Hallo,
klar kann man bei Dreipunktaufhängung incl Zugmaul einen Anhänger gut mitnehmen. ABER man darf es nicht auf öffentlichen Wegen.
Hier mal ein Auszug:
§ 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile.
(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
...
6. Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen (§ 43 Abs. 1), mit Ausnahme von
a) Einrichtungen, die aus technischen Gründen nicht selbständig im Genehmigungsverfahren behandelt werden können (z. B. Deichseln an einachsigen Anhängern, wenn sie Teil des Rahmens und nicht verstellbar sind),
b) Ackerschienen (Anhängeschienen), ihrer Befestigungseinrichtung und dem Dreipunktanbau an land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen,
c) Zugeinrichtungen an land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden und nur im Fahren eine ihrem Zweck entsprechende Arbeit leisten können, wenn sie zur Verbindung mit den unter Buchstabe b genannten Einrichtungen bestimmt sind,
d) Abschlepp- und Rangiereinrichtungen einschließlich Abschleppstangen und Abschleppseilen,
e) Langbäumen,
f) Verbindungseinrichtungen an Anbaugeräten, die an land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen angebracht werden;
Hier noch ein Zitat aus dem "Merkblatt für lof Zgm mit StarrdeichselAnh."
Zitat
...
Die Verwendung von Ackerschiene u Dreipunktanbau iVm TransportAnh ist grundsätzlich nicht zul;
die Verwendung dieser Verbindungseinrichtungen ist ausschließlich für Arbeitsgeräte vorgesehen.
In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich (zB bei Verwendung der Kupplungskugel nach DIN 74058
auf der Ackerschiene oder Verwendung des Dreipunktanbaues bei SpezialAnh für den Arbeitsgerätetransport).