Nein Sascha, das ist falsch.
Am besten rufst Du bei der Oberfinanzdirektion Koblenz an, die erklären das gut.
Beitragspflichtig bei der LBG bist Du - nach der Satzung, deren Rechtmäßigkeit ich an diesem Punkt bezweifele - als rein privater Pferdehalter tatsächlich - wie Du schon schriebst - mit mehr als 0,5 ha Fläche pro Pferd.
Das hängt damit zusammen, dass auch sogenannte Subsistenzlandwirtschaft ("Bauern nur für den Eigenbedarf") anspruchsberechtigt und somit beitragspflichtig ist.
Befreiungen von der KFZ-Steuerpflicht werden von den einzelnen Bundesländern teilweise sehr unterschiedlich festgelegt.
In Rheinland-Pfalz steht die Befereiung jedem "landwirtschaftlichen Betrieb" zu, und nach der Definition des Kfz-Steuerrechts ist das AUCH ein Hobbytierhalter, sofern er Einnahmen erzielt.
Auch dann, wenn er keinen Gewinn anstrebt, und somit sein Betrieb bei der Einkommenssteuer keine Rolle spielt.
Ein Pferde- oder Schafhalter, der seine Tiere nur zum Spaß hält und keine Einnahmen hat, gilt NICHT als landwirtschaftlicher Betrieb und hat daher auch keinen Anspruch auf die Grüne Nr.
Natürlich spielen Deine Flächen auch eine Rolle.
Weniger als einen Hektar Fläche rechtfertigen nicht den Einsatz eines Schleppers. Und 1,5 Hektar erfordern wohl auch keinen IHC 1455.
Wie Du aus diesem Formular ersehen kannst, gibt es noch andere Möglichkeiten in RLP zur Grünen Nummer zu kommen:
http://www.fin-rlp.de/uploads/tx_ofdpreprint/kr_12.pdf
(Bitte die Zeile in Dein Browserfenster kopieren)
Es ist allerdings so, dass die zuständigen Sachbearbeiter bei den Finanzämtern nicht immer gut Bescheid wissen.
Meistens führt das zu Ablehnungen, die nicht gerechtfertigt sind.
Wenn es in Deinem Fall mal anders herum war, würde ich sagen "...nicht dran rühren..."