Hallo,
im Falle eines Unfalls ist bei angekuppeltem Anhänger immer und grundsätzlich die Versicherung des jeweiligen Zugfahrzeugs für den Schadenausgleich zuständig. Eine evt. vorhandene Fahrzeughaftpflichtversicherung des Anhängers ist nur dann schadenersatzpflichtig wenn der Anhänger schon abgehängt wurde und sich wegen einer defekten Bremse oder sonstiger Ereignisse selbstständig macht. Sollte es sich um einen zulassungsfreien Anhänger ohne Haftpflichtversicherung handeln ist man gut beraten je nach Lage eine Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung zu haben.
Sollte man gegen Zulassungsvorschriften verstoßen haben kann es sein das die Versicherung Regreßansprüche an den Verursacher stellt. Wahrscheinlicher ist in diesem Fall eine Strafrechtliche Verfolgung durch die Ordnungsbehörden.
Gruß Heiko