber wiederum nur an diesem Fahrzeug. Die meisten Transportunternehmen hier in Deutschland nutzen diese Variante für ihren Fuhrpark,wenn sie z.B. 10 Zugmaschinen haben un 15 oder mehr Auflieger/Anhänger. Da wird dann für die Zugmaschine der Steuersatz erhöht,dafür sind dann aber die Auflieger/Anhänger steuerfrei und bekommen ein grünes Versicherungskennzeichen.Die Zugmaschinen und Auflieger können aber innerhalb der Firma getauscht werden.    Ich denke,dass die Behörde bei der dein Bekannter war es so geregelt hat. 

Gruss Christoph
 
Hallo, so wie Christoph das beschreibt ist es richtig. Es gibt durchaus die Varante vorne Schwarz und hinten Grün. Die Varante vorne Grün und Steuer bezahlen ( ist bei mir ja auch so geworden, siehe 1.Seite ), hat sich wohl aus dem schärferen Vorgehen der Zollämter so ergeben, ist aber eine reine Vermutung von mir. Der Vorteil: ich kann meine Anhänger weiter benutzen.

Gruss Klaus
 
Arnold D432:

In seinem fahrzeugschein ist vermerkt das er grün fahren darf aber da. Ist ja auch die Jahre vorher mit grün gefahren. Er fährt nur mit den Grünen schildern jetzt weiter und zahlt aber steuern weil er keine loft mehr angemeldet hat.

Gruss thomas 
Dann hat sich je wie ich vermutet habe zulassungstechnisch nichts geändert! Es wurde also lediglich die Landwirtschaft abgemeldet und beim FA/Zoll mitgeteilt dass man nun Steuern zahlt! @633Klaus und Lonestar943, die Sache mit den steuerfreien Anhängern trifft hier nicht zu da der Anhänger NICHT zugelassen ist, die Auflieger bei den Speditionen/Lohner sind zugelassen
 
Hallo,

ich habe einen D324, überschreite somit die 20 km/h nicht! Kennzeichen grün und steuerbefreit. Somit darf ich meinen Anhänger 3 to, ohne TÜV und Zulassung an den Schlepper hängen? richtig?

vielen Dank

Gruß Simon
 
Resto-70:

Hallo,

ich habe einen D324, überschreite somit die 20 km/h nicht! Kennzeichen grün und steuerbefreit. Somit darf ich meinen Anhänger 3 to, ohne TÜV und Zulassung an den Schlepper hängen? richtig?

vielen Dank

Gruß Simon
moin Simon

Hast Du Land- oder Forstwirtschaft? Bist Du berechtigt das grüne Kennzeichen zu führen oder ist das noch ein Überbleibsel vom Opa und die Behörden sind noch nicht darüber gestolpert? Steuer- und Zulassungsfreriheit gilt nur für LoF-Zwecke.Wenn der Bauer seine alte Wohnzimmereinrichtung mit Trecker und Anhänger zur Müllkippe fährt ist das genaugenommen kein LoF-Zweck und die Fahrzeuge steuerpflichtig.

Gib uns ein paar Infos zu Deiner Person, Deinen Fahrzeugen und Deinem Betrieb und Du erhälst genaue Informationen ob Du legal unterwegs bist

mfG Heiko
 
Hallo,

läuft offiziel unter LoF. Habe das grüne Kennzeichen beantragt und wurde genehmigt. Da wir Streuobstwiesen haben und die Äpfel abgeben.

Gruß Simon
 
Hallo, ja darfst du, 25km/h Schilder,Beleuchtung, Bremsen usw. muß natürlich dran sein und auch funktionsfähig.

Gruss Klaus
 
Und auch nur wenn der Anhänger kein Eigenbau ist bzw es dafür eine ABE gibt oder er vor einem gewissen Stichtag erbaut wurde!
 
Hallo, 

wie sieht die Rechtslage aus, wenn ich einen Schlepper mit roten 06er Kennzeichen überführe? Vornehmlich über 3,5t also 1255 etc.

Gruß Christoph 
 
ANCI300:

Hallo, 

wie sieht die Rechtslage aus, wenn ich einen Schlepper mit roten 06er Kennzeichen überführe? Vornehmlich über 3,5t also 1255 etc.

Gruß Christoph 
Ist alles in den Gesetzen nachlesbar, wenn Du Hilfestellung brauchst mußt Du Deine Frage speziell formulieren und nicht so allgemein. Rote 06er Kennzeichen werden nur unter hohen Auflagen an KFZ-Fachbetriebe ausgegeben. 

mfG Heiko
 
Ich bin mit den Gesetzestexten leider nicht so vertraut. 

Konkreter Fall: Wir haben diese Nummern im Betrieb und ich möchte damit einen abgemeldeten Schlepper mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t überführen. 

Tritt da der LOF Zweck in Kraft, wenn ich einen landwirtschaftlichen Betrieb Zuhause bzw. mein Chef habe und ich den Schlepper zu diesem Zwecke gekaut habe? 

Gruß Christoph 
 
Wenn ich mich recht entsinne sind Fahrten im Rahmen einer Werkstattfahrt auch mit der Klasse L/T möglich laut Gesetzestext. Ansonsten mindestens C1 für die Überführung
 
ANCI300:

Ich bin mit den Gesetzestexten leider nicht so vertraut. 

Konkreter Fall: Wir haben diese Nummern im Betrieb und ich möchte damit einen abgemeldeten Schlepper mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t überführen. 

Tritt da der LOF Zweck in Kraft, wenn ich einen landwirtschaftlichen Betrieb Zuhause bzw. mein Chef habe und ich den Schlepper zu diesem Zwecke gekaut habe? 

Gruß Christoph 
Wenn ich recht informiert bin sind 06er Kennzeichen oder rote Nummern oder Kurzzeitkennzeichen NUR zur ÜBERFÜHRUNG von Fahrzeugen bestimmt. Das bedeutet,man darf nur dieses Fahrzeug an dem diese Kennzeichen angebracht sind per Achse von einem Ort zum anderen ÜBERFÜHREN. Alles andere (z.B. der Transport von Gütern oder ähnlichem) ist mit diesen Kennzeichen NICHT zulässig. Der LoF Zweck tritt hier nicht in Kraft,da es hierbei lediglich um steuerliche Angelegenheiten geht und die haben mit der Zulassung zum Strassenverkehr und den Versicherungstechnischen Dingen (Auch ein Fahrzeug mit Überführungskennzeichen muss versichert sein) nichts zu tun.

        Gruss und guten Rusch  Christoph                                                                                                                                                                                                                                                                               
 
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