Grüne Nummer ?

Hallo Gemeinde

Hallo Jörg

Diesen Beitrag versuche ich jetzt schon zum x mal zu Posten; aber mein PC oder mein Handy haben abwechseln was dagegen  und immer dann , wenn der Text blad steht;(((((((

jetzt der X te Versuch!!!!!!!  Du hast etwas von einer LOF Zulassung geschrieben:! Aber so weit ich weis berifft das doch nur QUADS oder NICHT   !!????

Bei mir stellt sich jetzt folgende Frage ich habe  mir  vor einer Woche den kl. mc 432 zugelegt und ihn auf schwarze Nummer angemeldet.

jetzt habe ich mir den passenden kleinen "Rückstoß kipper dabei geholt. was soll ich jetzt machen einfach 25kmhSchild drauf Beleuchtung ist vorhanden,oder Folgekennzeichen oder

folgek mit 25kmh oder oder Fragen über Fragen

Was die Waldmeister Brigarde angeht da siehts so aus!! etwas genaues weis man nicht;) aber dann beim Ticket verteilen wissen Sie alles

ALLSO IN DIESEM SINNE GRUSS AUS  DER REGION
 
Ich habe das hier schon mehrfach geschrieben, aber es scheint nicht anzukommen:

Die Befreiung von der KFZ-Steuer ist LÄNDERSACHE!!

Ob man für eine nebenberufliche und NICHT gewinn-orientierte land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit eine Befreiung von der KFZ-Steuer für seinen Schlepper bekommt, hängt vom BUNDESLAND ab.

In meinem Heimat-Bundesland Rheinland-Pfalz bekomme ich z.B. problemlos eine Grüne Nummer, wenn ich als Hobby-Tierhalter Einnahmen habe.

Die dürfen durchaus niedrig sein, es darf sich also auch um eine Hobby-Tierhaltung handeln.

Mache ich z. B. mit meinem Schlepper Heu für die eigenen Pferde und verkaufe nebenbei meinem pferdehaltenden (aber nicht Heu machenden) Nachbarn ein paar Ballen, bekomme ich eine Grüne Nummer!!

Warum?

In RLP ist man der Meinung, dass auch kleine Hobby-Tierhalter wertvolles Grünland erhalten und somit steuerbegünstigt eine öffentlich wichtige Aufgabe wahrnehmen.

Nur der reine "Hobbyist" ohne Einnahmen schaut auch in RLP leider in die Röhre was eine Grüne Nummer betrifft.

Aber Holz machen und wegen der Grünen Nummer etwas an den Nachbarn verkaufen kann ja wohl nicht so schwer sein....

Wer wissen will, wie das in seinem Bundesland aussieht, möge bei seiner zuständigen Oberfinanzdirektion nachfragen.

Die geben dort erheblich genauer und zutreffender Auskunft als beim zuständigen Finanzamt!!!

Ich zahle übrigens keinen Cent an die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (so heißt die LBG heute).

Als Pferdehalter habe ich es durchgesetzt, beitragsfreies Mitglied in der BG Verkehr zu sein.

Dort zahlt man nur, wenn man Angestellte hat, die habe ich aber nicht.

2 ha Wald habe ich auch, da ich dort Holz für das Beheizen meine Wanderreit-Station mache, unterliegt auch diese Tätigkeit der Mitgliedschaft in der BG Verkehr.

Doppelmitgliedschaft geht aber nicht.....

Wenn ich eine gute Unfallversicherung will, brauche ich dafür nicht die Landwirtschaftliche Sozialversicherung, die ist viel zu teuer.....

Ihr wisst doch, alte Traktoren sind ein teures Hobby und machen schnell ärmer!!

Wer arm ist, sollte schlau sein.....
 
Hallo @Huuwaelder,

LoF ist Land- oder Forstwirtschaft.

Steuerbefreit ist die Tätigkeiten die zum wirtschaftlichen Betrieb o. a. Betriebe notwendig sind.

Das hat nur am Rande mit Quads zu tun. Scheinbar besteht bei diesen FahrzeugenUnklarheit, ob es Fahrzeuge für landwirtschaftliche Tätigkeiten sind.

Hier ein Auszug aus eine Infobroschüre des Innenministeriums BW aus 2010:

Land- oder forstwirtschaftliche Zwecke sind:
• Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen,
Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei sowie eine den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege
• Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes, landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten
• Betrieb von lof Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung
• Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen (z.B.Lehranstalten für Landwirtschaft)
• Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen, sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, dieim Zusammenhang mit    vorstehenden Betriebsarten eingesetzt werden(z.B. Landmaschinenwerkstätten)
Hinweis:
Transport von Biomasse zur weiteren Verwendung ist dem „landwirtschaftlichen Zweck“ gleichgestellt.
Weitere Informationen sind bei Deutscher Bauernverband, Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin, Tel. 030 319 040, zu erhalten.

Die grüne Nummer schließt den Einsatz der Fahrzeuge für Nicht-LoF-Fahrten grundsätzlich aus.

Wenn man für den Zeitraum diese Tätigkeiten beim FA anmeldet und den Zeitraum versteuert, kann man diese Nicht-LoF-Fahrten durchführen.

Vorher sollte man aber mit seiner Versicherung sprechen. Für LoF gibt es meistens besonders günstige Tarife.

Ein Folgekennzeichen für einen "schwarzen" Trecker ist in sich ein Widerspruch.

Wenn du keine LoF-Tätigkeiten nachweisen kannst, also die grüne Nummer nicht für den Trecker kriegst, wozu dann der LoF-Anhänger?

Hanno,

die Vergabekriterien sind nicht nur in den Bundesländern unterschiedlich, sie unterscheiden sich auch in den Landkreisen.

Bei uns war es bis Ende 2007 sehr leicht ein grünes Schild für den Oldtimer zu bekommen. Jetzt ist das ohne Nachweis nicht mehr möglich.

Das Gesetz ist aber bundesweit gleich.

Somit kann man ganz bös auf die Nase fallen, wenn man z. B. mit grüner Nummer am Trecker und Folgekennzeichen am Bauwagen

zu Treckertreffen fährt.

Im günstigsten Fall kostet es nur Geld für die Steuerhinterziehung beim Trecker und für das Führen eines nicht zugelassenen Fahrzeuges

für den Bau(Wohn)wagen.

Wenn´s dann noch kracht..... ist der Versicherungsschutz weg.

Glücklicherweise passiert bei den Fahrten recht wenig! Sonst gäbe es wohl deutlich mehr Kontrollen.

Gruß

Jörg
 
Hallo,

in Hessen ist es folgendermaßen geregelt:

- Angemeldeter Landwirtschaftlicher Betrieb (Betriebsnummer)

- Angemeldet bei der Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

- Bestätigung vom Ortslandwirt / Gemeinde das man Landwirtschaft betreibt

Dann bekommt man bei der Zulassungsstelle eine grüne Nummer, aber die eigentliche Entscheidung trifft das zuständige Finanzamt.

Die Finanzämter sind mittlerweile sehr streng, im Hinblick auf eine Steuerbefreiung, es gibt teilweise Fzg. mit grünem Nummerschild die voll Steuern zahlen müssen.

Gruß Thorsten
 
Hallo,

ich kann mich meinen Vorredner nur anschließen in Niedersachsen zumindest in unserem Landkreis bekommt man nach der Zulassung vom Finanzamt auch einen Fragebogen geschickt wo die 3 Fragen positiv beantwortet werden müssen.

Gruß Fred
 
Hallo ,

so wie es thorsten schreibt ist es bei uns auch,bekommst die grüne auf dem LANDRATSAMT und vom FINANZAMT kommt dann das ok.

Kann Ländersache sein wie hier einer schreibt aber abwägen tuen es hier die Ämter.

 

 

 

Gruß Ralf
 
Hallo zusammen,

es ist spannend was man hier alles mitbekommt.

Wir hatten eine kleine Landwirtschaft, und somit immer ne grüne Nummer. Als ich letztes Jahr mir den 844er angeschafft habe, hab ich ihn auch auf grün angemeldet.

Kurze Zeit später kam dann ein Brief vom Finanzamt, dass ich eine schwarze Nummer brauche.

Ich hab der Dame beim Finanzamt angerufen und erklärt was ich mit der schwarzen Nummer darf und was nicht.

Hier kam zum Bsp. zum tragen das wir nur Hänger mit folgekennzeichen haben und ich die nicht anhängen darf.

Ich hab mich mit dem Finanzamt so geeinigt, ich behalte mein grünes (wegen den Ordnungshütern) und bezahle die Steuer.

So ist jeder zufrieden, und wie schon gesagt wurde, wo kein Kläger da kein Richter.

 

Gruß

Ralf
 
Hallo Ralf, 

gute Lösung, nur wer bezahlt bei einem Unfall mit dem Anhänger den Schaden den du mit dem Anhäger verursachst. Bei einem Landwirtschaftlichenbetrieb ist dafür die Betriebshaftpflicht zuständig und bei dir?

Gruß aus der Voreifel
 
Hallo Ralf,

ich verstehe deine Kombination mit dem grünen Kennzeichen aber trotzdem Steuern zahlen nicht.

Entweder du hast LoF - Einsatzzwecke und fährst grün und steuerfrei, dann darfst du unter bestimmten Bedingungen mit Wiederholungskennzeichen fahren.

Wenn ich dich richtig verstehe, hast du aber keine LoF - Einsatzzwecke, zahlst Steuern für den Schlepper und hast das grüne Kennzeichnung aber nur zur Tarnung ?

Dir ist klar, das du in diesem Fall nicht mit Wiederholungskennzeichen fahren darfst. Du must den Anhänger versteuern, anmelden, TÜV-Vorführen. Ansonsten fährst du mit nicht zugelassenem Anhänger, da du anscheinend die Bedingungen für ein Wiederholungskennzeichen ( LoF - Zwecke ) nicht erfüllst.

Ggf. fährst du sogar ohne gültige Fahrerlaubnis, es sei denn du hast einen CE Führerschein. Auch hier sind die Bedingungen an LoF-Zwecke gebunden.

Abgesehen von der Versicherung des Anhängers wie bereits oben erwähnt.

Im Falle eines Unfalls mit Personenschadens möchte ich nicht in deiner Haut stecken.

Holger
 
Hallo,

weil es hier schon wieder Thema war will ich nochmal kurz was dazu schreiben. Die Sache mit dem grünen Folgekennzeichen am Schlepper ist nämlich auch so ein Streitthema. Erstmal geht die Sache nur, wenn man auch Landwirtschaft betreibt und auch ausschließlich zu diesem Zweck den Anhänger nutzt. Wer seine grüne Nummer (ums mal vorsichtig zu sagen) aufgrund von Gutmütigkeit des Finanzamtes genehmigt bekommen hat darf also trotzdem keinen zulassungsfreien Anhänger bewegen und bewegt sich noch genauso illegal auf der Straße wie jemand mit schwarzem Kennzeichen!

Man darf auch mit schwarzem Kennzeichen zulassungsfreie Anhänger ziehen, das wird oft vergessen. Allerdings ist dann wieder die gewerbliche Landwirtschaft Vorraussetzung. Ich dürfte also mit meinem "schwarz" zugelassenen Schlepper einem Kollegen in der Getreideernte helfen und zu diesem Zweck seine zulassungsfreien Anhänger anhängen. Da die Anhänger über den landw. Betrieb bzw. die vorhandenen Schlepper mitversichert sind muss das Folgekennzeichen eines des betriebes sein.

Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber wo doch mal ein Kläger ist gibts gleich mal großen Ärger! Bei uns in der Region sehen die Grünen größtenteils noch weg, aber in letzter Zeit hat man schon von Fällen gehört wo Sand für eine private Hofeinfahrt mit landwirtschaftlichen Anhängern transportiert wurde und saftige Strafen verhängt wurden.

Ob man nun grün oder schwarz zulässt muss jeder selber wissen, aber man sollte sich zumindest im klaren darüber sein, was man darf und was nicht. Man muss sich ja desshalb nicht den ganzen Tag ins Wohnzimmer setzten und aufpassen dass einem die Lampe nicht auf den Kopf fällt ;-) 

mfg Georg
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Ein bisschen Spaß muss sein, auch wenn der Spaß nur 20 fährt!
 
Tach alle zusammen,

ich bin ziemlich neu hier in den Foren unterwegs.

Habe jetzt einen 844AS der allerdings noch angemeldet werden muß.

Aber wie anmelden?

Kann mir jemand 100% sagen wie weit man den Schlepper mit einem schwarzen H-Kennzeichen nutzen darf, und wo (Paragraphen,Stvo,...) es klar geregelt ist ,falls es klar geregelt, ob ich damit aus dem Wald Holz holen darf oder ihn sogar gewerblich fahren kann?                                                                                                                                                                                                                In der definition der Fahrzeug-Zulassungsverordnung §2 Punkt 22 steht ja nur der berühmte Satz : ...dient zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes (was das auch immer im einzelnen heissen mag).

Und noch eine Frage zum Grünen Kennzeichen:

Habe in der Verwandschaft (Onkel) Landwirtschaft. Wenn ich mir den 844 über seinen Betrieb, dann ja auch auf seinen Namen, anmelden lasse um ein Grünes Kennzeichen zubekommen, wo steht denn dann, das ich weiterhin der Besitzer bin und mein Onkel nur der Halter? Müsste ich einen seperaten Vertrag abschliessen? (wäre irgendwie blöd)

 Ich will den Trecker ja nicht ganz überschreiben. Falls mein Onkel mal nicht mehr sein sollte, nicht das der Trecker mit in die Erbmasse fällt.

 

schon wieder Fragen zu immer dem gleichen Thema

bitte um Antwort, muß den Roten nächste Woche zulassen

Vielen Dank im vorraus

Schorsch

 
 
Hallo Schorsch,

es hängt davon ab, was du mit dem Trecker vor hast.

Wg. H-Kennzeichen hatte ich bei verschiedenen Versicherungen nachgefragt.

Da war die Nutzung auf Spazierfahrten und Fahrten zu Treckertreffen o. Ä. beschränkt.

Gewerblich geht gar nicht, Holz aus dem Wald holen auch nicht.

Bei grünem Kennzeichen kommt es auf die (schon x-,mal genannte) Tätigkeit an.

Holz für den Kamin aus dem Wald holen gehört werder zur Land- oder Forstwirtschaft, das ist Holzkaufen.

Anders sieht es aus, wenn du den Kamin im Hühnerstall hast.

Wenn du den Trecker grün anmeldest, aber keine LoF-Arbeit hast, darfst du streng genommen nicht damit auf die Strasse.

Gruß

Jörg
 
 

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Ich will den Trecker ja nicht ganz überschreiben. Falls mein Onkel mal nicht mehr sein sollte, nicht das der Trecker mit in die Erbmasse fällt.

 

schon wieder Fragen zu immer dem gleichen Thema

bitte um Antwort, muß den Roten nächste Woche zulassen

Vielen Dank im vorraus

Schorsch

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Hallo Schorsch

Eigentümer des Treckers ist immer der, der auch den Fahrzeugbrief hat;

Reinhold
 
Lef.:

Hallo Schorsch,

es hängt davon ab, was du mit dem Trecker vor hast.

Wg. H-Kennzeichen hatte ich bei verschiedenen Versicherungen nachgefragt.

Da war die Nutzung auf Spazierfahrten und Fahrten zu Treckertreffen o. Ä. beschränkt.

Gewerblich geht gar nicht, Holz aus dem Wald holen auch nicht.

Bei grünem Kennzeichen kommt es auf die (schon x-,mal genannte) Tätigkeit an.

Holz für den Kamin aus dem Wald holen gehört werder zur Land- oder Forstwirtschaft, das ist Holzkaufen.

Anders sieht es aus, wenn du den Kamin im Hühnerstall hast.

Wenn du den Trecker grün anmeldest, aber keine LoF-Arbeit hast, darfst du streng genommen nicht damit auf die Strasse.

Gruß

Jörg
Hallo,

wenn ich eine grüne Nummer habe (1 ha Wiese und 0,5 ha Wald im Besitz oder Gepachtet) darf ich doch forstwirtschaftlich und landwirtschaftlich damit arbeiten. D.h. Holz aus dem Wald heimfahren und wieder aufforsten. Wiese mähen und Heu machen. BG Beiträge werden ja für Wiese und Forst gezahlt.

Gruß Jenny
 
Hallo Jenny,

wenn dein Treiben vom Finanzamt als LoF eingestuft wird, ist alles ok.

Wenn ich in den Wald fahre und Holz hole, ist das Einkaufen fahren... das ist kein LoF... also nicht grün.

Wenn ich mit meinem MAN und Anhänger (beide schwarz) zum Baumarkt fahre, um für meinen Nachbarn

Terrassenholz zu holen ist das ok.

Wenn du das mit grün machst, ist das verboten. Im Falle eine Anhängers mit Folgekennzeichen ist das sogar

Führen eines nicht zugelassenen Fahrzeuges.... ist ja keine LoF. Das wird teuer und führt in der Probezeit zur

Teilnahme an einem Aufbaukurs und der Verlängerung der Probezeit.

Gruß

Jörg
 
Hallo,

wie oben beschrieben. Ich bezahle meine Beiträge an die BG für Forst und ich bewirtschafte meinen Wald. Wieso soll dies denn kein LoF sein?

Habe beim Finanzamt mal nachgefragt. Laut Aussage des Beamten dürfte ich dann das Holz heimfahren, da ich es ja "erwirtschaftet" habe. Wie es dann die Polizei sieht weiß ich nicht.

Gruß Jens
 
Hey,

Wenn ich Holz ernte, muß ich es auch nach Haus fahren können. Ist mit Getreide auf dem Feld nichts anderes.

In meinen Augen klar ein Fall für eine grüne Nummer. Wenn ich gekauftes Holz für den privaten Kamin aus dem Wald hole, theoretisch nicht, aber das wird niemand auseinander halten können.

Und Holz aus dem Baumarkt holt man doch nur um es in seinem LoF Betrieb zuverbauen

 

Trotzdem habe ich noch das Problem überhaupt an eine grüne Nummer zukommen.

Habe von meinem Vater einen Anteil am Genossenschaftswald geerbt. Die Forstgenossenschaft ist ja Mitglied in einer Berufsgenossenschaft. Und da ich Mitglied der Forstgenossenschaft bin, zahle ich doch quasi einen Beitrag an die BG und müsste darüber auch ein Grünes Nummernschild beantragen können.

Es wird ja auch jedes Jahr ein Gewinn ausgeschüttet, reicht zwar nicht zum Leben aber zum Tanken meines 844 allemal.

 Meint Ihr das könnte klappen? Hat jemand Erfahrung damit?

Schorsch
 
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