IHC D439 Anhängelast

penzi12

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Hallo

an meinem D 439 ist eine Ackerschiene mit Kugelkopf angebracht. Welche PKW-Anhänger - (Gewicht - ungebremst gebremst) kann ich anhängen.

Leider finde ich in der Zulassungsbescheinigung keine Angaben.

Viele Grüsse

Eberhard
 
Hallo 

Die Ackerschine ist so nicht als Zugvorrichtung vorgesehen, da frage mal den Tüv ob du eine Einzelabnahme bekommen kannst für eine Kugelkopfanhängung und wie diese dann aussehen muß

MfG

Alwin
 
Moin Eberhard,

das muß vom TÜV bzw. der Dekra eingetragen werden.

Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz.

Die Ackerschiene muß zumindest gegen Hochschlagen und gegen Pelndeln gesichert werden.

Genau genommen muß man eine Freigabe (für diese Art der Anhängvorrichtung) des Fahrzeugherstellers vorlegen.

Gruß

Jörg
 
Hallo Eberhard,

über das Thema Kugelkopf findest Du hier im Forum eigentlich jede Menge.

Nur so viel, eine Kugelkopfkupplung auf der Ackerschiene wird in der Regel vom TÜV nicht eingetragen, da die Ackerschiene als nicht geprüftes Bauteil gilt.

Sie ist somit nicht eintragfähig ( entsprechend mit einem Kugelkopf als eingetragene Kupplung ) des weiteren ist die Feststellbarkeit des Dreipunktgestänges ( seitliche sowie vertikale Verschiebbarkeit ) unzureichend.

Dem zufolge ist es im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen, einen Anhänger am Kugelkopf ( auch mit E- Prüfzeichen und Nummer ) zu ziehen, wenn dieser auf einer Ackerschiene, welche im normalen Dreipunktgestänge befestigt ist, montiert ist.

Bei einer festverschraubten Ackerschiene bei z.B. Schlepper ohne Hydraulik scheint es aber durchaus möglich, dass der Tüv das dann auch einträgt.

Ich gehe jetzt mal davon aus, das der Kugelkopf also bei Deinem D 439 so nicht eingetragen ist, dem zufolge dürftest Du im öffentlichen Straßenverkehr keine Anhänger damit ziehen.

Was Du dann letztendlich daraus machst, ist Deine Sache.

Gruß

Uli
 
Hallo zusammen,

also vorab einmal .... HALT...!!!! Nicht so schnell mit den pauschalen Urteilen...

Also grundsätzlich waren die hier getätigten Aussagen in der Vergangenheit einmal richtig....., ich meine: sie waren....

Als ich 2002 beim 633 die Kugel auf der Ackerschiene eintragen lassen wollte, musste ich von CASE IH eine Unbedenklichekitsbescheinigung anfordern, bezahlen und dann wurde die Kugel auf der verdrehsicheren Ackerschiene eingetragen - ohne weitere Maßnahmen, Seitenstabilisatoren natürlich, mehr nicht.

2006 beim Eicher, es gab den Hersteller nicht mehr, wurde die Kugel ohne Bescheinigung eingetragen, mit seitlichen Spannketten, fertig...

2015 Frage beim gleichen TÜV-Prüfer nach einer Eintragung für den 4210: Antwort: Da machen wir heute keine Eintragung mehr, wenn die Ackerschiene verdrehsicher ist, dann kannst du da ne Kugel dranschrauben, sofern diese ein Prüfzeichen hat. Die Abnahme wurde mir verweigert.

Diese Kugeln sind in der Regel auf 1.500 kg abgenommen. Damit ist dann auch die Anhängelast-Frage geklärt, für mich jedenfalls.

Ob im konkreten Fall jemand die höhere oder zu hohe Anhängelast kontrolliert vermag ich nicht zu beurteilen, die müsste eigentlich höher liegen dürfen, da ja meist eh nur mit 20 oder 25 km/h gefahren wird, damit die Belastungen niedriger liegen. Aber wer weiß es....

Hoffe geholfen zu haben

Karsten
 
Hallo Karsten,

wenn mir ein Prüfer sagt, schraub sie ran, wenn sie ein E-Prüfzeichen hat, ich nehme sie dir aber nicht ab,

würde ich hellhörig werden.

Klar, ranschrauben kannst du sie. Wie sieht es aber mit dem Benutzen auf öffentlichen Straßen aus?

Meines Wissens müssen alle Anhängevorrichtungen eingetragen werden. Ansonsten erlischt die BE und der Versicherungsschutz.

Wenn dann ein Unfall passiert, möchte ich sehen, wie du dich rausreden willst..... der Mann vom TÜV hat aber gesagt.... wird nichts nützen.

Es ist bestimmt nicht spaßig, bis zum Lebensende für die Unfallschäden aufkommen zu müssen, weil man mal eben etwas rangeschraubt und genutzt hat.

Gruß

Jörg
 
Dann dürften aber auch keine Anbauteil mit der Heckhydraulik auf der Straße gefahren werden oder?

Ist dann überhaupt ein Heckcontianer zulässig?
 
Ich glaube bei einem Schlepper mit Regelhydraulik ist das ganze ohnehin kritisch! Besonders mit einem 1-Achserhänger könnte doch bei Lastverschiebung die Hydraulik verrückt spielen, weil sie sich ja hochdrücken läst!!! Bei einem Schlepper wo der Kugelkopf so angebaut werden kann sollte es je nach Kopf bis 3500kg kein Problem sein mit der Eintragung.....
 
Hallo zusammen,

ja das alte Thema, habe auch eine an die Ackerschiene geschraubt. Der TÜV hat das noch nie beanstandet.

Ich betreibe einen 0.75t PKW Hänger damit. Richtig wäre es die Oberlenker von der Hydraulik wegzunehmen und an die ruhenden Holme(wenn das Mähwerk

an der Hydraulik hängt) anzuhängen. Aber an der Hydraulik ist es einfach praktischer, man kann zum abladen kurz anheben.

Vom Hänger habe ich dann noch ein kurzes Stahlseil an der Anhängerkupplung zur Sicherheit. 

                                            Gruß   Harry

(Habnoch was gefunden. Ihr müßt es vergrößern ist aber trotzdem schlecht zu lesen)

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Hallo,

ich war gerade mit meinem Pkw Anhänger beim TÜV und da habe ich mal nachgefragt was gegeben sein muss um einen Pkw Anhänger am Schlepper zu ziehen.

Und zur Antwort habe ich bekommen, dass eine Kugelkuplung auf der Ackerschiene nicht zulässig ist, da die Zugvorrichtung bauartgenehmigtes Anbauteil sein muss und die Zugvorrichtung fest mit dem Schlepper verbunden und nicht Höhen- oder Seiten verstellbar sein darf.

Durch meine Recherche im Netz bin ich auf folgenden Hersteller für Heckkreutze für Schlepper aufmerksam geworden

http://www.agrarsysteme-shop.de/

und nach Rücksprache mit dem Hersteller sind diese Bauart genehmigt.

Gruß Martin
 
Hallo Martin,

ein Kugelkopf mit E-Kennzeichen hat auch eine Bauartgenehmigung.

Ich verstehe die Einwänd des TÜVs hinsichtlich der Befestigung am Trecker.

Im Produkttext seht auch nur, daß der verwendete Kugelkopf mit e-Prüfzeichen ist.

www.agrarsysteme-shop.de/epages/64661090.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/64661090/Products/HK810-2

Ich würde da lieber mal bei TÜV nachfragen.

Auf der Abbildung sieht das Ganze nicht gut gegen Pendeln gesichert aus.

Gruß

Jörg
 
Hallo Jörg,

es nützt dir nicht wenn nur der Kugelkopf bauartgenehmigt ist und deine Ackerschiene nicht.

Desweiteren habe ich mir das Buch Alles was Recht ist, mit dem Traktor im Straßenverkehr  von Holger Karp zugelegt und gelesen und dieses bestätigt die Aussage des TÜV Prüfers.

Gruß Martin 
 
Das Heckkreutz wird unter anderem in der Aufnahme des Zugmauels befestigt und ist daher nicht mehr in der Höhe veränderbar die Unterlenker dienen nur zur Seitlichen Absicherung 

Gruß Martin
 
Hallo zusammen.

Ich habe das Problem so gelöst:

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Wurde vom TÜV abgenommen und eingetragen.

Gruß 

Andi
 
Hallo

vielen Dank für die vielen Beiträgen zu meiner Frage. Das Ergebnis für mich:  PKW-Anhänger an Schlepper mit Kugelkopf/Ackerschiene ist nicht zulässig.

Trotzdem weiß ich, daß sehr viele mit dieser Lösung fahren.

Viele Grüsse

Eberhard
 
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