Frage nach eurer Meinung?

ihc353s

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6 Dezember 2024
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Hallo,

habe ein kleines Problem und wollt mal eure Meinung drüber hören.

Vor etwas über einem Jahr hatte ich eine Motorhaube mit Aluschildern vom D-439, im sehr gutem Zustand bei ebay zur Selbstabholung versteigert. Der Käufer hat die Haube nach einiger Zeit auch per Überweisung bezahlt, allerdings bis heute nicht abgeholt.

Der Käufer ist etwa 80 Kilometer weg von mir allerdings hab ich keine Adresse von ihm.

Da sämtliche Versuche, mit anrufen und E-Mail schreiben erfolglos waren, hab ich die Haube vor etwa 7-8 Wochen nochmal in ebay, bei ebay Kleinanzeigen und hier im Forum inseriert.

Es dauerte nur ein paar Stunden, dann hatte ich eine Nachricht per ebay, wo der Käufer anfragte, wann er die Haube denn jetzt endlich mal abholen könnte. Also sämtliche Angebote gelöscht, und komplett nochmal alle Telefonnummern und die Abholadresse mitgeteilt, mit der Bitte, die Haube doch endlich mal abzuholen.

Seitdem herrscht wieder Funkstille, hab nochmal per Mail angefragt, ob die Haube jetzt mal geholt wird, oder ob ich sie wegschmeissen soll? So eine Motorhaube ist ja doch etwas sperrig und geht schon mal im Weg um.

Wie lange muss ich die Haube zurückhalten, weiß das zufällig jemand?

Vielen Dank

Gruß Schorsch
 
Hallo Schorsch,

hast du in der Verkaufsanzeige keinen Passus wie "Abholung innerhalb von 7 Tagen" geschrieben?

Ansonsten würde ich das über Ebay regeln. Die haben sicher mehr Ahnung über den rechtlichen Rahmen.

Gruß

Jörg
 
Hallo Schorsch

wenn dem Käufer nicht daran gelegen ist, seinen ersteigerten Artikel abholen zu wollen,

dann soll er es lassen und nicht nach einer langen Zeit plözlich Interesse zeigen;

eine Abholung kann nicht endlos in die Zukunft gestreckt werden;

mfG.....Reinhold
 
Diesen Fall hatte ich mit Türen von einem 523, mein Anwalt sagte mir damals das ich die 2 Jahre aufbewahren muss danach gehen sie wieder in meinen Besitz über.er sagte mir auch ich könne dem Käufer die Lagerung in Rechnung stellen. Aber das war 2008!!! 
 
Ich habe im Februar 2015 einen Schlepper verkauft,  er hat ihn damals Besichtigt und komplett bezahlt und gesagt er würde ihn in einer Woche abholen,  das ist jetzt ein Jahr her, ich habe leider keine Anschrift oder Telefonnummer mehr. 
 
Mit einem Schlepper hatte ich das auch mal, immer wenn ich angerufen hab, dann war seine Frau oder die Mutter dran und sie würden es ihm ausrichten, sich zu melden. Nach 2 Monaten kam er an, ich hätte versucht ihm den Schlepper zu unterschlagen, und er habe schon überlegt, Anzeige gegen mich zu erstatten. Sogleich nahm er sein mitgebrachtes Werkzeug und fing an, am Schlepper rum zu schrauben und zu meckern, was denn alles kaputt sei. Obwohl er den Schlepper als stark reparaturbedürftig gekauft und auch gleich per Überweisung bezahlt hatte, wollte er wieder Geld zurück, da der Schlepper den Kaufpreis niemals wert wäre.

Also bin ich zur Bank hab Geld geholt und hab ihm den gesamten Kaufpreis in die Hand gedrückt und ihn gebeten, das Gelände zu verlassen, er drückte mir das Geld wieder in die Hand und wollte dann den Schlepper mit seinem Helfer aufladen. Mehrmals erklärte ich ihm, das der Schlepper hier bleibt und er doch bitte mit dem Geld das Gelände verlässt.

Am Ende wars dann so, das er das ganze dann doch nicht so gemeint hätte und er drauf beharrte, das er den Schlepper gekauft habe und den auch mitnehmen würde. Da der Schlepper die 2 Monate auf Nachbarins Stellplatz zugebracht hatte, hab ich ihm noch 100 Euro Standgebühr aufgebrummt, damit meine Nachbarin auch was davon hatte.

@Benedikt, hast du denn keinen Kaufvertrag mit ihm gemacht?
 
Hallo Schorsch.

Ich hatte das auch schon 3 mal mit 2 Motoren. Einen hab ich immer noch hier stehen....

Hast du denn jetzt die Adresse oder andere Kontaktmöglichkeiten zum Käufer? Dann würde ich ihm ab jetzt Lagergebühren aufbrummen oder ihm die Möglichkeit bieten vom Kauf zurück zu treten, natürlich auch mit Gebühren. Die Erfahrung zeigt, sobald es anfängt Geld zu kosten kommt Bewegung in die Sache. Wenn er sich nicht darauf meldet würde ich darauf hinweisen das die Haube bei einem Unwetter zerstört wurde. Wenn er dann sein Geld wiederhaben will, gibst du es ihm unter Abzug der Gebühren halt wieder.

Ebay macht wegen solchen Menschen keinen Spaß mehr, das haben die Macher auch schon selbst gemerkt.

Gruß Jürgen
 
Moin,

ein Schlepper verkaufen ohne Kaufvertrag wäre mir persönlich zu gewagt.

Aber passiert ist passiert.

Ich würde an deiner Stelle EBay anschreiben und den Vorfall melden,

Dann den Käufer anschreiben und zu Abholung der Haube bis zum Datum X abzuholen, andernfalls

würdest du Einlagerungsgebühren in Höhe von X€ pro Monat berechnen..

Ich würde EBay bitten die Nachricht an den Käufer weiterzuleiten.

Das ganze würde ich drei Mal machen, alles gut abheften und abwarten was da kommt.

Dann würde ich es in der Käuferbewertung reinschreiben.

Ist zwar juristisch sicher nicht ganz korrekt aber du hast mehr als deinen guten Willen gezeigt.

Was kann dir schlimmstenfalls passieren?

Frage mich nur wer so blöd ist etwas zu kaufen, zu bezahlen und es nicht abzuholen. Das sind doch keine kleinen Summen.

Ist ja als wenn ich in den Puff gehe, bezahle und nicht ... :-)

Gruß

Bernd
 
Eigentlich kaum zu glauben, wie irre manche Leute sind!

Ich hatte bei Ebay ein Rennrad versteigert, der Käufer zahlte und hat das Rad dann, trotz vieler Nachfragen meinerseits nie abgeholt.

Hilfe seitens Ebay gab es nicht!

Ich habe das Rad zwei Jahre später, nochmals versteigert. Wobei ich aber nicht weiß, ob ich rechtlich auf sicherer Seite gestanden bin!

Gruß, Jochen
 
Hallo,

also ich würde die einfach wieder versteigern und wenn er sich wirklich irgendwann noch mal melden sollte würde ich ihm sagen das ich die nach draußen gestellt hätte und die wär jetzt weg .

Da würde ich mir nix von annehmen

Gruß Daniel
 
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