Ich hab ein grünes Kennzeichen am Trecker, was ist mit dem Anhänger?

FuerPapa

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Hallo Forum.

Ab heute hab ich ein grünes Kennzeichen am Trecker. Was muss ich beachten wenn ich meinen Anhänger hinter hängen möchte? Einfach ein Kennzeichen wie beim Trecker machen lassen und hinten dran? 

Natürlich muss das Licht funktionieren, das ist klar!

Gruß Jürgen
 
Hallo,

alles richtg soweit. Weiter darf ein 25km/h Schild am Anhänger nicht vergessen werden.

Gruß

IHC Starky

Was hot nen Ton so richtig schee? Des is bestimmt en IHC..........
 
Moin Jürgen,

für den Anhänger brauchst du eine BE (wenn nicht BJ. vor 1960 (glaube ich)).

Nicht nur Licht muß gehen, er muß verkehrssicher sein.

Weiter darfst du mit dem Gespann nur LoF-Fahrten machen.

Gruß

Jörg
 
Du hast ja wenn du einen PKW Führerschein gemacht hast Führerscheinklasse B. Diese beinhaltet ja auch (steht ja auf deinem FS) auch die Klasse L.

Damit darfst du wenn du ein grünes Nummerschild hast ein Gespann bis 7,5T fahren! Ohne BE ! Aber nur bei LoF Nutzung und grünem Kennzeichen bis 32km/h und einer max Länge vom GEspann bis um die 19Meter. 
 
z.B: von Fahrtipps.de/TUEV Nord (und auch einigen anderen Seiten)

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine

oraussetzungen:Der Erwerb der Klasse L setzt keinen anderen Führerschein voraus.Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV):Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
 
Danke.

Demnach darf ich den 8t Kipper also nicht voll machen, der hat nämlich keine BE. Bestimmt mal gehabt, Typenschild ist noch dran aber die Zugstange also der Teil Der beim Bremsen einschiebt ist ein bisschen krum, geht aber noch.

Wenn er eine BE hätte, bis wieviel Tonnen darf ich dann? Ich habe mit 16 und Führerschein 1b schon 16 Tonnen Rüben gefahren mit einem ( glaube ich) 846 Allrad.

Gruß Jürgen
 
Soweit ich weiß darf man mit BE ja auch nur bis 3,5T fahren ... ist also in der Landwirtschaft Quatsch und gilt ja auch nur für PKW ;)  

Dafür gibt es ja L und T ( Was für jeden der einen Voll- oder Nebenerwerb hat Sinn macht, für Hobby nur sehr bedingt -> hohe Kosten für T). ^^

Hänger mit Auflaufbremse bis 16 T erlaubt, darfst max 2 Hänger a 8 T fahren. -> Da bin ich mir aber nicht 100% sicher!

Mit freundlichen Grüßen

Johannes
 
Hallo,

spekulieren hilft nicht weiter.

Für Klasse L gibt es keine Gewichtsbegrenzung des Zuges:

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Für zulassungesfreie Lof-Anhänger gilt foolgendes:

eup-1124354754-de2f38c94f73f9dd1174b84a2ca8dfbd-1436811853_big.webp

Quelle: as-pm-2_broschuere_lof,

Copyright Innenministerium Baden-Württemberg, Januar 2011

Den Passus hinsichtlich des Mitführens der BE habe ich dort nicht gefunden.

Den versuche ich noch nach zu reichen.

Gruß

Jörg
 
Gut, dann werde Ich mal bei Mensing anrufen, die gibt es noch und sind sogar in unserer Ecke. Eventuell können die mir weiter helfen.

Aber wenn ich das richtig verstehe, darf ich doch mehr als 7,5 Tonnen fahren bis 25 km/h, das ist gut.

Vielen Dank, Jürgen
 
Ja Jürgen,

du darfst 2 Anhänger auflaufgebremst mit je 8 to ziehen.

Hinsichtlich des zGg. habe ich bei FS-Kl. L noch nichts gefunden.

Gruß

Jörg
 
Moin,

ja dann sollte das ja geklärt sein. Und das mit den 2 Anhänger (auflaufgebremst)  a´ 8 Tonnen hat wohl auch gestimmt :) 

BE hat ja keinen Einfluss auf Landmaschinen etc da ja für PKW ;) bzw (-> Anhänger bis max. 3,5T) 
 
Tja, der eine versteht unter BE die Betriebserlaubnis, der andere halt ‘ne Führerscheinklasse. Schon toll, wie lange man aneinander vorbeiposten kann, wenn man nicht richtig liest. 

Gruß

Michael
 
Jo das ist korrekt :-D Manchmal steht man halt auf dem Schlauch und geht da auch nicht runter ;) that´s life 
 
Hi,

hier könnt Ihr ein PDF runterladen, da sind alle Bestimmungen erläutert:

www.gib-acht-im-verkehr.de

nein, besser hier,   entschuldigt bin nicht so der User

  https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0CCIQFjAAahUKEwix09Xn89rGAhUC7nIKHRAOBwc&url=https%3A%2F%2Fim.baden-wuerttemberg.de%2Ffileadmin%2Fredaktion%2Fm-im%2Fintern%2Fdateien%2Fpublikationen%2FLand-oder-forstwirtschaftliche-Fahrzeuge-im-Verkehr_Broschuere.pdf&ei=YialVbGaIoLcywOQnJw4&usg=AFQjCNEfA3IceDHWvYiZUybIDp_PblpgDg&bvm=bv.97653015,d.bGQ&cad=rja

LOF Anhänger ohne 25km  Schild gelten als Fahren ohne Zulassung !!   und kostet mind. 75 Euro Verwarnung

Grüße     Rainer
 
Um mal zur ursprünglichen Frage zurückzukommen.

Schlepper hat grünes Kennzeichen -> Anhänger mit Folgekennzeichen (wie Schlepper) nur im LoF Betrieb erlaubt (mit 25 km/h Schild)

Schlepper hat grünes Kennzeichen -> Anhänger mit 40km/h muss zugelassen sein!!! (eigenes Kennzeichen grün/schwarz)

Wichtig beim Folgekennzeichen ist der LoF Zweck!!!

Holz für privates Haus fahren -> nicht erlaubt

Heuballen/Getreide für Landwirtschaft fahren -> erlaubt

Von Region zu Region ist es immer sehr unterschiedlich wie sehr und genau die Polizei hier kontrolliert bzw. eine Ahnung hat

Bei Schleppern mit schwarzen Kennzeichen bin ich leider bisschen überfragt.

Grundsätzlich ist beim Führerschein der Klasse L zu beachten, dass man nur Schlepper mit max. 32km/h (laut Zulassung) fahren darf und auch nur mit einem Anhänger.

Seit 2014 gibt es hier jedoch für LoF eine Erleichterung: Schlepper bis 40km/h darf man solo mit 40km/h fahren, sobald ein Anhänger dran ist nur noch 25km/h
 
Moin,

mit dem schwarzen Kennzeichen am Trecker darfst du alles.

Wenn du dann einen Anhänger mit grüne Folgekennzeichen anhängst darfst du wieder nur LoF. Grünes Folgekennzeichen läuft z. B. dann über einen anderen Schlepper am Hof. 

Gruss Tim
 
moin,

und für Lof-Zwecke muß man dann den L-Führerschein haben wenn mann keinen alten Dreier hat auch bei schwarzem Kennzeichen am Trecker

mfG Heiko
 
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