Frage zur Zulassung

Disco0101

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Hallo,

leider wusste ich nicht, wo der Eintrag richtig hingehört.
Ich habe mir einen IHC 955A zugelegt. Leider bekomme ich den Schlepper nun wieder erwarten nicht KFZ steuerbefreit zugelassen.

Was habe ich noch für Möglichkeiten das Fahrzeug anzumelden ohne tausende von Euro im Jahr für Versicherung und Steuer zu zahlen?

MFG
Stefan
 
Hallo wenn du ein anbaugerät hast zb einen holzspalter dann kannst du den als selbstfahrernde arbeitsmaschine eintragen lassen.
Du fängst das gerät dran und fährst zum tüv damit und lässt das als komination eintragen kostet so ungefähr 80€ und bekommst dadurch ein grünes kennzeichen!
 
Hallo Stefan

Eine weitere Möglichkeit wäre vielleicht ein Saisonkennzeichen.

Wenn du ihn nur 6 Monate im Jahr brauchst,z.B.von März bis September,könntest du damit die Steuer und Versicherung auch halbieren.

MfG Timo
 
Wenn er über 30 Jahre alt ist und in gutem Zustand , H-Kennzeichen.

191 Euro Steuer und bei Warmdt über die Zurich Versicherung 58 Euro.
Man darf dann sogar noch kleine Arbeiten ausführen, ansonsten kostet es sogar unter 40 Euro Versicherung.
 
Hallo,
Da klink ich mich jetzt auch mal ein.
Mein 353 ist nämlich noch nicht zugelassen und da lese ich natürlich bei
diesen Themen zweimal mit.

H-Kennzeichen würd nicht lohnen, da der 353 mit normaler Zulassung auch ca 200Euro im Jahr kosten würde.

Bist du sicher, daß ein Holzspalter reicht, um eine grüne Nummer zu bekommen?
Das klingt mir fast zu gut und zu einfach, um wahr zu sein.
Da könnte man ja einen Spalter für die Fahrt zum TÜV ausleihen und gut ist.
Was wäre, wenn man die Maschine dann doch als Schlepper benutzt?

Es heißt immer bei grüner Nummer muß der Umsturzbügel intakt sein?
Ist das so? Bei mir ist das nämlich mehr oder weniger ein Eigenbau?

Wer kennt sich da aus, das scheint ein umfangreiches Thema zu sein.

Gruß

Norb
 
Hallo,

habe meinen Schlepper bei der Versicherung gleich mit grüner Nummer versehen. Danach kommt immer der Schrieb vom Finanzamt, dort habe ich per Handschrift einfach "nur aus forstwirtschaftlichen Gründen" eingetragen. Da ich weder Landwirtschaft noch ein Gründstück habe habe ich dies schon zweimal so gemacht und immer kam der Schrieb mit Steuerbefreiung zurück. Entweder liegt es beim Sachbearbeiter oder die Nummer zieht wirklich.

gruß Markus
 
Hallo

Das mit der grünen Nummer liegt zu Teil im ermessen des sachbearbeiters und den jeweiligen Vorschriften im Landkreis. Beim einen Landkreis kriegt jeder problemlos die grüne nummer bei einem anderen nur mit bestimmten Voraussetzungen, wie eigenes oder gepachtetes Land usw.

Frank

P.S. Das mit der selbstfahrenden Arbeitsmaschine ist aber generell schwierig, der Holzspalter oder die Winde müssen dann im Festanbau angebracht werden (z.b. verschweißt) der Schlepper muß gedrosselt werden auf 20 km und oft, darf man keinen Anhänger mitführen der nicht ein Gerät transportiert, das direkt mit der Arbeitsmaschine zusammenhängt. (zb. Ölmotor oder Stromaggregat zur Versorgung der Maschine).
 
Hallo,

habe 2004 meinen ersten Traktor auf mich zugelassen. Grünes NS bekommen, Schreiben von der LBG (Landwirtschaftlichen BG) (läuft auf meine Mutter) ans Finanzamt geschickt....Fazit: Steuerbefreit!

Im Dezember letzten Jahres zweiten Traktor (auch auf mich Zugelassen)gekauft. Nur umgemeldet, gleiches grünes NS behalten (da gleicher LKr). Im Dezember kam die Steueranforderung. Ich im Finanzamt angerufen "Hab doch bereits einen Traktor mit Steuerbefreiung zugelassen" Finanzamt "Ja, benötigen von der LBG die Bescheinigung". Bescheinigung der LBG (läuft auf meine Mutter) ans Finanzamt geschickt. Finanzamt "Ne geht so nicht. Fahrzeughalter und Mitglied der LBG müssen identisch sein"!

Prima!

Warum ging´s beim ersten und beim zweiten nicht?

Ist wohl wirklich Willkür des Sachbearbeiters!

Gruß
Jochen
 
Grade eben mit dem Finanzamt telefoniert:

Wenn eigener Wald vorhanden ist und der Traktor nur für die Holzgewinnung in diesem Wald benutzt wird, dann kann ein grünes Kennzeichen erteilt werden.
Selbst wenn der Wald , wie in meinem Fall, den Eltern gehört, kann der Traktor auf mich zugelassen werden.
Dazu wird bei der Zulassungsstelle einfach angegeben, daß eine grüne Nummer gewünscht ist. Diese muß dann erteilt werden. Erst danach prüft das Finanzamt durch einen Fragebogen, ob sie berechtigt erteilt wurde. Andernfalls kann sie aberkannt werden. Die Zulassungsstelle hat das nicht zu prüfen, sagte der Finanzbeamte mir.

Danach mit der Polizei telefoniert:

Wenn der Traktor ein grünes Kennzeichen hat, dann darf der Hänger zulassungsfrei gefahren werden. Es muß ein Schild "25km/h" montiert sein, eine Beleuchtungsanlage und das Kennzeichen der Zugmaschine. Gilt nur bei Traktoren bis 25 km/h.

Bei schwarzem Kennzeichen muß der Anhänger eine eigene Zulassung haben. Ausnahme: Wenn der Hänger oder die Betriebserlaubnis für diesen Hängertyp vor dem 1. Jli 1961 ausgegeben wurde.

Danach mit der Verscherung telefoniert:

Jahresbeitrag für einen 353 mit schwarzem Kennzeichen 243 Euro
Jahresbeitrag für einen 353 mit grünem Kennzeichen 66 Euro

Ich werde heute mal zur Zulassungsstelle pilgern und danach berichten, was die Damen und Herren dort meinten...bin selber mal sehr gespannt.....
 
keine Ahnung....vielleicht, weil das Einsatzgebiet dann nicht gewerblich ist, keine Umzüge damit gefahren werden, man nicht damit einkaufen oder ins Kino fährt und somit das Risiko einfach geringer ist...
 
Bei mir wird es jetzt ganz kurios:

Das Finanzamt, in dem Landkreis, in dem ich meinen Wohnsitz habe sagt, dass ich den Schlepper aufgrund meiner Ländereien nicht steuerbefreit zugelassen bekomme.

Das Finanzamt in dem Landkreis (welcher auch in einem anderen Bundesland liegt), in dem meine Ländereien sich befinden, gibt mir eine Steuerbefreiung für den Schlepper.

Und die Zulassungsstelle in dem Landkreis, in dem sich mein Wohnsitz befindet sagt sie wissen nicht was sie nun machen sollen...

Ich bin beeindruckt von der deutschen Bürokratie und der Willkür der Menschen. Vorallem, wo doch das Kraftfahrzeugsteuergesetz ein Bundesgesetz ist, aber hier immer noch Kleinstaaterei wie vor hunderten von Jahren betrieben wird.

Viele Grüße,
Stefan
 
Da gebe ich dir vollkommen Recht!!! Wir bezahlen Steuern, das wir hinten rum fliegen und wenn man die Verwaltung dann mal braucht, muß man extra zahlen.

Für den D-217 von meinem Vater war vor 20 Jahren nichts mit grüner Nummer drin

Komme soeben von der Zulassungsstelle, habe grüne Nummernfür den 353. Das Finanzamt wird noch einen Fragebogen schicken, schau mer mal....

Gruß
Norb
 
Hallo zusammen!

Zum Thema grüne Nummer möchte ich nichts mehr schreiben, das habe ich genug. Auch wenn einige Leute hier meinen, dass das gut ist, wie es läuft, wird mir schlecht bei dem Thema.

Bei den Versicherungen muss man drauf achten, dass sie Schlepper mit schwarzer Nummer trotzdem als "landw, Zugmaschiene" versichern. Die Zulassungsstelle meldet nämlich bei schwarzer Nummer nur "Zugmaschiene", was soviel bedeutet wie LKW. Den Zusatz "landw." melden die nur bei grüner Nummer. Aber das Ding bleibt nunmal ein Schlepper, auch wenn das Finanzamt sagt, es sei ein LKW. Bei den Versicherungen (meistens die, die mit Landwirtschaft nicht soviel zu tun haben), die das nicht machen, zahlt man ein vielfaches. Ich habe Angebote von der VHV und von der R&V gehabt, die versichern auch mit schwarzer Nummer als Schlepper. Es gibt bestimmt noch mehr, aber ich schätze den persönlichen Kontakt zu einem Berater und die anderen bei uns haben das nicht gemacht. Wichtig ist auch zu beachten, ob mit den Jahren Schadenfreiheitsrabatte gewährt werden. Das machen im Schleppertarif nicht alle, es lohnt sich aber meist mit den Jahren so eine Versicherung zu wählen. Ich zahle für meinen 744AS unter 100€.

Gruß Stefan
 
Warum wird dir schlecht bei dem Thema? Hast du ne grüne oder nicht?
Für jemand, der sich neu damit beschäftigt ist so eine Aussage mit dem "schlecht" nicht sehr hilfreich.

Gruß

Norb
 
ich finde den Tread gerade selbst nicht mehr. Vielleicht wurde er gelöscht. Ich habe keine Grüne Nummer, weil das bei uns hammerhart ist. Ohne landw. Betrieb mit Steuernummer und Gewinn läuft da gar nichts. Wenn du keinen nennenswerten Gewinn machst, sagen sie, es wäre Liebhaberei. Wenn du nur wenige Kunden hast, sagen sie, es wäre Scheinselbstständigkeit. Also, wenn du die Landw. nicht wenigstens halbtags machst, hast du keine Chance.
Einem älteren Landwirt haben sie jetzt die grüne Nummer aberkannt, obwohl er noch nebenerwerbsmäßig weitermacht. Der Acker ist verpachtet, aber er hat noch ca. 15 Schafe und 5ha Wiesen. In der BG ist er natürlich bei der Größe und zahlt auch nicht wenig. Weil er das Futter nicht komplett verbraucht, verkauft er Heu an einen Pferdebetrieb. Nun weiss wohl jeder, dass man mit Schafen nicht reich wird und das Heu bringt auch nicht so viel. Am Ende bleibt nach Abzug aller Kosten zu wenig über, so dass das FA das nicht anerkennt (Liebhaberei). Da er die Schafe zum größten Teil mit seiner Familie selbst isst und das Heu nur an einen Betrieb (gehört einem Verwandten) verkauft, wird ihm auch noch Scheinselbstständigkeit unterstellt. Die Einnahmen aus der Pacht zählen natürlich nicht als Betriebseinnahmen, obwohl er sie versteuern muss. Ein paar km weiter (Sachsen-Anhalt) hat ein Zahnarzt als Hobby 2 Haflinger auf einer 3ha-Wiese. Keine Einnahmen und trotzdem grüne Nummer.
Bei dieser Ungerechtigkeit wird mir schlecht. Dazu noch der ganze Ärger mit den Anhängern (Steuern, zulassen, TÜV, Führerschein CE...). Wir haben auch einiges an Wiesen und Pferdehaltung (8 Stück). Die Einnahmen laufen aber über den Reitbetrieb (Gewerbe), also nix mit landw. Betrieb. Wenn wir das trennen wollten, so dass der eine Betrieb dem anderen Heu verkauft und Boxen vermietet, wäre das Scheinselbstständigkeit. Ich bin jetzt am Überlegen, ob ich in Sachsen-Anhalt Wiesen pachte und Heu mache. Dann kann ich den Betrieb dort anmelden, die haben sich nicht so.

Gruß Stefan
 
Hui, das hört sich nicht gut an. Kann ich verstehen, daß dich das nervt.
Ich werde hier berichten, ob ich meine behalten darf.

Gruß

Norb
 
Also mit der Selbstfahrender Arbeitsmaschine hat es bei uns bis jetzt immer geklappt haben das beim 1056 XLA beim Deutz4006 und bei einem HELA war kein problem nur zum TÜV mit einem Anbaugerät mit typenschild und dann läuft das alles schon
 
Zusammenfassend kann man wohl sagen, daß es dafür keine einheitliche Regelung gibt. Man muß also immer im Eigenversuch herausfinden, was im jeweiligen District geht und was nicht geht.
 
Hallo,

mit der selbstfahrenden Arbeitsmaschine hast du auch ein Problem, du darfst keinen Anhänger ziehen.

Gruß 523 + 1706
 
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