Hallo zusammen,
also vorab einmal .... HALT...!!!! Nicht so schnell mit den pauschalen Urteilen...
Also grundsätzlich waren die hier getätigten Aussagen in der Vergangenheit einmal richtig....., ich meine: sie waren....
Als ich 2002 beim 633 die Kugel auf der Ackerschiene eintragen lassen wollte, musste ich von CASE IH eine Unbedenklichekitsbescheinigung anfordern, bezahlen und dann wurde die Kugel auf der verdrehsicheren Ackerschiene eingetragen - ohne weitere Maßnahmen, Seitenstabilisatoren natürlich, mehr nicht.
2006 beim Eicher, es gab den Hersteller nicht mehr, wurde die Kugel ohne Bescheinigung eingetragen, mit seitlichen Spannketten, fertig...
2015 Frage beim gleichen TÜV-Prüfer nach einer Eintragung für den 4210: Antwort: Da machen wir heute keine Eintragung mehr, wenn die Ackerschiene verdrehsicher ist, dann kannst du da ne Kugel dranschrauben, sofern diese ein Prüfzeichen hat. Die Abnahme wurde mir verweigert.
Diese Kugeln sind in der Regel auf 1.500 kg abgenommen. Damit ist dann auch die Anhängelast-Frage geklärt, für mich jedenfalls.
Ob im konkreten Fall jemand die höhere oder zu hohe Anhängelast kontrolliert vermag ich nicht zu beurteilen, die müsste eigentlich höher liegen dürfen, da ja meist eh nur mit 20 oder 25 km/h gefahren wird, damit die Belastungen niedriger liegen. Aber wer weiß es....
Hoffe geholfen zu haben
Karsten