Interessantes bezüglich Anhänger bei schwarzer Nummer

Christian89

Bekanntes Mitglied
Registr.
1 Februar 2014
Beiträge
234
Hallo,

ich habe heute auf Anfrage von meiner zuständigen Zulassungsstelle ein Schreiben erhalten welches aussagt das ich einen Anhänger zulassungsfrei betreiben darf, obwohl mein privat genutzter 423 mit schwarzem Kennzeichen unterwegs ist...

Nach telefonischer Nachfrage meinerseits darf/muss ich nun;

- Einen Anhänger zulassungsfrei mit schwarzem Folgekennzeichen betreiben

- Somit keine HU nötig

- Versicherung ist nicht nötig (Aber es wird aufgrund der sehr geringen Kosten von der Zulassungsstelle empfohlen)

- Sollte der Anhänger nach dem 1. Juli 1961 gebaut sein muss ich eine Betriebserlaubnis für ihn haben

- Der verkehrssichere Zustand (Bremsen, Beleuchtung etc. muss gegeben sein)

- Anbringen des Folgekennzeichens mit Beleuchtung / 25km/h Schild

Finde das recht interessant... Nach dem studieren viele Forenbeiträge hatte ich nämlich etwas völlig anderes erwartet. :D

Nun ist es aber doch auch so das ich mit meinem Klasse B Führerschein nur 3.500kg zulässiger Gesamtmasse in Kombination bewegen darf, denn ich bin der Meinung das Klasse "L" in meinem Fall nicht gültig ist, denn:

- Schlepper ist mit schwarzer Nummer eingesetzt

- Nicht LoF sondern privater Einsatz

Viele Grüße,

Christian
 
Hallo,

mich würde es auch interessieren, wo man das nachlesen kann, und in welchem Paragraphen das steht.

Normalerweise ist das nicht möglich, da diese Ausnahmen ( keine HU, zulassungsfreier Anhänger, Folgekennzeichen ... ) nur an LoF - Tätigkeiten bzw an das Vorhandensein eines LoF - Betriebes gebunden sind.

Holger 
 
Hallo zusammen,

ich habe es auch schon persönlich erlebt, das die Person auf der Zulassungsstelle die Gesetzestexte nicht kannte und deswegen Falschinformationen weitergegeben hat (Dies führt natürlich dazu, dass sich Gerüchte, die man aus Kostengründen gerne wahrhaben möchte, hartnäckig halten)

Erst ein Gespräch mit dem zuständigen Zulassungsstellenleiter und einem dazugeholten TÜV-Prüfer von der Prüfstelle nebenan konnte die Sache dahingehend klären, wie schon mehrfach hier im Form dargelegt wurde.

Alter Anhänger und schwarzes Kennzeichen - TÜV - Unfall - Polizei

Frage zur H-Zulassung

im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateien/publikationen/Land-oder-forstwirtschaftliche-Fahrzeuge-im-Verkehr_Broschuere.pdf

ansonst wie Lef. schon geschrieben hat:

"Kann man das irgendwo in den Bestimmungen/Gesetzen nachlesen?"

Zum Führerschein:

L gilt bei Privatfahrten nicht (wurde auch schon mehrfach geschrieben).

Gruß

Markus
 
moin Christian,

das Schreiben das Du von der Zulassungsstelle erhalten hast würde ich auch gerne mal sehen ist ja wirklich interessant was Du uns hier mtteilst. Oder ist das ein verspäteter Aprilscherz ? In den Gesetzestexten habe ich sowas leider noch nicht rauslesen können und denke mal das Du einer Falschinformation einer / eines unwissenden Bearbeiterin / Bearbeiters aufgesessen bist.

Scan das Schreiben doch mal ein und mach es uns öffentlich, Deine Adressdaten kannst ja unkenntlich machen. Ansonsten glaube ich nichts von dem was Du geschrieben hast, ausser ich seh es schwarz auf weiss

mfG Heiko
 
724AS:

moin Christian,

das Schreiben das Du von der Zulassungsstelle erhalten hast würde ich auch gerne mal sehen ist ja wirklich interessant was Du uns hier mitteilst. Oder ist das ein verspäteter Aprilscherz ? In den Gesetzestexten habe ich sowas leider noch nicht rauslesen können und denke mal das Du einer Falschinformation einer / eines unwissenden Bearbeiterin / Bearbeiters aufgesessen bist.

Scan das Schreiben doch mal ein und mach es uns öffentlich, Deine Adressdaten kannst ja unkenntlich machen. Ansonsten glaube ich nichts von dem was Du geschrieben hast, ausser ich seh es schwarz auf weiss

mfG Heiko
 
Moin miteinander;

Weder die STVO noch die STZVO sehen ein schwarzes "Folgekennzeichen" am Anhänger vor ! Beide Verordnungen gelten bundesweit, es gibt keine länderspezifischen Regelungen dazu ! Entweder machst du uns das hier lesbar was du da schriftlich vorliegen hast oder ich hake das als "Aprilscherz" ab.
 
Hallo zusammen.

Muß mich hier mal dazu melden. Das mit der Antwort der Zulassungsstelle kann ich zu 100% bestätigen. Bei uns (Sächsische Schweiz- Osterzgebirge PIR/DW/FTL) ist das auch so. Kenne persönlich einen bei uns im Dorf der seinen Traktor mit Schwarzer Nummer zugelassen hat (weil kein Landwirtschaftsberieb und nicht genug Fläche) und gesagt bekommen hat, dass er für den Anhänger nur ein Folgekennzeichen dran machen brauch. Zusätzlich das 25 kmh Schild an den Anhänger. Darf aber nur für LOF Zwecke den Anhänger nutzen. Das hat er jetzt schon seit paar Jahren so.

Gruß Tilo
 
Moin Tilo,

das ist ein ganz anderer Sachverhalt.

Bleibt nur noch die Frage der Versicherung.

Bei schwarzer Nummer am Trecker ist nur dieser versichert.

Hat dein Dorfkollege den separat versichert?

Gruß

Jörg
 
Nein hat er nicht extra versichert.

Es gilt die Versicherung des Zugfahrzeuges/Traktors. Außerdem muß er für den Anhänger eine Betriebserlaubnis besitzen.
 
Hallo,

das mit der Versicherung eines Anhängers wird meiner Meinung nach etwas hochgespielt.

Im Straßenverkehr ist der Anhänger immer mit einem Zugfahrzeug verbunden, das von einem Fahrer gefahren wird.

Deshalb muß auch immer die Versicherung des Zugfahrzeugs bezahlen.

Darum ist die Versicherung für einen Anhänger auch so billig, weil es fast nie einen Versicherungsfall gibt.

Es wäre nur ein Fall denkbar, wenn ein Anhänger allein am Straßenrand abgestellt ist und sich selbstständig macht und dadurch einen Unfall verursacht.

Was allerdings sehr wichtig ist: der Anhänger muss absolut verkehrssicher sein.

Gruß MP4
 
@MP4,

es besteht nun einmal Versicherungspflicht.

Da braucht man nichts hoch zu spielen. Auch wenn wenig passiert, einmal kann zu viel sein, wenn man keinen Versicherungsschutz hat.

Erzähl mal dem Richter und den Geschädigten, daß statistisch nichts hätte passieren dürfen.

Die werden wenig Verständnis dafür haben.

Wenn der Trecker mit schwarzer Nummer eine Versicherung einschließlich Anhänger hat, ist´s ja ok.

Meine MAN hat das nicht. Das ist bei schwarzen Nummern auch nicht üblich.

Gruß

Jörg
 
Haenger anmelden, versichern und nie wieder in Foren nachfragen müssen ob dies gesetzeskonform ist oder ein Problem werden könnte! 

Desweiteren ist umgehend ruhiges und sorgenfreies Schlafen möglich. ;)

Gruss und schönes Wochenende 

Markus
 
Laut meinem Versicherungsonkel ist es mittlerweile so, daß bei Unfällen mit versicherungspflichtigen Anhängern auch die Vers. des Anh. ihr Scherflein zur Befriedigung des gegnerischen Anspruchs beitragen darf. Auch, wenn der Anh. am Zugfzg. hängt.

Drum seien die Anh.vers. in den letzten paar Jahren bei Neuvertägen viel teurer geworden.

Weil ich mich so gern wiederhole: Schwarzes Folgekennzeichen gibt es (weil die Farbe nicht explizit vorgeschrieben ist), aber nur bei Lof-Nutzung. Die Auskünfte der Zula‘n sind falsch.

Gruß

Michael
 
Moin,

es ist schon erstaunlich, wie viel Beiträge hier auftauchen, die eine vermeidliche Möglichkeit aufzeigen ein paar Kröten zu sparen,

bzw. sich den nicht passenden Führerschein herbei zu reden.

Für LoF-Zwecke gibt es Sonderregelungen.

Hat jemand keine LoF, gelten diese Sonderregelungen nicht. So einfach ist das.

Gruß und schönes Osterfest

Jörg
 
MP4:

Hallo,

das mit der Versicherung eines Anhängers wird meiner Meinung nach etwas hochgespielt.

Im Straßenverkehr ist der Anhänger immer mit einem Zugfahrzeug verbunden, das von einem Fahrer gefahren wird.

Deshalb muß auch immer die Versicherung [url=
 
Moin @ali67,

in dem Link ist kein Hinweis auf die 10km-Regel zu finden.

Davon habe ich auch noch nie gelesen oder gehört.

Auch hier meine Frage: Wo finde ich das in den Bestimmungen/Gesetzen?

Ist ja toll, was es alles gibt/geben soll :-)

Gruß

Jörg
 
Ich vermute ganz stark, daß ali aus Österreich ist. Dort gibt es eine 10 km/h-Regel.

Warum muß man Gesetze aus verschiedenen Ländern in einem Beitrag, ohne vorher drauf hinzuweisen, vermischen?

Nur, damit man sich wichtig gemacht hat?

Warum ein link zu einem dt. Versicherungsportal? Ist ali vielleicht ein Werbespammer?

Gruß

Michael
 
Ja Michael,

das ist natürlich irreführend und wenig hilfreich.

@ali67, kannst du ds bitte klar stellen?

Ein entsprechender Wohnort-Eintrag im Profil könnte dabei auch hilfreich sein.

Gruß

Jörg
 
Zurück
Oben Unten