IHC zulassen und versichern

Moin,

dazu hab ich auch noch eine Frage.

Wenn der Anhänger Zugelassen wird und mit Versteuerten Kennzeichen läuft dann braucht der doch auch eine Versicherung und was kostet die dann. Oder brauch er die erst ab 25kmh.

Mein PKW Viehanhänger ist mit grünem Kennzeichen und muß eine Versicherung haben sonst kann er nicht zugelassen werden.

Mfg Uli

 
 
Moin

Freitag ist erstmal Tüv dran, dann werde Ich den Tüv-Prüfer einmal auf das Thema ansprechen.

Mal sehen was Er sagt.

Im großen und ganzen wäre es aber wohl einfacher irgendwie an eine"Grüne" Nummer zu kommen.

Ich muß Mir das einmal durch den Kopf gehen lassen.

Ich möchte auch von niemanden abhängig sein was das Anmelden und Versichern angeht.

Eventuell gibt es da aber noch einen anderen Weg, das muß Ich aber erst einmal schlau machen.
 
Ja, laß es dir durch den Kopf gehen.

Bedenke: Grün ist nur für LoF.

Genau so verhält es sich mit dem Führerschein. L und T sind an LoF-Tätigkeit gebunden.

Bei "Zivilfahrten" gelten z. B. die Gewichtsbegrenzungen der Klasse 3, B, BE.....

Gruß

Jörg
 
Hallo.

Ja genau Jörg. Du sagst es. Wenn man sein Schlepper mit schwarze Kennzeichen anmelden möchte, dann sollte man auch das zulässige Gesamtgewicht des Schleppers beachten. Bei einem größeren Schlepper braucht man da schnell mal den kleinen LKW-Führerschein. Bei grünen Kennzeichen ist das zGG ja egal. Da gilt nur die Höchstgeschwindigkeit.

MfG Tilo
 
Wenn du mit Schleppern mit schwarzer Nummer LOF-Fahrten durchführst, reichen auch die Klassen L+T. Außer du fährst nicht für LOF-Zwecke, dann brauchste Klasse B/C, je nach zGG eben.

Melde am besten Schlepper und Anhänger auf schwarz an, dann biste immer auf der sicheren Seite und nicht zwecksgebunden :)
 
Hallo Tilo,

es herrscht sehr viel Unsicherheit darüber was man darf.

Gerade die jüngeren, die FS B gemacht haben, riskieren schnell einen Verstoß in der Probezeit.

Wenn man mit einem grünen 844 zum Treckertreff fährt, ist das ja nicht nur Steuerhinterziehung, sondern

auch fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, weil zGg von 3,5to überschritten wird.

Als die Gesetze und Bestimmungen festgelegt wurden, hat niemand daran gedacht, daß

so viel Leute die alten Eisen zu Hobbyzwecken nutzen.

Uns bleibt ohne LoF nur übrig die Fahrzeuge in schwarz zu betreiben, auch wenn´s teurer ist.

Gruß

Jörg
 
Heiße Diskusion, aber wenigstens bleiben die Aussagen weg man darf es...

Ganz klar: ein LoF bleibt ein LoF auch wenn es schwarze Nummer hat. Eine Arbeitsmaschine ist auch von der AU befreit, gilt aber nicht wenn es einem LKW ähnelt, da ein LKW AU-Pflicht hat... Die Fahrzeugart bleibt und die Rechte auch, außer das Steuerrecht in Bezug auf grüne Nummer. Ein Anhänger kann mit grüner Nummer gefahren werden, wenn das Zugfahrzeug "doppelt" besteuert ist. Sieht man oft bei Fahrzeugvermietungen z.B. Auflieger mit grüner Nummer, dann ist der Mieter aber verpflichtet seine Zugmaschine dementsprechend zu versteuern.

Und für die ganzen Hobby-Fahrer... Wenn ihr eh kein Arbeitsgerät dran hängt, also nen 3-Scharpflug und höher dann lastet doch das zGG ab. Die Anhängelast ist dann kaum betroffen. Der Vorteil dabei: Steuer sparen und die Leute mit Klasse B dürfen auch fahren. Zudem ist eine Änderung im Fahrerlaubnisrecht, kann man ja leicht nachlesen wenn hier betroffene sind.

Denkt dran: Ein Fahrzeug fahren ohne Zulassung oder im Hinblick auf Steuern, das wird teuer und ist kein Bußgeld mehr!

Ist zwar alles schade, aber Hobbys kosten. Wenn wir die Schlepper nicht brauchen würden, würde ich auch nur einen angemeldet lassen.

Grüße
 
"Hobby" ist ein sehr relativer Begriff....

Ich habe meinen 844 AS für unsere ziemlich private Tierhaltung.

Eine grüne Nummer (am Schlepper und am 7-to-Anhänger) habe ich trotzdem.

Nach den in Rheinland-Pfalz geltenden Richtlinien für die Befreiungstatbestände bei der Kfz-Steuer stehen auch Hobby-Tierhaltungen grüne Nummern zu, wenn sie Einnahmen haben.

Wer also Schafe aus Spaß hält und hin und wieder eines verkauft, kriegt grün.

Ich habe eine Einstellerin, ein Pferd gehört uns nicht und steht bei uns gegen Geld.

Das reicht für eine grüne Nummer.

Wald haben wir auch, und machen da demnächst vielleicht auch selber Holz für den Eigenbedarf.

Oft ist es eine Frage des "Gestaltens".

Wer Holz macht, und das vielleicht nur in fremden Wäldern (Holzlose), denkt vielleicht zunächst nicht daran, von dem mühsam geworbenen Holz etwas zu verkaufen.

Wenn er nun auch nur 2 Ster an den Nachbarn verkauft, hat er eigentlich einen "Hobby-Forstbetrieb" mit Einnahmen, wenn auch nur geringen.

Ob das für die grüne Nummer reicht, klärt man am besten mit seiner zuständigen Oberfinanzdirektion, bloß nicht mit dem zuständigen Finanzamt.

Was ich mit meinem Schlepper mit grüner Nummer so mache, ist sehr schwer nachzuweisen.

Eine Spazierfahrt ist halt immer eine Testfahrt, der Besuch eines Treckertreffen dient dem Erfahrungsaustausch und der Ersatzteilbeschaffung für das alte Schätzchen, welches halt noch täglich sein Brot in einem Hobby-LoF-Betrieb verdient und für das es beim LaMa nicht mehr alles gibt.

Ich möcht den Amtsrichter sehen, der mich wg. Besuch eines Treckertreffens mit grüner Nummer dran kriegt. Gute Gründe gibt es immer....

Wenn man seinen Schlepper wirklich nur zum Spaß hat, wird es schwieriger.

Aber ein gutes Verhältnis zum LoF-Nachbarn verbunden mit dem Versprechen, dort schon mal öfters auszuhelfen, wirkt auch hier Wunder.....

Und hat bessere Aussichten auf Erfolg als der Versuch, einen 844 AS mit Frontlader auf 3,5 to abzulasten.....
 
Hallo Leute,

ich will jetzt nicht noch Verwirrung stifften oder so, wie sieht das aber mit einem schwarzen H-Kennzeichen aus? Bei der Steuer ist man wohl mit 191,- € pro Jahr dabei, Versicherung ist unterschiedlich aber wie sieht das mit der Verwendung aus, was darf man damit so machen?

Gruß Albrecht

Mitten in Berlin und ohne Land, aber mit Traktor!
 
Alles was man auch mit einen schwarzen Kennzeichen machen kann.

Der Schlepper muss sich nur in Oldtimerzustand befinden.

Für ein Oldtimerkennzeichen benötigt man eine Abnahme nach §23 StVZO.

 
Hallo Albrecht,

die Steuer berechnet sich nach dem zGg. 191,- sind für ca. 3to fällig.

Bei den Versicherungen gibt es sehr große Unterschiede.

Ich zahle für meinen MAN bei 125% 186 Euro. Dafür gibt´s jedes Jahr die Abstufung

durch den Schadensfreiheitsrabatt.

Einige haben hier auch schon von deutlich mehr berichtet.

Gruß

Jörg
 
Bei H-Zulassung zahlst du egal was für ein zGG 191€ Steuern im Jahr (Pauschalpreis). Soviel ich weiß darf man mit H-Zulassung nicht mehr in den Wald. Sonst ist es wie die normale schwarze Nummer. Versicherungrungen sind meist bei Oldtimer-Zulassungen günstiger wie bei normaler schwarzer Nummer.
 
Mir wurde gesagt, daß man mit H-Nummer nur auf Oldtimertreffen oder andere Veranstaltungen darf.

Alles was nach Arbeit aussieht ist verboten. Spazierfahrten muß man bei Kontrollen als

Probefahrten nach Reparaturen deklarieren.

Mir anderen Worten: Der Nutzwert geht bei H-Kennzeichen gegen Null.

Gruß

Jörg
 
Das was du meinst ist das rote 07-Oldtimerkennzeichen, mit dem darf man nur auf Treffen fahren oder Probefahrten durchführen, man muss dazu Fahrtenbuch führen.
 
nee, ich meinte das schwarze H.

Die versícherte Nutzung kann ja durchaus bei den Versicherungen verschieden sein.

Das weiß ich aber nicht genau.

Bei meiner war es wie von mir beschrieben.

Gruß

Jörg
 
Es ist definitv so, daß Du Dich für Fahrten mit dem H nicht rechtfertigen mußt. Niemals. Beim roten 07 schon. Aber die Versicherungen haben einen bunten Strauß an Auflagen erfunden, mit denen sie Dich einschränken (km-Leistung, Gewerbe, ...). Und jede Versicherung darf ihre eigenen Bedingungen haben. 

Ein Traktor muß über 3200 kg zGG haben, damit sich das H rechnet. Könnt Ihr selber ausprobieren: www.kfz-steuer.de

Gruß

Michael

 

 

 
 
Ich kenne eure Versicherungen nicht, aber ich habe meinen IHC423 BJ67 und meinen Holder A12 Bj 60 als Oldtimer und mit grüner Nummer zugelassen in BW (Ich habe allerdings einen kleinen Weinberg 15ar und ein Obstgrundstück 20ar) Bin aber kein Landwirt, zahle aber Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft wegen dem Weinberg ist das  Pflicht bei > 4 ar!

Steuer 0€ Versicherung 30€/Jahr. Versicherung BGV für IHC und Allianz für den Holder.

Enschränkung: Ich darf nur meine eigenen Arbeiten durchführen und nicht gewerbsmäßig arbeiten (Lohnarbeit).
 
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