Frage zur H-Zulassung

Lukas,

du darfst dann nur Fahrten im Zusammenhang mit deinem Betrieb und zu dessen Unterhalt fahren.

Der Weg z. B. zum Treckertreffen ist eine Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis.

Wenn du dir Holz für deinen Kamin zu Hause aus dem Wald holst, ist das eine Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis.

Wenn du Möbel für die Oma holst, ist das eine Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis.

Wenn du im Winter damit den Schlitten für die Kinder ziehst, ist das eine Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis.

und, und, und. Es kommt auf den Zweck der Fahrt an, nicht darauf, was für eine Kennzeichenfarbe am Fahrzeug hängt.

Sorry, aber so viel Hartnäckigkeit habe ich noch nicht erlebt.

Gruß

Jörg
 
Ja ist doch alles angekommen.

Bin zwecks der ganzen thematik noch am überlegen, vielleicht mache ich es ja auch so und verkaufe ihn...falls jemand ensthaftes intresse zeigen sollte
 
moin Lukas, 

sowas wie Dich habe ich noch nicht erlebt, das Du den großen Trecker ernsthaft verkaufen willst und einen kleineren anschaffst glaub ich auch noch nicht.

Nimm doch etwas Kohle in die Hand und mach einfach den passenden Führerschein und Du kannst den 844 völlig legal fahren.

Welchen kleinen Trecker willst Du kaufen? Mein 423 z.B. ist mit zGG 3600Kg auch schon zu schwer für die Klasse B/BE, Wenn Du Dir tatsächlich einen Trecker mit 3500Kg zulegst und dann den 4Tonner hinten dranhängst hast Du wieder die selben Probleme mit den nicht zum Gespann passenden Führerschein.

Wenn Du selbstständig bist mit eigenem Gewerbebetrieb wie Du es hier schon mal geschrieben hast, gibt es Möglichkeiten die Kosten für den Führerschein steuerlich geltend zu machen. Ich selbst habe meinen Klasse 2 damals mit Zuschüssen einer großen Hilfsorganisation der ich auch heute noch angehöhre für die Hälfte des damals marktüblichen Preises machen können und die Kosten die ich selbst tragen musste habe ich als beruflich bedingte Kosten zur Arbeitsplatzsicherung steuerlich geltend gemacht, das Finanzamt hat es akzeptiert. Den LKW-Schein habe ich in den über 20 Jahren bisher nur 1x  für einen Tag privat benötigt aber habe es nie bereut dafür Geld auszugeben.

Denk einfach dran das Du noch jung bist und noch viel erreichen kannst wenn Du mit einem passenden Führerschein C1E oder CE jetzt loslegst, Dein Hobby und der Spass sind gesichert und evt. musst Du auch mal beruflich größere Fahrzeuge oberhalb von B/E fahren.

mfG Heiko
 
Servus liebe Mitstreiter,

ich bin ja eher der stille Leser. Doch dieses Thema interessiert mich, da ich mir auch einen IHC in der Größenordnung 745 Allrad bis 844 Allrad zulegen möchte.

Einsatzgebiet liegt in Oberfranken/Bayern

Ich habe meinen derzeitigen Schlepper auf grüner Nummer laufen, da ich im weitesten Sinne Pflegearbeiten im Landschaftsschutz für Grundbesitzer ausführe. Dies wird durch die Institution ZOLL wohl nicht mehr möglich sein.

Ich bin im Besitz der FS-Klassen A-BE-C1E-CE-MSLT; habe keinen Grundbesitz möchte mein Brennholz fahren und manchmal das von meinem Bekannten.. Kann ich mit den FS-Klassen solchen Schlepper regulär anmelden und benutzen(schwarze Nummer)? Darf ich dann einen alten Ladewagen zum Holztransport mit dem Schlepper ziehen, muss der dann angemeldet sein?

Welche Nutzfahrten darf ich machen und welche nicht?

 

Ihr habt hier ja schon einiges geschrieben, da ging es ja eigentlich um H-Kennzeichen. Ich möchte den Schlepper im vollen Umfang nutzen können, ohne mit der Rennleitung und Versicherung Probleme zu bekommen.

Kann jemand das zulässige Gesamtgewicht, nicht das Eigengewicht, zu den oben genannten Schleppern nennen?

Schon mal Danke für eure Aufmerksamkeit.

 

Gruß Helmut
 
Hallo Helmut,

beide Schleppe sollten mit ihrem zGg. deutlich unter 7,5to wiegen.

Somit gelten für "zivile" Fahrten die Gewichtsregelungen wie für LKW-Betrieb.

Die Anhänger müssen angemeldet und versichert sein, sowie eine gültige HU-Prüfung haben.

Gruß

Jörg
 
Über die FE - Klasse CE ist das alles abgedeckt. Gesamtmasse wird unter 7,5 Tonnen liegen. Wie das mit deinem Ladewagen geregelt ist, weiß ich nicht genau. Ist der vor dem 1.Juli 1961 in Verkehr gebracht worden, so braucht dieser keine Betriebserlaubnis. Falls diese vorliegt ist die wahrscheinlich auf 25km/h Geschwindigkeit begrenzt. Diese muss du dann auch einhalten. Für Schlepper und Anhänger bis 40 km/h gilt alle 24 Monate die HU
 
Leider nur die halbe Wahrheit.

Zulassungs-, Versicherungs-, Betriebserlaubnis-, Hauptuntersuchungs- Freiheit für vor  1.Juli 1961 in Verkehr gebrachte Fahrzeuge  gilt nur im Kontext mit LOF.

Gruß +Matthes+
 
Das ein Ladewagen ein LoF-Anhänger ist brauche ich wohl nicht weiter erklären, oder ? Und als LoF -Anhänger bis 25 km/h Betriebsgeschwindigkeit war und ist der Ladewagen zulassungsfrei. Außerdem merkte ich an, das ich es nicht zu hundert Prozent weiß ! Auf dem Betrieb wo ich mithelfe sind fast alle Anhänger auf 40km/h zugelassen. Außer einige Gitterwagen zum Transport von kleinen Ballen.
 
Hallo zusammen,

wenn der Traktor schwarze Nummer hat, man keinen weiteren traktor mit grüner Nummer besitzt und einem der Anhänger selbst gehört, muss der Anhänger auch mit schwarzer Nummer zugelassen werden (incl. Steuer, analog zu PKW-anhänger, nach Gewicht).

hier nochmals der Link zu dem Dokument in dem alles steht (vielleicht könnte man das mal zentral im Forum verankern damit die Diskussionen wegfallen und generell darauf verwiesen werden kann).

https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/publikationen/Land-oder-forstwirtschaftliche-Fahrzeuge-im-Verkehr_Broschuere.pdfauf Seite 13 unter Punkt 7:

Ausnahmen:

lof Anhänger bis 25 km/h die für lof Zwecke eingesetzt werden und mit25 km/h-Schild gekennzeichnet sind.daraus folgt, wenn für den Traktor schon kein LOF-Zweck (keine grüne Nummer) dann muss der Anhänger auch zugelassen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Markus
 
Nein! Man kann für lof-Zwecke auch Anhänger mit schwarzem Folgekennzeichen versehen. Es ist nicht Bedingung, daß der Schlepper grün läuft. Es ist aber zu beachten, daß der Schlepper zu einem lof-Betrieb gehört.

Und nochmal: Es ist wurscht, ob der Anhänger bauartbedingt ein lof-Anhänger ist. Es kommt auf dem jeweiligen, einzelnen und nur diesen Zweck der Fahrt an. Eigenes Brennholz und das des Bekannten ist kein lof-Zweck.

Weiter: Für privat darfst Du über den BE, C1E, CE oder was auch immer fahren, was Du willst. Sobald Du gewerblich fährst, trifft Dich die ganze Scheiße mit Fahrerpersonalverordnung etc. Und das geht schon bei 3,5t fürs Gespann los. Kein Spaß.

Gruß

Michael 
 
Das sind ja schon mal Anhaltspunkte. Aber bitte nicht weiter auf  LoF eingehen, kommt bei mir ja nicht in Frage. Jetzt wäre halt noch Interessant wo das zulässige Gesamtgewicht liegt, beim 745 Allrad und 844 Allrad.

Ich habe noch einen umgebauten Ladewagen, diesen habe ich in Länge und Breite gekürzt und die Achse versetzt. Da werde ich wohl Probleme bekommen mit einer Betriebserlaubnis. Das kläre ich aber mit dem netten Mann vom TÜV, welcher meinen 439er abgenommen hat um Papiere zu bekommen.Der andere Ladewagen ist nur vom Pickup befreit worden. Das mit den Herstellungsjahren der beiden Anhänger muss ich auch mal versuchen zu erfahren.Typenschilder sind an den Achsen und Deichsel dran.

Zum berechnen der anfallenden Steuer, Schlepper, hab ich drei verschiedene Steuerrechner im Netz gefüttert und drei unterschiedliche Ergebnisse bekommen. Habe dadurch zumindest mal eine Hausnummer für die Steuersumme.

Werde mich auch mit der Polizei, Versicherung, Zulassungsstelle unterhalten was ich darf und was nicht. Nur mal so zu meiner Information, denn es ist doch immer wieder schön wenn man dann drei verschiedene Aussagen bekommt.

  Grund meiner Anfrage hier im Forum ist, dass mein Jonny jetzt endlich weg kommt da er einen Defekt im Allradantrieb im Getriebe hat.

Gruß
 
moin Helmut,

leider weiß ich auch nicht das genaue zGG vom 745AS und 844AS aber nach meinen Erfahrungen die ich bisher gesammelt habeschätze ich auf mindestens 5Tonnen, evt. auch 6 Tonnen.

Je mehr Leute Du fragst nach Führerscheinen und Zulassungsvorschriften umso mehr falsche Antworten erhälst Du. Versuch einfach mal die Gesetzestexte zu Führerschein und Zulassung im Selbststudium zu lesen und dieses mit kritischem Blick und eigenem hinterfragen zu verstehen

Wenn ich diese inzwischen vier Seiten durchsehe sind in ca. 85% der Beiträge falsche Aussagen oder Halbwahrheiten die keinem wirklich weiterhelfen da viele leider nicht in der Lage sind Gesetzestexte zu lesen und zu verstehen und sich etwas herauslesen was gar nicht im Gesetz steht um sich Ihre Welt schön reden zu können.

Selbst von Fahrlehrern, Polizisten, Juristen und Mitarbeitern der Straßenverkehrsbehörden erhälst Du teilweise falsche Antworten die Dich im Fall eines Falles dann dumm dastehen lassen.

Grundsätzlich ist jedes Fahrzeug ersteinmal zulassungspflichtig und dann gibt es eben Ausnahmen für gewisse Fahrzeuge und Anhänger, wie selbstfahrende Arbeitsmaschinen  bis 20Km/h, Anhänger in der LoF-Nutzung bis 25Km/h oder der Bauwagen bis 25Km/h und hiermit z.B. ist auch ein Bauwagen gemeint wie er auf der Baustelle üblich als Wetterschutz und Pausenraum für die Bauarbeiter vorgesehen ist, der Bauwagen fürs Treckertreffen mit Bett zur Übernachtung ist immer zulassungspflichtig, Tüv-pflichtig, versicherungspflichtig und steuerpflichtig.

mfG Heiko
 
Danke für eure Infos.Ich werde es mir erlesen was ich mit der Zulassung machen werde.

Themen wie diese werde ich gespannt weiter verfolgen.

Gruß Helmut
 
Hallo,

ich habe noch etwas gefunden, was die FS-Kl3 Leute vielleicht interessiert.

Dort gibt es auch Unterschiede, je nachdem, wann der FS erworben wurde.

Hier ein Auszug:

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  • Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 7,5 Tonnen
  • Anhänger über 750kg, wobei das Zugfahrzeug und Anhänger maximal 12 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht haben dürfen. Zudem darf die zulässigen Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.

  • In jedem Fall werden die neuen Führerschein-Klassen B, BE, C1 und C1E übertragen
  • Mit Einschränkungen und auf Antrag kann zusätzlich die Führerscheinklasse CE erteilt werden.
    Einschränkungen sind:
    - Zugfahrzeug mit höchstens 7,5 t
    - Einachsige Fahrzeuggespanne bzw. Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 18,75 t.
Quelle: www.führerscheinklassen.info/

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Die Regelung ist also für Leute mit einem FS-KL3 vor 1999 deutlich freundlicher.

Beim 844 A (Leergewicht 3,5to) sind Anhänger bis 15,25to erlaubt.

Bei FS-KL3 nach 1999 erworben sind es nur 3,5to.

Das betrifft natürlich nur Nicht-LoF-Fahrten.

Gruß

Jörg
 
Hallo.

Hier fiel der Begriff "schwarzes Folgekennzeichen". Was ist darunter zu verstehen. Ich möchte meinen 523 im Herbst für 2 Monate anmelden für den TÜV. Da der Hof noch verpachtet ist, kann ich ihn wohl nur auf schwarzer Nummer anmelden. Dann hab ich ja noch meinen 8 Tonner, damit würde ich bei der Gelegenheit gerne mal ein Fuder Kies und Sand holen. Das wäre dann für meinen Hof, man hat ja als Verpächter auch Pflichten. Ich muss bei der Reithalle ein Sammelrohr der Dachrinne neu "einbetten". Aus dem Grund frage ich, wie ist das zu regeln? Meinen Führerschein hab ich 1987 gemacht, somit alles gut.

Zur Info, ein 523 hat eine zulässige Gesamtmasse von 3040 Kg, Leergewicht 2355 Kg.

Gruß Jürgen
 
Hallo Jürgen,

ist der Hof mit seiner Reithalle ein LoF-Betrieb?

Dann könntest du als Lohnunternehmer auftreten und die Steuerbefreiung beantragen.

Was dafür an Unterlagen notwendig ist, weiß ich nicht.

Ich würde aber für die 2 Monate die Steuer bezahlen. dann bist du frei in der Nutzung des Treckers.

Schwarzes Folgekennzeichen widerspricht sich.

Schwarz ist immer versichert, versteuert und hat TÜV.

Du darfst diese Fahrzeuge trotzdem für LoF einsetzen. Dann gelten auch die FS-Regelungen für LoF.

Gruß

Jörg
 
Hallo zusammen,

schwarzes "Folgekennzeichen" (also gleiche Nummer wie am Traktor) gibt es nicht (was sich manch einer natürlich für Schilder wiederrechtlich prägen lässt interessiert den Schilderpräger nicht).

Mit freundlichen Grüßen

Markus
 
Man findet ausreichend Beiträge im www, die zeigen, daß ein schwarzes Folgekennzeichen möglich und behördlich abgesegnet ist.

Früher waren an Sportanhängern auch schwarze Kennzeichen und man hat keine Steuern bezahlt.

Wiederholungskennzeichen an Fahrradträgern sind auch schwarz. Da die lof-Anhänger zulassungsfrei sind, sind sie mMn den Fahrradträgern gleichgestellt.

Wenn Du das Kennzeichen eines schwarzen Zugfahrzeug kopierst, machst du es schwarz, wenn Du es von einem grünen Schlepper kopierst, machst Du es grün. Und wahrscheinlich ist es völlig wurscht, wenn Du es anders machst. Es gibt keine eindeutige Vorschrift. Denn das Kennzeichen wird ja nicht gesiegelt.

Aber es gibt schwarze Folgekennzeichen!

Gruß

Michael
 
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