Gelegentlicher Holzverkauf

...  wenn Du schon einen anderen Beruf hast, dann kann ich mir nicht vorstellen daß es da ne feste Grenze gibt.

prinzipiell gilt ...."wo kein Kläger, da kein Richter".... wenn Du aber einen "bösen/neidischen" Nachbarn hast....., ?

du solltest es halt nicht übertreiben -denke ich- .... und nicht so bescheuert sein, und Rechnungen ausstellen....
 
Also ich verkaufe auch gelegentlich mal Holz, an Kollegen, Familie oder Nachbarn. Bisher gabs noch nie Probleme. Meiner Meinung kannste im Jahr locker 15 Ster Holz verkaufen. Solange du nicht werbung in einer Zeitung oder so machst, sondern alles unter der Hand abläuft. Die einzigen die bei uns ein Gerwerbe haben, zumindest wo ich es weis ist unser Sägewerk im Ort und ein großer Holzbauer, aber der macht schon Profi mäßig Holz und verkauft es. 

Also immer mal wieder an Privatleute ist meines erachtens bedenkenlos möglich. 

Gruß alex 
 
Hallo,also ich denke auch, dass da ein paar Meter unbedenklich sind. Man sollte halt keine große Werbung machen. Wenn jemand seinen Schlepper ausschlachtet, dann muss er ja deswegen auch kein Gewerbe anmelden, nur weil derjenige dann innerhalb von ein paar Wochen sämtliche Teile veräußert und dadurch u. U. ein paar Euros gut macht. Gruss Moritz
 
Ja gut, wenn jemand Holz verkauft und es sich dabei nur um, was weis ich, z. B. 5Rm handelt, dann muss man ja nicht unbedingt einen Gewinn erzielen. Also man kann dann ja im Falle eines Falles sagen, dass man gerade zu viel Holz daheim hat und deshalb das was man selbst nicht braucht, dem Nachbar oder wer auch immer Imteresse daran hatte, zum Unkostenbeitrag vermacht hat (Motorsägensprit, etc.).Oder etwa nicht? Bitte verbessert mich, falls es nicht stimmen sollte. 
 
Im Einkommenssteuerrecht gibt es den Begriff des "Hobby-Gewerbes".

Ich bin kein Steuerberater und kann hier nur "laut vor mich hin denken", aber damit ist in etwa gemeint, dass ich aus Spaß Holz mache für den Eigenbedarf, und davon einen Teil verkaufe.

Würde ich allen Aufwand (Sprit, Wartung, Abschreibung Maschinen etc.) und alle Einnahmen in meiner Einkommensteuer-Erklärung angeben, käme beim "Holzgeschäft" sicher ein Verlust raus.

Den könnte ich dann mit anderen Einkunftsarten - z. B. meinen "Einkünften aus nicht-selbstständiger Arbeit" (Büro-Job) - verrechnen und würde dadaurch quasi Steuern sparen.

DA hat das Finanzamt aber eindeutig was gegen und würde sowas nach 2-3 Jahren Verlust als "Hobby-Gewerbe" einstufen. Sowohl Aufwand als auch Einnahmen werden dann als reine Privatsache betrachtet.

Ob man ohne Gewerbe- und vor allem Einkommensteuer-"Anmeldung" wie viel Holz verkaufen darf, hängt in etwa davon ab, ob man mit der Gesamtaktivität unter Berücksichtigung aller Kosten und Einnahmen mittelfristig eine Gewinn-Absicht hat.

Mache ich 30 RM Holz für mich, und verkaufe 10 davon an meinen Nachbarn, um wenigstens die Spritkosten weider rein zu holen, ist das eher nicht der Fall!
 
Das ganze ist ein schwieriges Thema um es rechtlich genau zu beschreiben. Die Probleme tauchen erst auf wenn jemand eine Anzeige macht oder eine Abmahnung mit Unterlassung vom Anwalt eingeht. (Die rechnen dafür richtig Kohle ab). Diese Frage gibt es auch bei Ebay immer wieder - wann bin ich kein Privatverkäufer mehr.

Hier hat es mal Aufgrund einer Unterlassungklage eine Verhandlung gegeben. Die Privatperson wurde nachträglich vom Gericht als Unternehmer eingestuft mit allem was dann so kommt.

Wortlaut Gericht: Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass in diesem kurzen Zeitraum viele Artikel mehrfach angeboten worden sind. Der Händler hatte im streitgegenständlichen Zeitraum circa 175 Artikel verkauft und einen Umsatz von circa 700 Euro generiert. Dies spricht bereits für die Unternehmereigenschaft.

Also der Umsatz ist kein Maßstab, eher die Gewinnabsicht - aber Sicherheit für irgendwas haste keine.

Gruß vom Berg - Klaus
 
Hmm denke wenn es bei kleineren Mengen bleibt passiert da nix (wie schon beschrieben, Freunde, Bekannte etc.) bei 10 Rm á 75,-- Euro bleiben von den 750,-- Euro nicht soviel, wenn nur "Hobbymäßig" gemacht wird. Also keine großen Mengen pro Jahr. Denn zieht man alles ab was so "anfällt" (rein Betriebswirtschaftlich) bleibt nicht mehr soviel hängen. AfA für Trecker, Sägen, Werkzeuge, Ketten, Betriebsmittel, Hilfsmittel, Versicherung (Trecker z.B.), Volumenverlust beim trocknen des Holzes muß schließlich alles kalkuliert werden ;) GrußManuel
 
Hallo,mir fallen beim Verkauf von Brennholz 3 Besteuerungsarten ein, die in Frage kommen könnten:Gewerbesteuer, Freibetrag 24.500€, also unerheblichEinkommensteuer: Einkünfte aus Gewerbebetrieb = Einnahmen - Betriebsausgaben --> da ja diesbezüglich, wie bereits gesagt AfA usw. angesetzt werden können, wird es bei kleineren Holzverkäufen zu keinem Gewinn kommen. Wenn man diese Verluste in der Einkommensteuererklärung ansetzt, kann das Finanzamt "Liebhaberei" unterstellen. Die Verluste werden zunächst steuerlich anerkannt und es wird durch eine "Totalüberschussprognose" geklärt, ob diese endgültig anerkannt werden. Umsatzsteuer: Landwirte fallen generell unter die Pauschalierung nach §24 Ustg, so dass sie keine Umsatzsteuer abführen müssen. Der Verkauf von Brennholz (wenn nicht aus dem eigenen Wald) ist jedoch ein Gewerbebetrieb. Bei der UST ist nicht die Gewinnerzielungsabsicht, sondern die Einnahmeerzielungsabsicht entscheidend. Wenn jemand nur ein paar RM Brennholz verkauf, liegt eine Einnahmeabsicht vor, auch wenn unter Berücksichtigung von AfA usw. ein Verlust entsteht. Somit müssen 7% des Umsatzes an das FA abgeführt werden. Auf der anderen Seite hat man einen Vorsteuerabzug für die angeschafften Maschinen und für Kraftstoffe usw, ( i.d.R. 19%). Gemeinden sind i.d.R. von der UST befreit, so dass man aus dem Holzeinkauf keinen VST-Abzug hat.   Also ich würde sagen  wenn sich jemand nicht scheut, den Aufwand für eine Umsatzsteuererklärung auf sich zu nehmen, hier locker doch ein paar Euro verdienen zu können. Natürlich muss man für den Eigenverbrauch dann auch 7% UST an das FAabführen. Da sich bei einer geringen Menge Holzverkauf insgesamt für den Staat steuerliche Nachteile ergeben, würde ich, wenn ich kein Bock auf Gewinnermittlung hätte, auf Nummer Sicher gehen und dies dem FA mitteilen. Da lässt sich dann bestimmt eine günstige Regelung mit dem FA treffen. Anderseits kann mann, bzgl. der UST mit seinem Hobby auch noch eine Euros erzielen, wenn man eine Umsatzsteuererklärung beim FA einreicht.Gruß Christian   
 
Guten Abend,was ich noch vergessen habe:wenn man Umsätze unter 17.500€ erzielt, gilt man als Kleinunternehmer und muss keine UST abführen. Man hat dann allerdings auch keinen Vorsteuerabzug. Auf diese Regelung kann man jedoch verzichten, was sinnvoll ist, wenn die Vorsteuer größer als die Umsatzsteuer ist.   
 
Hallo Chris,

schön und gut erklärt - könnte fast vom Finanzamt sein.

Gibt noch einen kleinen Hinweis, schwierig wird das ganze wenn der Wald und das Holz kein Eigentum ist.

Einkauf als Selbstwerber in Festmeter, verarbeiten und verkaufen in Schüttmeter wird immer gewerblich gesehen (wenn ein Kläger da ist).

Gruß vom Berg - Klaus
 
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