Frage zur H-Zulassung

Hallo zusammen,

es war nicht die Frage nach einem Sportanhänger (von dieser Pferdeanhängerregelung habe ich auch schon gelesen) sondern nach einem LOF-Anhänger (entschuldige dass ich dies nicht explizit in meiner Antwort so wiedergegeben habe).

Fahrradträger sind auch kein LOF-anhänger und auch danach war nicht gefragt.

Desweiteren wieso sollte er eine Steuerbefreiung für den Anhänger erhalten wenn er für den Traktor schon keine hat? (schreibt ja, Traktor hat schwarze Nummer)

auch hierzu:

https://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/publikationen/Land-oder-forstwirtschaftliche-Fahrzeuge-im-Verkehr_Broschuere.pdf

Seite 14

Bin dann raus aus dem Thema.

Mit freundlichen Grüßen

Markus
 
Das sind jetzt Äpfel und Birnen zusammengeschüttet. 

Ja, es geht um einen zulassungsfreien lof-Anhänger. Das nehmen wir als gegeben hin.

Für den Anhänger hast Du keine Steuerbefreiung erhalten, er war von Haus aus zulassungsfrei. Es gibts nichts zu befreien. Kein Verwaltungsakt, kein Siegel.

Dieser lof-Anhänger hat ein Folgekennzeichen zu tragen, das zu einem Schlepper des lof-Betriebes gehört bzw. zu einem Schlepper, der für einen Betrieb lof-Fahrten durchführt. Auch lof-Betriebe können schwarze Zgm haben oder Du mit Deinem privaten oder gewerblichen schwarzen Schlepper für einen lof-Betrieb Fahrten durchführen.

Wenn Du also mit Deinem schwarzen Schlepper, der nicht zum lof-Betrieb gehört, lof-Fahrten durchführst, darfst du einen zulassungsfreien Anhänger mit Folgekennzeichen mitführen. Ein Folgekennzeichen, das zu Deinem Schlepper gehört und nicht aus dem Bestand des Betriebes ist, für den Du fährst. Wenn Du also von ihm einen Anhänger ausleihst, muß er ein Folgekennzeichen von Dir tragen.

Das Folgekennzeichen hat logischerweise, da es sich auf das Kennzeichen des Schleppers bezieht, schwarz zu sein. Darüber gibt es aber keine explizite Vorschrift. Du kannst es auch grün machen. Es ist egal. Es ist nichtmal festgelegt, ob das Kennzeichen auch das H oder den Saisonzeitraum des Schleppers tragen muß oder darf. Es geht nur um die Zuordenbarkeit.

Ich halte es trotzdem für eine Analogie zum Wiederholungskennzeichen an Fahrradträgern. Der Sinn ist die Zuordenbarkeit bei verdecktem Kennzeichen.

Gruß

Michael
 
moin Michael,

auch für Dich jetzt nochmal ganz expliziet, grundsätzlich ist jeder Anhänger zulassungspflichtig wenn Du diesen im öffentlichen Verkehrsraum bewegen willst unabhängig für welchen Zweck er einmal gebaut wurde. Dazu zählt auch der beim Bauern typische Anhänger für alle auf dem Hof anfallenden Transportarbeiten, eben jene Anhänger die gemeinhin häufig auch als Gummiwagen oder Rolle bezeichnet werden.

Dieser Gummiwagen ist zulassungsfrei, versicherungsfrei und Tüv-frei wenn er mit Schildern 25Km versehen und LoF-genutzt wird, das Folgekennzeichen kann grün, schwarz oder selbstgemalt sein. Das Kennzeichen muß mit dem Kennzeichen eines Fahrzeugs aus dem Lof-Betrieb des Fahrzeugeigentümers übereinstimmen.

Wenn die Voraussetzungen für eine LoF-Nutzung nicht gegeben sind ist dieser Anhänger zulassungpflichtig mit Steuer, Versicherung und Tüv.                              Wenn der Bauer Heu und Stroh oder Kartoffeln oder auch Baumaterial zum Bau des neuen Schweinestalls transportiert, ist dieses eine LoF-Nutzung. Holt er mit dem Anhänger seine neuen Wohnzimmermöbel ist dieses keine LoF-Nutzung.      

mfG Heiko               
 
Fast richtig. Denn: Selbstgemalt darf nicht mehr sein!

Es ging zuletzt nur noch um die Behauptung, daß es keine schwarzen Folgekennzeichen gibt. Und ich wollte darstellen, daß es diese sehr wohl geben kann und darf.

Wir gingen bereits von einem gesichert zulassungsfreien lof-Anhänger zu rechtlich wasserdichten lof-Fahrten aus.

Gruß

Michael
 
Hallo Traktormichel,

wer ist "wir"? (Wir gingen bereits von einem gesichert zulassungsfreien lof-Anhänger zu rechtlich wasserdichten lof-Fahrten aus.)

Das Forumsmmitglied "FuerPapa" hatte folgendes geschrieben:

"Ich möchte meinen 523 im Herbst für 2 Monate anmelden für den TÜV. Da der Hof noch verpachtet ist, kann ich ihn wohl nur auf schwarzer Nummer anmelden. Dann hab ich ja noch meinen 8 Tonner,......."

Daraus lese ich, dass er kein LOF-Zweck hat, sonst könnet er ja den Traktor mit grüner Nummer anmelden.

Dann schreibt er noch von seinem 8 Tonner. Der gehört ihm also selbst (schließe ich aus der Formulierung).

Wo soll dieser 8 Tonner jetzt von Haus aus LOF sein wenn er als Besitzer keinen LOF-Zweck hat?

Gruss

Markus
 
Danke für die Antworten.

Der Anhänger gehört mir, ist bisher in der Landwirtschaft mit grüner Nummer Folgekennzeichen gelaufen, hat somit keine HU und keine Papiere.

Der Hof gehört auch mir und ist laut Grundbuch, LWK und Landwirtschaftsgericht ein Landwirtschaftlicher Betrieb. Allerdings in großen Teilen verpachtet. Den Pachtvertrag hab ich gekündigt zum September 2016, dann bewirtschafte ich den Hof wieder selbst. Landwirtschaftliche Pansionspferdehaltung und Schweinemast soll es werden, und natürlich mit der Absicht einen Gewinn zu erzielen.

Ich werde natürlich versuchen den Schlepper auf grüner Nummer zuzulassen, aber nach allem was man hier liest wird das erstmal schwer. In die BG muss ich ja sowieso, allerdings wohl erst ab 2016. Und da ich annehme das der Zoll die Urkunde darüber haben möchte, muss ich den Schlepper dieses Jahr wohl noch mit schwarzer Nummer zulassen. Aber er wird landwirtschaftlich genutzt wenn ich für den Hof Baumaterial besorge, oder? Es ist meine Plicht als Verpächter die Gebäude "verpachtungsfähig" zu erhalten, da leider seinerzeit von meinen Eltern keine anderen Regelungen getroffen wurden. Der Pächter machte die letzten Jahren schon nichts, geschweige denn jetzt wo er die Kündigung bekommen hat.Sind das jetzt genug Infos zur Situation?

Wenn ich das richtig interpretiere kann ich dann mit meinem Schlepper den Anhänger mit Folgekennzeichen fahren, oder?

Gruß Jürgen 
 
Anhand der Ausführungen Deiner aktuellen Situation darfsten Du Deinen Anhänger erst mit Folgekennzeichen fahren wenn Dein Traktor die grüne Nummer erhalten hat.

Solange dein Traktor mit schwarzer Nummer läuft muss der Anhänger auch zugelassen werden.

 Wenn jemand dies anderst sieht bitte mit Erklärung UND Quellenverweis wo dies nachzulesen ist. Alles andere ist Hoerensagen und somit nicht verlässlich. Ich verweise hier auf das von mir schon weiter vorne verlinkte Dokument bezüglich Lof.

Wenn Du für den Traktor keine Steuerbefreiung bekommst kriegst du sie für den Anhänger auch nicht, warum auch?

Gruss Markus

 
 
Hallo,

BSV IHC 423 hat es vollkommen richtig erklärt.

FuerPapa wenn du eine Steuernummer von deinem Betrieb hast oder Mitglied in der Berufsgenossenschaft bist dürfte es normal kein Problem sein ihn sofort auf grün an zu melden, so ist es in NRW Rhein Sieg Kreis.
 
Danke.Steuernummer oder BG Mitgliedschaft sind dann später kein Problem mehr, hab ja noch 10 ha Grünland. Nur im Herbst klappt das noch nicht, also warte ich noch mit den Baumaßnahmen.Vielen Dank.Gruß Jürgen
 
Sorry, Markus, das ist wieder nicht ganz richtig. Die Zulassungsfreiheit des Anhängers (es ist mehr als nur eine Steuerbefreiung) ist nicht abhängig von der Steuerfreiheit der Zugmaschine. Nur vom Verwendungszweck des Anhängers. Wer Du das anders siehst, mußt Du das bitte belegen. Diese Abhängigkeit wirst Du nämlich nirgendwo finden.

Da er für seinen eigenen Betrieb fahren will, muß er warten, bis er seinen Traktor steuerfrei fahren könnte, also die Voraussetzungen erfüllt,damit auch der Anhänger zulassungsfrei sein kann.

Er kann dann seinen Traktor trotzdem schwarz lassen (weil er z.B. auch zu privaten Treffen fährt oder für den Fußballverein Altpapier sammelt) und darf trotzdem mit seinem lof-Anhänger mit schwarzem (oder grünem, egal) Folgekennzeichen zulassungsfrei für seinen lof-Betrieb lof-Fahrten durchführen.

Jeder Pudel ist ein Hund, aber nicht jeder Hund ein Pudel.

Gruß

Michael
 
moin Jürgen,

lass Dich doch einfach mal auf dem zuständigen Zollamt beraten, vielleicht gibt es für Dich ja schon ab sofort die Möglichkeit Deinen Trecker steuerbefreit anzumelden. Denn bei dem was Du uns zu Deiner Situation geschrieben hast solltest Du das einfach mal in Angriff, ich sehe da Chancen für Dich mit sofortiger steuerbefreiter Zulassung. Die besten Auskünfte erhält man meist direkt bei den zuständigen Behörden.

Als ich meinen Trecker angemeldet habe stand ich auch mit der Überlegung da ihn in grün anzumelden, damals waren noch die Finanzämter zuständig und ich habe dort angerufen und mich informiert. Der Beamte war sehr freundlich und hat mir alles erklärt was notwendig ist in meinem Fall, nur der Rattenschwanz der hinterher kommt war in meinem Fall keine Option zum Geldsparen, da ich nicht wirklich vor hatte Landwirtschaft zu betreiben, letztendlich war in meinem Fall die versteuerte Zulassung die bessere Alternative.

mfG Heiko
 
Hallo Michael,

ich habe nichst anderes gesagt und der Fragesteller hat es offensichtlich auch verstanden.

Anscheinend fühlst Du Dich aber wohler, wenn Du es mit Deinen eigenen Worten nochmals formulierst.

Seis drum, genieß das schöne Wetter und ein schönes Wochenende an Dich und die anderen.

Gruss

Markus
 
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