Führerschein bei schwarzer Nummer

Fakt ist mit Klasse L und T darf man nur zu gewerblichen Zwecken Fahren wenn man unter 18 Jahren ist, und eine Fahrt aufs Schlepper treffen ist vermutlich nicht gewerblich im Sinne von Land-/Forstwirtschaft.

@Alex-523 geht mir auch so, hab auch schwarze Nummer und häng an was ich brauch :)
 
Eben 2 Anhänger sind erlaubt und da meine beiden Anhänger (unter 20 kmh) TÜV befreit sind zählen sie ja nicht wirklich. So viel ich jetzt mitbekommen habe. Natürlich heißt bei mir TÜv befreit nicht das sie nicht verkehrssicher sind. Ich achte sehr darauf das sie Straßen tauglich sind.

Werde aber morgen mal meine Nachbarin fragen wegen dem ganzen, sie ist Fahrschullehrerin und ihr Mann Fahrschullehrer, die dürften da auch einiges wissen. Wenn ich mehr weis werde ich es euch mitteilen.

Und sei es wie es will, angehalten wird man von der Polizei mitm Traktor eigentlich nicht, wenn man alles beachtet. (Ladungssicherung udn so weiter) Deswegen habe ich auch keinen Skrupel mit 2 Anhängern durch ne größere Stadt zu fahren, ok ich gebe zu es ist eng und man muss verdammt aufpassen. aber das kommt so selten vor.
 
Halt halt,

mit L und T muss man nicht zu gewerblichen Zwecken fahren !!

Wenn ich den Baumschnitt zum Sammelplatz fahre verdient da auch keiner dran.

Wars nicht andersherum? Wenn man z.B. jemand mit nem Häcksler auf Lohn fährt , also ein Gewerbe betreibt muss man ja das schwarze Kennzeichen haben!
 
Hallo,

da muss man gut aufpassen welchen Zweck man erfüllt.
Habe ich einen LOF-Betrieb und das ganze wird nur dafür benutzt
reicht L bis 32 km/h bbH auch mit Anhänger völlig aus.

Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen:

1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende.
2. Landschaftspflege, Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes.
3. Landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten.
4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetrieblich Maschinenverwendung.
5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen.
6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen, die im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden.

Es gibt aber Grenzen:

Würde z.B. Privat mit schwarzer Nummer (weil kein LOF) jemanden helfen und mit einem 4to Kipper 25km/h Sand ( nicht LOF) von A nach B fahren brauche ich Klasse 2 oder CE.

Oder Privat Fahrt zum Oldtimertreffen Schlepper über 3,5Tonnen zG reicht B nicht.

siehe diverse Quellen (diese beziehen sich meistens auf LOF sonst zählt der Zweck nicht
und der Schlepper wird zum KFZ).

http://media.repro-mayr.de/90/104690.pdf

http://www.fahrschule-zembrod.de/fuehrerschein-klassen-landforst.html

Zur Erinnerung Führerschein L gilt nur wenn LOF auch genutzt wird.

Aber da gib es noch viel mehr.

Ich möchte nur mal beleuchten auf welchen dünnen Eis man als Hobbyschrauber unterwegs ist

Sollte ich falsch liegen würde ich gern die betreffende Seite im Internet sehen damit ich wieder
sorgenfrei übers Eis laufen kann.

Gruß Fred
 
Zurück
Oben Unten