Hallo,
da muss man gut aufpassen welchen Zweck man erfüllt.
Habe ich einen LOF-Betrieb und das ganze wird nur dafür benutzt
reicht L bis 32 km/h bbH auch mit Anhänger völlig aus.
Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen:
1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende.
2. Landschaftspflege, Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes.
3. Landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten.
4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetrieblich Maschinenverwendung.
5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen.
6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen, die im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden.
Es gibt aber Grenzen:
Würde z.B. Privat mit schwarzer Nummer (weil kein LOF) jemanden helfen und mit einem 4to Kipper 25km/h Sand ( nicht LOF) von A nach B fahren brauche ich Klasse 2 oder CE.
Oder Privat Fahrt zum Oldtimertreffen Schlepper über 3,5Tonnen zG reicht B nicht.
siehe diverse Quellen (diese beziehen sich meistens auf LOF sonst zählt der Zweck nicht
und der Schlepper wird zum KFZ).
http://media.repro-mayr.de/90/104690.pdf
http://www.fahrschule-zembrod.de/fuehrerschein-klassen-landforst.html
Zur Erinnerung Führerschein L gilt nur wenn LOF auch genutzt wird.
Aber da gib es noch viel mehr.
Ich möchte nur mal beleuchten auf welchen dünnen Eis man als Hobbyschrauber unterwegs ist
Sollte ich falsch liegen würde ich gern die betreffende Seite im Internet sehen damit ich wieder
sorgenfrei übers Eis laufen kann.
Gruß Fred