IHC 423: Bremslichtzugschalter - Pflicht? Welches Baujahr?

Calenberger-IHC

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Liebes Forum,

im Dezember muss mein IHC 423 zum TÜV. Mein Schwiegervater war gerade mit seinem D-324 zum TÜV und er erzählte mir, dass der TÜV-Prüfer auch genau auf das Bremslicht geschaut hat. Ich weiss, dass bei meinem Schwiegervater mal ein Bremslichtzugschalter nachgerüstet wurde.

Nun habe ich in meinen Stromlaufplan (Stand 1972) geschaut und dort ist ein Bremslichtzugschalter mit einer Nummer versehen. Dann habe ich in einem Stromlaufplan mit Stand 1969 geschaut und da steht mit zwei Sternchen angegeben "Nur für Schlepper mit einer Höchstgeschwindigkeit >20km/h". Mein IHC 423 ist Baujahr 1969 und er fährt schneller 20 km/h.

Ich habe den Schlepper vor 2 Jahren mit frischem TÜV gekauft und der Schlepper hat kein Bremslicht und keinen Bremslichtzugschalter.

Was mache ich jetzt bzw. was mache ich, wenn der TÜV-Prüfer dies bemängelt?

Man könnte sicher dort etwas nachrüsten, jedoch habe ich keinen blassen schimmer, wo das Teil dann genau sitzen muss und ob mein Schlepper das überhaupt braucht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass mein Vorbesitzer dieses Teil wissentlich ausgebaut hat.

Danke für eure Ratschläge.

Gruss Joerg
 
Welche Geschwindigkeit ist im Brief bzw. Schein eingetragen.

Wenn dort weniger als 25 steht und Baujahr 60er und 70er, brauchst du kein Bremslicht.

Kannst du hier nachlesen und für den Prüfer ausdrucken:

Bremslicht? 25km/h?
 
Juergen D439:

Welche Geschwindigkeit ist im Brief bzw. Schein eingetragen.

Wenn dort weniger als 25 steht und Baujahr 60er und 70er, brauchst du kein Bremslicht.

Kannst du hier nachlesen und für den Prüfer ausdrucken:

Bremslicht? 25km/h?
So ist es! Ich kenne keinen 423 der ab Werk mit Bremslicht ausgerüstet war oder ist.

Aber seit etwa mitte der 80er Jahre haben viele Anhänger ‘n Bremslicht. Daraufhin ist an vielen Schleppern auch ‘n Schalter dafür nachgerüstet worden um das am Anhänger zu nutzen. Jetzt gibt es manchmal TÜV Prüfer die nach dem Grundsatz handeln, was am Fahrzeug vorhanden ist muss auch funktionieren und wenn ein Bremslichtschalter vorhanden ist fordern die dann auch ein funktionierendes Bremslicht am Schlepper.

Ob es für diesen Fall eine rechtsverbindliche Regelung gibt weiß ich nicht.

Gruß

Klaus
 
Hallo Joerg.

Das ist ärgerlich.

Und ich denke auch, es kommt auf den jeweiligen Prüfer darauf an. Manche sehen gerne die frisch geschmierten Schmierstellen und ob das

Licht i.O. ist; andere achten sehr auf die Reifen usw.

Mein Prüfer hat z.B. bei meinem Schlepper die einseitig blockierende Feststellbremse moniert.....Feststellbremse!!!...nun ja.

Fall´s Du einen Schalter nachrüsten mußt; dieser sitzt i.d.R. unter dem rechten Bodenblech und ist über einer Feder mit dem

Bremspedal verbunden. Ist aber eine fummelige Montage.....:-)

Gruß Stefan
 
Ok, Danke für eure Hinweise und Erfahrungen. Dann werde ich erstmal alles so lassen wie es ist und zum TÜV fahren. Sollte da nichts bemängelt werden, dann lasse ich das auch so.

Gruss Joerg
 
Moin.

Meine ganz persönliche Meinung ist, schaden tut es nicht! Auch wenn man es rein rechtlich nicht benötigt. Ich hab mich daran gewöhnt das die Bremslichter leuchten wenn jemand verzögert. Die Leuchten sehen dann leider nicht mehr original aus aber da geht mir Sicherheit vor. Ich möchte damit niemanden ein schlechtes Gewissen machen, ist wie schon gesagt meine persönliche Meinung.

Gruß Jürgen
 
Servus,

las dich da mal nicht Verrückt machen,dein Schlepper ist so Orginal ausgeliefert worden und der hat nun mal kein Bremslicht.

Du brauchst ja nicht nur den Bremslichtschalter sonder auch neue Rücklichter ( Dreikammerleuchten ) und die Orginalen

kosten richtig Geld,wenn man überhaupt noch welche findet.Hab vor zwei Jahren für zwei Stück 180 Euros bezahlt.

Gruß Sepp
 
Kann es sein, dass sich diesbezüglich etwas geändert hat?
In der aktuellen Fassung der STVZO, welche man online findet, wird im §72 diese Ausnahme nicht mehr mit aufgeführt.

Ich hatte auch noch die Regelung mit den 25 km/h in Erinnerung, finde aber nur ältere Zitate die das bestätigen, nicht jedoch die aktuelle Fassung der STVZO.

Vielleicht weiß da ja noch jemand etwas?

Gruß Fabian
 
Hallo, jetzt muss ich da auch mal meine Meinung einbringen.

Also unser 353 ist Baujahr 1968 und der hat seit dem ersten Tag auch Bremslicht,

und das original ab Werk mit Zweikammer Rückleuchten. (wieso braucht man für Bremslicht Dreikammer Rückleuchten)

Zudem ist die ganze Elektrik alles noch im originalzustand, genauso der Rest vom Schlepper.

Mfg...Anton
 
Servus,

wir hatten auch mal einen 353 mit Optionalen Schnellgang und der hatte definitiv kein Bremslicht.

Und Anton du hast Recht man braucht keine Dreikammerleuchten, aber die Elektrik muß umgebaut werden

mit Umschaltrelais usw. und damit ist mancher überfordert.

Gruß Sepp
 
Unser Fendt Farmer 2D hat auch Bremslicht (19kmh).da wollte mich der Prüfer nicht durch lassen. Da außer Funktion. Hab ihn mal gesagt, das er das eigentlich nicht braucht. Tüv bekommen. Mein 323 fährt laut GPS 23kmh.Der hat auch kein Brems Licht. Ganz Streng genommen muss alles beim TÜV überprüft werden. Auch Zugmaul. Deswegen fahre ich nur zum Land oder Dorf TÜV. Da schaut keiner nach. 
 
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