@Westi644: Es ist wie schon oft hier geschrieben keine gute Idee, das Finanzamt zu fragen!
Ein "land- oder fosrtwirtschaftlicher Betrieb" im Sinne der RLP-Steuerbefreiungen im Rahmen des KFZ-Steuerrechts hat rein gar nichts mit der BG-Mitgliedschaft zu tun!
Das Finanzamt kann vereinfachend unterstellen, dass eine BG-Mitgliedschaft dies belegt, aber das ist völlig falsch!
Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung versucht mit "wüsten Tricks" Menschen beitragspflichtig zu machen, weil es ja immer weniger werden.
Und dazu gehören auch Leute, die nur für den Eigenbedarf wirtschaften.
Die haben aber im Zweifel keine Einnahmen, somit auch keinen Anspruch auf eine Grüne Nummer.
Fragt die Oberfinanzdirektion, nicht das Finanzamt!!!! Und die trifft - wenn sie korrekt arbeitet - eine Aussage, die für ganz RLP gilt, nicht nur für einen Kreis!
Natürlich wird man Euch auch dort sagen, dass die Fläche, die Ihr als Hobby-Betrieb mit Einnahmen bewirtschaften müsst, um eine Grüne Nummer zu bekommen, der Größe und der Anzahl der Schlepper halbwegs entsprechen sollte.
Wer drei 844er auf Grün anmelden will, und damit weniger als einen Hektar bewirtschaftet, kann nicht ernsthaft erwarten, dass man ihm das als notwendig abkauft.
Pferdehaltung auf
nicht mehr als einem halben Hektar Fläche pro Tier ist auch nach de Vorstellungen Landwirtschaftlichen Sozialversicherung KEINE Landwirtschaft im Sinne der Sozialgesetzgebung, das ist "Pferdehaltung" und fällt in die Zuständigkeit der BG Verkehr.
10 Pferde auf 9 ha ist aber ganz sicher ohne Traktor nicht zu schaffen, und wenn da neben 8 eigenen Tiere 1 Pensionstier dabei ist, hat der "Betrieb" zwar Einnahmen, zahlt aber kerinen Cent an die Sozialversicherung, wenn alles in Eigenleistung ohne Angestellte und mitarbeitende Famileinmitglieder (wichtig!!) betrieben wird.
Anrecht auf eine Grüne Nummer hat so ein Hobby-Betreib sehr wohl. Und die paar Euro, die das Pensionspferd im Monat bringt braucht man selbstverständlich NICHT zu versteuern, denn der Betrieb ist im Sinne der Einkommenssteuer ein Hobby-Betreib ohne Gewinnerzielungsbasicht.
Warum?
So ein "Pferde-Spinner" (bin selbst einer, grins...) hält mit seinem Viehzeugs die Landschaft offen, die sonst verbuschen würde, was der Artenvielfalt nicht gut tut.
DAFÜR gibt‘s Steuerbefreiung!!
Ich habe meine Grüne Nummer
nicht vom Finanzamt (für die KFZ-Steuer des Kreises Ahrweiler ist Neuwied zuständig!!) hinter getragen bekommen!!
Die wollten mir keine geben, frei nach dem Motto "Für Ihr Hobby können Sie doch nicht ernsthaft Steuerfreiheit erwarten..."
DANN habe bei der OFD in Koblenz angerufen, dort hat man mir die Zusammenhänge ausführlicher erklärt, auch, dass ein "Hobby-Betrieb" im Sinne der KFZ-Steuerbefreiung in RLP eine private Tierhaltung sein kann, die gelegentliche Einnahmen ohne ernsthafte Gewinnerzielungsabsicht hat.
Da fiel mir ein, dass wir eine eingestelltes Pferd haben, und dafür jeden Monat Geld bekommen.
Das Pferd steht eigentlich nur bei uns, damit deren Besitzer auf unsere Tiere schauen, wenn wir mal in Urlaub wollen. Aber sie beteiligen sich - in geringem Umfang (wir haben noch 8 weitere Tiere!) - an unseren Kosten.
Also wieder beim FA in Neuwied angerufen, dies erklärt, da kam dann die Aussage "Ja, das stimmt, das hatten Sie neulich aber gar nicht gesagt". Klar, wie auch, wusste ich ja auch nicht.....
Ob es wie Holger meint auch noch eine Definition von Land- und Forstwirtschaft (LoF) im Sinne des Zulassungsrechtes gibt, weiß ich nicht.
Möchte es aber nicht ausschließen, denn ich kenne schon mal Stücker drei:
- Landwirtschaftliche Sozialversicherung
- KFZ-Steuerbefreiung
- Baurecht (Bauen im Außenbereich, sehr streng!!)