Christian89
Bekanntes Mitglied
- Registr.
- 1 Februar 2014
- Beiträge
- 234
Hallo,
ich habe heute auf Anfrage von meiner zuständigen Zulassungsstelle ein Schreiben erhalten welches aussagt das ich einen Anhänger zulassungsfrei betreiben darf, obwohl mein privat genutzter 423 mit schwarzem Kennzeichen unterwegs ist...
Nach telefonischer Nachfrage meinerseits darf/muss ich nun;
- Einen Anhänger zulassungsfrei mit schwarzem Folgekennzeichen betreiben
- Somit keine HU nötig
- Versicherung ist nicht nötig (Aber es wird aufgrund der sehr geringen Kosten von der Zulassungsstelle empfohlen)
- Sollte der Anhänger nach dem 1. Juli 1961 gebaut sein muss ich eine Betriebserlaubnis für ihn haben
- Der verkehrssichere Zustand (Bremsen, Beleuchtung etc. muss gegeben sein)
- Anbringen des Folgekennzeichens mit Beleuchtung / 25km/h Schild
Finde das recht interessant... Nach dem studieren viele Forenbeiträge hatte ich nämlich etwas völlig anderes erwartet.
Nun ist es aber doch auch so das ich mit meinem Klasse B Führerschein nur 3.500kg zulässiger Gesamtmasse in Kombination bewegen darf, denn ich bin der Meinung das Klasse "L" in meinem Fall nicht gültig ist, denn:
- Schlepper ist mit schwarzer Nummer eingesetzt
- Nicht LoF sondern privater Einsatz
Viele Grüße,
Christian
ich habe heute auf Anfrage von meiner zuständigen Zulassungsstelle ein Schreiben erhalten welches aussagt das ich einen Anhänger zulassungsfrei betreiben darf, obwohl mein privat genutzter 423 mit schwarzem Kennzeichen unterwegs ist...
Nach telefonischer Nachfrage meinerseits darf/muss ich nun;
- Einen Anhänger zulassungsfrei mit schwarzem Folgekennzeichen betreiben
- Somit keine HU nötig
- Versicherung ist nicht nötig (Aber es wird aufgrund der sehr geringen Kosten von der Zulassungsstelle empfohlen)
- Sollte der Anhänger nach dem 1. Juli 1961 gebaut sein muss ich eine Betriebserlaubnis für ihn haben
- Der verkehrssichere Zustand (Bremsen, Beleuchtung etc. muss gegeben sein)
- Anbringen des Folgekennzeichens mit Beleuchtung / 25km/h Schild
Finde das recht interessant... Nach dem studieren viele Forenbeiträge hatte ich nämlich etwas völlig anderes erwartet.
Nun ist es aber doch auch so das ich mit meinem Klasse B Führerschein nur 3.500kg zulässiger Gesamtmasse in Kombination bewegen darf, denn ich bin der Meinung das Klasse "L" in meinem Fall nicht gültig ist, denn:
- Schlepper ist mit schwarzer Nummer eingesetzt
- Nicht LoF sondern privater Einsatz
Viele Grüße,
Christian