Grüne Nummer ?

Hallo,

ich denke die Betriebshaftplicht, wenn es so was für einen Landwirtschaftlichen Betrieb gibt oder die BG?

Grüße aus der Voreifel
 
Die BG bezahlt bestimmt nicht für Unfallschäden durch Anhänger. Die BG ist lediglich eine Unfallversicherung für Personenschäden.

Entweder zahlt in diesem Fall die Betriebshaftpflichtversicherung des Halters - dann aber nur im LoF - Einsatz oder die Versicherung  des ziehenden Fahrzeugs - sofern dieses Risiko überhaupt beim ziehenden Fahrzeug mitversichert ist.

Holger
 
Hallo,

im Falle eines Unfalls ist bei angekuppeltem Anhänger immer und grundsätzlich die Versicherung des jeweiligen Zugfahrzeugs für den Schadenausgleich zuständig. Eine evt. vorhandene Fahrzeughaftpflichtversicherung des Anhängers ist nur dann schadenersatzpflichtig wenn der Anhänger schon abgehängt wurde und sich  wegen einer defekten Bremse oder sonstiger Ereignisse selbstständig macht. Sollte es sich um einen zulassungsfreien Anhänger ohne Haftpflichtversicherung handeln ist man gut beraten je nach Lage eine Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung zu haben.

Sollte man gegen Zulassungsvorschriften verstoßen haben kann es sein das die Versicherung Regreßansprüche an den Verursacher stellt. Wahrscheinlicher ist in diesem Fall eine Strafrechtliche Verfolgung durch die Ordnungsbehörden.

 

Gruß Heiko
 
Solange nichts passiert geht das mit Grünem Anhänger an Schwarzen Traktor.

Bei uns im Nachbarort ist vor gut 10 Jahren ein Unfall passiert wo ein Hobbylandwirt ( Schwarzes Kennzeichen ) einem Bauern aus dem Ort bei der Heuernte geholfen hat. Er hat einen Ladewagen welcher mit einem Folgekennzeichen ausgestattet war von dem Bauernhof aufs Feld gefahren. Beim Abbiegen ist dann ein Motorrad in den Hänger gefahren. Der Fahrer hat den Unfall nicht überlebt.

Das ganze wurde für den Traktorfahrer sehr teuer und er wurde vorbestraft. Obwohl der Motorradfahrer viel zu schnell unterwegs war.

Die Versicherung des Traktorfahrers ist für den Schaden nicht aufgekommen.

Deshalb finde ich das man solche sachen generell vorher mit der Zulassungstelle / Polizei und der Versicherung abklären sollte ob das Rechtens ist.( Und das nur Schriftlich weil nachher weis dann keiner mehr was davon )

Gruß

Thorsten
 
Hier Blick ich schön langsam gar nicht mehr durch, der eine sagt, dass immer das Zugfahrzeug bei der Schadensabwicklung zahlt, wieder ein anderer behauptet das Gegenteil, bzw, dass doch der Anhänger eine eigene Versicherung haben muss mit der man abrechnet.

Werde morgen mal bei Versicherung-Online anrufen, die wissen da bestimmt mehr, denn hier werden zu viele verschiedene Dinge behauptet
 
Ich stehe wohl gerade auf der Leitung ! Erkläre mal bitte : Wer oder was ist da SPAM ?
 
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