*Sascha1984*:
Und was kann ich dann mit der Nutzlast von 985kg anfangen? Zählt da sowas wie Anbauten dazu? FL, spalter,Säge etc? Oder auch Stützlast?
Gruß
Hallo Sascha,
genau so ist es und würdest du z. B. auf einen 33‘er ohne Allrad ausweichen, hättest du noch mehr an Nutzlast. Aber mit deinem Anhänger kommst du ja mit der erforderlichen Stützlast locker hin.
Folgende Information habe ich beim BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) auf Nachfrage erhalten:
Sehr geehrter Herr xxxxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. März 2015. Sie möchten sich zum Führen von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen im Rahmen der Fahrerlaubnisklassen L und T und deren Zweckbindung erkundigen.
Zunächst muss ich darauf hinweisen, dass die Durchführung der fahrerlaubnisrechtlichen Vorschriften im Einzelfall ausschließlich in der Zuständigkeit der Länder liegt. Zuständiger Ansprechpartner für eine rechtsverbindliche Auskunft ist Ihre örtliche Fahrerlaubnisbehörde, im Zweifelsfall Ihr zuständiges Landesministerium.
Dem Bundesministerium ist es verwehrt zu Einzelfällen Stellung zu nehmen oder auf deren Behandlung Einfluss auszuüben.
Allgemein grundsätzlich geltend kann ich ausführen, dass mit
Anpassung der deutschen Fahrerlaubnisklassen an die Vorgaben der sog. 2. EG-Führerscheinrichtlinie im Jahr 1998 mit Einführung der Fahrerlaubnisklassen L und T eine Erleichterung für land- und forstwirtschaftlichen Betriebe geschaffen wurde, um die spezifischen Anforderungen im land-und forstwirtschaftlichen Einsatz angemessen zu berücksichtigen. Die umfangreiche Ausbildung für die Fahrerlaubnis für Lkw wurde entsprechend den geringeren Anforderungen für die Fahrerlaubnis der Klassen L und T reduziert. Insbesondere aus Verkehrssicherheitsgründen ist eine Umgehung des anspruchsvolleren Erwerbs der Fahrerlaubnis der Klasse Cl , CIE oder C durch Ausweitung des Definitionsbereichs der Fahrerlaubnis der Klassen L und T nicht möglich.
Darüber hinaus wäre ein Wegfall der Zweckbindung nicht mit EG-Recht vereinbar. Gemäß Artikel 3 Absatz 3 der 2. EG-Führerschein-Richtlinie unterfallen Kraftwagen grundsätzlich den Bestimmungen der EG-Richtlinie. Lediglich land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen gelten nicht als Kraftwagen im Sinne der Richtlinie. Sowie die Zweckbindung für die nationalen Klassen L und T entfallen würde, wären solche Fahrzeuge nach den harmonisierten Fahrerlaubnisklassen der 2. EG-Führerscheinrichtlinie einzustufen.
Die Aufzählung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L enthält § 6 Abs. 5 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fev_2010/gesamt.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxxxxxxxxxx
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat K 16 - Bürgerservice und Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de
Internet: www.bmvi.de
Und hier noch der genannte §6, Abs.5
(5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
1.Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,2.Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,3.landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,4.Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,5.Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,6.Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und7.Winterdienst.
Aber das ist ja schon zur Genüge hier im Forum, sowie in diversen Treckerzeitungen so dargelegt worden. Manchmal besteht das Problem einfach darin, Dinge zu akzeptieren, die einem nicht passen, ärgerlich sind und zudem weitere Kosten verursachen. Diesen Eindruck habe ich aus vergangenen Diskussionen gewonnen, nicht aus diesem Thread.
Gruß
Michael