Kann man eine Scheune einfach bauen wo man will wenn man eine Landwirtschaft hat?

Alex-523

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Hintergrund zu der Frage ist das bei mir in der Gegend, ein Landwirt mitten auf einer Wiese einen Schweinestall gebaut hat. Ich dachte das es nicht erlaubt sei außerhalb der Ortschaft solche großen Gebäude zu Bauen.

Ich habe mal gehört das Landwirte Gebäude bis zu einer bestimmtern größe ohne Genemigung bauen dürfen, Vorraussetzung ist sie sind für den Betrieb, Heu lagern oder so. Weis leider nicht ob es stimmt das bei uns in Bayern bis 50 m² genemigungsfrei sind. Oder war es größer?

Der Stall ist definitiv größer wie 50 m² und jetzt frage ich mich halt wie bekommt man so etwas bitte genehmigt? einfach ist das bestimmt nicht^^

gruß Alex
 
hallo,

bauen kann man die nicht einfach wo man will, da gibt es schon Auflagen. Wie die genau bei euch in Bayern sind, kann ich dir nicht sagen.

So und jetzt noch was anderes, warum stört dich der Schweinestall? Der Landwirt benutzt diesem um Schweine zu halten und sichert somit seine Existens, das kannst du garnicht vergleichen mit deinem Holz lagern. Wir haben vor 8 Jahren auch unseren Schweinestall neugebaut, da gab es auch Leute die meinten uns das Leben schwer machen zu müssen....

Außerdem musst du zwischen einem Schweinestall und einer Scheune unterscheiden!!!

MfG martin
 
@ Martin: Du musst niemanden verteidigen, ich gehöre bei leibe nicht zu den Leuten die da einem das Leben schwer machen wollen. Habe meinen Beitrag auch geändert. Sorry falls ich mich blöd ausgedrückt habe. 

Trotzdem danke für deine Antwort.

Das Tehma hat sich mittlerweile erledigt habe im Internet selbst ein PDF Dokument gefunden in dem alles steht und zwar die Bayrische Bauordnung =)

Und ja man darf auch einen Stall oder ähnliches Bauen, die größe ist erstmal relatief egal, es kommt drauf an was das zuständige Amt genemigt.  Genehmigungsfrei ist ein Lager oder so z.B. für heu bis 100 m² Grundfläche, allerdings muss man das sehr viel beachten. 

Gruß Alex 
 
Deine Frage kann ganz einfach beantwortet werden: ohne wenn und aber..... NEIN.

Es gibt da Regelungen die besagen, dass ein umbauter Raum und eine bestimmte Dachhöhe nicht überschritten werden dürfen (die Werte habe ich gerade nicht greifbar). Solche Bauten können Genehmigungsfrei sein, das heißt aber nicht, dass diese nun gebaut werde dürfen... mitnichten. Die müssen beantragt und erlaubt werden. Das Genehmigungsfrei bezieht sich m. Kenntnis nach, dass kein Bauantrag etc. gestellt werden muss.Das Verfahren zur Freigabe ist deutlich einfacher.

Das gilt aber nur für sog. "priviligierte", der Landwirt muss das nachweisen. Priviligiert ist  man z.B. wenn ein Landwirt einen Hauptteil seiner Einkünfte aus der Landwirtschaft erwirtschaftet. Jemand der z.B. 15 ha für seine private Pferdehaltung bewirtschaftet und einen anderen Hauptberuf hat, ist das nicht !

diese Regelung (Landesbauordnung) ist von Bundesland zu Bundesland , ja sogar innerhalb des Landkreises unterschiedlich geregelt. Die Ablehnung einer sog. genehmigungsfeien Stallung kann die wildesten Begründungen und Schilda-Maßnahmen nach sich ziehen - ganz besonders wenn Pferde ich Spiel sind (habe 7 Jahre K(r)ampf mit den Behörden hinter mir.

Kleine Anekdote am Rande:

Meine Stallung die der Landwirt erbaute, war 25 jahre lang OK, dann als ich dort pachtete erlosch die Genehmigungsfreiheit (ich hätte MIETEN müssen, Umändern des Vertrages wurde sofort von der Behörde als ungültig erklärt) ) und ich durfte abreissen (Strafandrohung 50.000EUR - Frist 10 Tage - im Frühahr 2010 während der Schneeschmelze ). Bei der Gelegenheit haben die JEDEN einzelnen Zaunpfahl gemessen - Ich bin mit der Kettensäge mitgelaufen und habe ca. 1 - 2 cm abgeschnitten um unter die Marke von 1,50 m zu gelangen. Noch Fragen ?

Es Lebe die Bürokratie und der Umweltschutz , es lebe hoch, hoch, hoch
 
Hammadi:

Deine Frage kann ganz einfach beantwortet werden: ohne wenn und aber..... NEIN.Ich würde eher sagen: JAEIN
Wenn ein Vorhaben eines Landwirts  begründet ist, ist es in der Regel auch zu genehmigen.
Nicht begründet ist z.B. eine Scheune in der Geräte gelagert werden sollen, die in 100 m Entfernung vom Hof gebaut werden soll, obwohl dort noch genügend Platz wäre. Anders sieht es aus, wenn sie in 10 km Entfernung gebaut werden soll (um die gelichen Geräte zu lagern). Dann ist dies mit einem weitaus geringeren Zeitaufwand begründet.Das gilt aber nur für sog. "priviligierte", der Landwirt muss das nachweisen. Priviligiert ist  man z.B. wenn ein Landwirt einen Hauptteil seiner Einkünfte aus der Landwirtschaft erwirtschaftet. Jemand der z.B. 15 ha für seine private Pferdehaltung bewirtschaftet und einen anderen Hauptberuf hat, ist das nicht !
Naja... nicht der Landwirt ist privilegiert, sondern das Vorhaben.
Aber wenn das Vorhaben größer ist als die genehmigungsfreie Größe (100 m² und max. 4m Firsthöhe - LBO in Rheinland-Pfalz), muss auch dieses genehmigt werden. Allerdings darf ein Landwirt auch im Außenbereich bauen, was eine Privatperson nicht darf.
Das Genehmigungsverfahren ist weitaus einfacher gestaltet.
diese Regelung (Landesbauordnung) ist von Bundesland zu Bundesland , ja sogar innerhalb des Landkreises unterschiedlich geregelt. Wo Menschen am Werk sind, gibt es auch verschiedene Auslegungen von Gesetzen. Aber die Behörden müssen sich an die LBO´s der jeweiligen Länder halten. Die allerdings unterschiedlich sein können.
Gruß Sascha
 
Hammadi hat Recht.

Nach dem Bundesbaurecht hat der Erwerbslandwirt (Definition: ein wesentlicher Teil des Familieneinkommens wird mit Landwirtschaft erwirtschaftet) das Privileg, im Außenbereich einen Bauantrag stellen zu dürfen.

Der wird dann aber streng geprüft, u.a. auch von der Landwirtschaftskammer, z.B. ob das wirklich alles nötig ist.

Baugenehmigungsfrei sind - je nach Landesbaurecht und örtlichen Gegebenheiten - nur Weideunterstände und Zäune, und auch dies NUR für den Erwerbslandwirt, nicht für den privaten Tierhalter.

Reit- oder Fahrpferdehaltung ist grundsätzlich KEINE Landwirtschaft.

Lediglich die Zucht oder das Halten von landwirtschaftlichen Arbeitspferde (=Traktor-Ersatz) gehört zur Landwirtschaft. Oder das Mästen von "Fleischpferden", aber ich bezweifele, ob es das noch gibt in Deutschland....

Hammadi, bei Deinen Problemen hast Du entweder schlecht argumentiert oder wohnst in der falschen Gegend.

Bei uns in der Eifel geht so manches (noch lange nicht alles!!), weil die Landwirte alle aufgeben und die Lanfschaftsbehörden den privaten Tierhalter inzwischen brauchen, um ohne den Einsatz von Steuergeldern die Landschaft offen zu halten.

Würde alles verbuschen oder aufgeforstet, wäre ein massives Artensterben die Folge, denn jeglicher Wald ist im Vergleich zum aktuellen "Flickenteppich" aus Wald, Acker und Grünland reine, artenarme Monokultur...
 
Also erstmal danke für die ausführlichen Antworten!

Es ist doch komplizierter als ich gedacht habe. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe darf niemand einfach mal was bauen, egal ob er privelegiert ist oder auch nicht. Man muss immer zuerst eine Anfrage machen oder? 

Das heißt ich darf nicht einfach eine Art Dach bauen wo ich meine Anhänger drunter Stelle die ich für meine Felder und so brauche, Vorraussetzung auf dem Hof ist kein PLatz mehr und die 100 m² und alle anderen Regelnd beachtend?

Gruß alex 
 
Alex-523:

Hintergrund zu der Frage ist das bei mir in der Gegend, ein Landwirt mitten auf einer Wiese einen Schweinestall gebaut hat. Ich dachte das es nicht erlaubt sei außerhalb der Ortschaft solche großen Gebäude zu Bauen.Hallo,ich denke dass man einen Schweinestall heutzutage gar nicht mehr innerhalb einer Ortschaft bauen darf (Gestank). Gruß MP4
 
HalloBei uns werden sogar alt eingesessene Höfe. aus den Ortschaften verbannt, die Bauern bekommen Ausgleichgrundstücke von den Komunen und müssen ihre Ställe dann auserhalb bauen, in den Dörfern dürfen oft nichtmal mehr Hühner gehalten werden.Da ziehen Leute aufs Land um "Ruhe" zu haben und dann verklagen sie als erstes ihre neue Nachbarschaft wegen den Tieren auf dem Hof. Eine Schande ist das.Frank 
 
Tja genauso ist das mit den Stadtflüchtern. Mein Chef ist das beste Beispiel.

Ist in ein Dorf gezogen, in den sogiut wie ausschließlich Kuhbauern leben. Er hat inzwischen Sress mit fast jedem Bauern, weil er sich permanent beklagt und beschwert. Mal sind die Kühe zu laut, mal stinkt der Misthaufen, mal haben die bösen Kühe seine Blumen angenagt etc. Der Hammer war die Klage gegen Traktorenlärm, er wollte doch tatsächlich durchsetzen, dass die Trecker nur zur bestimmten Zeiten fahren dürfen. Das kam aber nicht durch. Ein wenig schäme ich mich für ihn zu arbeiten.

@Sascha: nach meiner Info ist nicht das Vorhaben priviligiert, sondern der Bauer bzw. der Betrieb. Zumindest bei uns hier oben.

Iich habe das große Glück in einem Kreis zu leben, wo eine fachlich hochversierte 20jährige Umweltschützerin tätig ist . Nur 2 Beispiele: 1. Pferde haben im Naturschutzgebiet nichts verloren, die zerstören Boden und Vegetation und sind nicht arttypisch. 2. Jakobskreuzkraut darf im Naturschutzgebiet nicht entfernt werden, es ist eine natürlich vorkommende Pflanze.

Einer meiner Bauen hat sogar einmal öffentlich gesagt, "wenn die mit ihrem roten Kleinwagen auf meinen Hof fährt, hol ich den Fendt, dann fährt die niewieder...."

aber ich schweife vom Thema ab.

Hüten soll man sich in Deutschland vor nicht genehmigten Bauten, wenn das rauskommt, kannste auch nach Jahrzehnten der Duldung abreißen.
 
Hm ja das kenne ich auch aufs Land ziehen und sich dann beschweren das da mit dem Treker und anderen Madchienen gefahren und gearbeitet wird, und das auch schon in der früh, was ja natürlich ist und schon immer so war.  Manchmal ist es in der Stadt ruhiger dort sollten sie dann auch bleiben ^^ 

Also wer bauen will egal was und egal ob Privelegiert ist oder auch nicht sollte erstmal aufs amt gehen und nachfragen. Das habe ich jetzt rausbekommen. 
 
HalloBei uns in BW ist das so, als priviligierter Landwirt, darf man eine 70 cm² Maschinenhalle/Stallung beantragen und die wird in einem beschleunigtem Genehmegigungsverfahren bearbeitet. Das geht relativ schnell und kostengünstig.Will man grössere Hallen/Ställe auserhalb bauen dann wirds deutlich komplizierter und teurer, die Genehmigung geht dann durch ettliche Amtsstuben und dauert, am Schluß steht das Umweltamt der nächst grösseren Kreisstadt, bis die dann ja sagen, dann hast du ein Vermögen an Architektenkosten, Amtskosten, Nerven usw. los.AUSER: die Nachbarschaft verklagt dich und die Komune, wegen Lärm, Gestank usw., dann kommt irgendwann die Gemeinde auf dich zu und legt dir nahe auserhalb zu bauen, du bekommst dann ein passendes Grundstück zugewiesen und kannst loslegen. (ohne Wohnhaus selbstverständlich)Aber wer will schon den eigenen Hof aufgeben und auserhalb bauen, wo  man dann ständig mit Einbrüchen, Vandalismus usw., Probleme hat.Frank 
 
Richtig heißt es das der Landwirt ein Prvellegiertes Baurecht in Außenbereich hat!Nicht das Bauvorhaben ist Prevellegiert immer der Betrieb!Das macht einen riesen unterschied, denn wenn das anders wäre dann würden jede Menge Investorengemeinschaften einen ha Land kaufen und dort einen Maststall bauen, das geht defenitiv nicht, es muß ein Landwirt sein!Bei Windkraftanlagen sieht das anders aus, dort sind mittlerweile extra Windzonen ausgewiesen! Das Baurecht ist ein Bundesrecht, und somit für alle Länder gleich und Verbindlich solange es um Anlagen handelt die den Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen!   
 
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