Hallo @Huuwaelder,
LoF ist Land- oder Forstwirtschaft.
Steuerbefreit ist die Tätigkeiten die zum wirtschaftlichen Betrieb o. a. Betriebe notwendig sind.
Das hat nur am Rande mit Quads zu tun. Scheinbar besteht bei diesen FahrzeugenUnklarheit, ob es Fahrzeuge für landwirtschaftliche Tätigkeiten sind.
Hier ein Auszug aus eine Infobroschüre des Innenministeriums BW aus 2010:
Land- oder forstwirtschaftliche Zwecke sind:
• Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen,
Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei sowie eine den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege
• Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege einschließlich des Winterdienstes, landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten
• Betrieb von lof Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung
• Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen (z.B.Lehranstalten für Landwirtschaft)
• Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen, sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, dieim Zusammenhang mit vorstehenden Betriebsarten eingesetzt werden(z.B. Landmaschinenwerkstätten)
Hinweis:
Transport von Biomasse zur weiteren Verwendung ist dem „landwirtschaftlichen Zweck“ gleichgestellt.
Weitere Informationen sind bei Deutscher Bauernverband, Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin, Tel. 030 319 040, zu erhalten.
Die grüne Nummer schließt den Einsatz der Fahrzeuge für Nicht-LoF-Fahrten grundsätzlich aus.
Wenn man für den Zeitraum diese Tätigkeiten beim FA anmeldet und den Zeitraum versteuert, kann man diese Nicht-LoF-Fahrten durchführen.
Vorher sollte man aber mit seiner Versicherung sprechen. Für LoF gibt es meistens besonders günstige Tarife.
Ein Folgekennzeichen für einen "schwarzen" Trecker ist in sich ein Widerspruch.
Wenn du keine LoF-Tätigkeiten nachweisen kannst, also die grüne Nummer nicht für den Trecker kriegst, wozu dann der LoF-Anhänger?
Hanno,
die Vergabekriterien sind nicht nur in den Bundesländern unterschiedlich, sie unterscheiden sich auch in den Landkreisen.
Bei uns war es bis Ende 2007 sehr leicht ein grünes Schild für den Oldtimer zu bekommen. Jetzt ist das ohne Nachweis nicht mehr möglich.
Das Gesetz ist aber bundesweit gleich.
Somit kann man ganz bös auf die Nase fallen, wenn man z. B. mit grüner Nummer am Trecker und Folgekennzeichen am Bauwagen
zu Treckertreffen fährt.
Im günstigsten Fall kostet es nur Geld für die Steuerhinterziehung beim Trecker und für das Führen eines nicht zugelassenen Fahrzeuges
für den Bau(Wohn)wagen.
Wenn´s dann noch kracht..... ist der Versicherungsschutz weg.
Glücklicherweise passiert bei den Fahrten recht wenig! Sonst gäbe es wohl deutlich mehr Kontrollen.
Gruß
Jörg