Klasse B Gewichts Erhöhung

Landbube

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3 Dezember 2018
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Die Klasse B für Besitzer ab 1999,sagt ja aus.Das damit Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Zulässigen Gesammt Gewicht gefahren werden dürfen.Der Klasse B beinhaltet ja auch Landmaschinen bis 40kmh(Frührer 25kmh),Gewichts Unabhängig. Aber leider ist ja L,zweckgebunden.Sprich LoF.Würde also für Besitzer die so was nicht haben,und ganz normal einen Schlepper fahren.Die Klasse L nicht greifen.Es sei,das ZgW liegt unter 3,5 Tonnen.Also dürfte das schon mit einen 323 eng werden.Meiner dürfte 3640 kg ZgW haben.Somit habe ich die 3,5 ja überschritten. Genau wie mein 423 mit 3840kg.aslo müsste ja eigentlich C1 her...Nun plant ja die EU,Klasse B auf 4250kg zu erhöhen. Aber wie ich es verstanden habe nur für

Wohnmobile

Allrad Fahrzeuge

Krankenwagen

So verstehe ich es,das wir Hobby Fahrer nicjt in diesen Genuss kommen,legal weiter zu fahren.Ein 423 ist kein Allrad Auto oder Wohnmobil. 

Verstehe das nun alles richtig so?

Demnach meint mein Kollege das es ein Unterschied zwischen Zulässigen Gesammt Gewicht,und Zulässiger Gesamtmasse gibt.In meinen Augen ist es das gleiche.Nur alter Name.
 
Achim-633:

... immer zulGG des gesamten Gespanns! 
Ändert doch auf Klasse B,ohne Lof zweck nichts an der 3,5 Tonnen Regel.. Wofür gab oder gibt es sonst die Ablastung in den Papieren von (Beispiel 4,8T )auf 3,5?Eben,wegen Klasse B
 
Dann ist aber in der Karte auch C1E mit einer Kennziffer eingetragen.
 
Und das mit den 3,5T ist so auch gesetzlich nicht richtig!

Haben wir mit meiner Frau beruflich durch. Da sie auf der Arbeit ein Lieferfahrzeug haben.

Genau genommen fährt  man gesetzlich mit 3,5T schon ohne Führerschein der Klasse B.

Da es im Gesetzestext bis 3,5T heißt. Also maximal 3,49T
 
BSV IHC 423:

Morgen,

ein IHC 353-453 liegt unter 3,5t Leergewicht.

mein 453 ist somit auch unterhalb 3,5t zgg. eingetragen und somit mit B legal fahrbar.

Wenn Dein 423 also mit 3,8t eingetragen ist könntest Du den auf 3,5t ablasten lassen und somit währe das Problem gelöst.

de.wikibooks.org/wiki/Traktorenlexikon:_IHC_423

eup-1137620017-bb06093d8d3200880712e5c7812fc62a-1709621448_big.webpDas Leergewicht liegt beim 423 mein bei 1,8 Tonnen.Das ist ja auch Wurts.Das Zulässige Gesamtgewicht ist entscheiden.Und es sollte nicjbwundern,das ein 453 weniger als 3,5 ZGw hat,als ein 423 oder 323 
 
case833av:

Und das mit den 3,5T ist so auch gesetzlich nicht richtig!

Haben wir mit meiner Frau beruflich durch. Da sie auf der Arbeit ein Lieferfahrzeug haben.

Genau genommen fährt  man gesetzlich mit 3,5T schon ohne Führerschein der Klasse B.

Da es im Gesetzestext bis 3,5T heißt. Also maximal 3,49T
Eben,bis 3,5 heißt einschließlich bis 3,5 Tonnen.Das ist nur schwammig gemeint.So lernt man das ja auch in der Fahrschulen 
 
Landbube:

BSV IHC 423:

Morgen,

ein IHC 353-453 liegt unter 3,5t Leergewicht.

mein 453 ist somit auch unterhalb 3,5t zgg. eingetragen und somit mit B legal fahrbar.

Wenn Dein 423 also mit 3,8t eingetragen ist könntest Du den auf 3,5t ablasten lassen und somit währe das Problem gelöst.

de.wikibooks.org/wiki/Traktorenlexikon:_IHC_423

eup-1137620017-bb06093d8d3200880712e5c7812fc62a-1709621448_big.webpDas Leergewicht liegt beim 423 mein bei 1,8 Tonnen.Das ist ja auch Wurts.Das Zulässige Gesamtgewicht ist entscheiden.Und es sollte nicjbwundern,das ein 453 weniger als 3,5 ZGw hat,als ein 423 oder 323 

Eben, wenn das Leergewicht so deutlich unter 3,5t liegt kann man den Traktor (insofern er momentan über 3,5t eingetragen ist) beim TÜV auf die gewünschten 3,49t (3,5T)ablasten lassen (die Differenz zwischen Leergewicht und zgG. muss mindestens für den Fahrer reichen, dann dürfte man allerdings nichts mehr zuladen/anbauen)
Bei meinem 453 sind als zgG. weniger als 3,5t eingetragen (die genaue Zahl müsste ich nachkucken).

Wir haben im Verein noch einen 423 der mit zgG. 3,8t eingetragen ist, den werde ich demnächchst, wegen den jüngeren Fahrern mit B-Führerschein, ablasten lassen. Habe dies schon mit dem TÜV vorbesprochen, problemlos möglich.
 
Ich warte erstmal die Zeit ab.Was das die neue Regelung am Ende besagt.Ablasten.Dann kann ich keine Kiste etc mehr mit schleppen.+ kosten für neue Papiere und ich glaube auch eine komplett Untersuchung würde anstehen.Und nicjt Tüv macht das bei uns in der Gegend 
 
Landbube:

Bluestar90:

Hi Landbube,

sag mal, wo ist das her mit dem Allrad, hab davon nix im Netz gefunden?

Kann den Bericht nochmal suchen
Hi Landbude,
bitte nicht falsch verstehen. Die ganze Nummer ist ja noch nicht beschlossen. Ich stelle das nicht in Frage, das so etwas im Gespräch ist.
Aber das mit dem Allrad sellt für die Allrad Schlepper die Sachlage in ein andere Dimension.
 
Außerdem muss diese EU-Regelung noch in nationales Recht umgesetzt werden. Das dauert wie lange ? Bis es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.

Zur Problematik der Fahrerlaubnisklasse B mit LoF Fahrzeugen kann man als Privatperson eine Petition an den deutschen Bundestag starten.

Gruß Zackie
 
Mal eine etwas andere Frage.

Ich habe BCEF4 und darf somit alles mögliche fahren.

Mir hat man erklärt, dass man mit B Fahrzeuge bis 3,5t und einen Anhänger mit 750kg zlGgw fahren darf.

Als Besonderheit darf man aber auch größere Anhänger mitführen solange das tatsächliche Gesamtgewicht die 3,5 t nicht überschreitet.

Ich habe dazu im Netz nichts gefunden.

Diese Auskunft habe ich von einem Herren der Rennleitung bekommen.

----------------------

Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten!!!!
Mc Cormick D439 Bj 64 Erstbesitzer
Case 1056 XL mit Fronthydraulik
Case CS150 mit Fronthydraulik und Stoll FZ41 mit Vollausstattung
 
Moin

aus der FEV §6 welche ja für Deutschland gültig ist

Klasse B:

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg,die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind(auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse,sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).Quelle :https://www.buzer.de/6_FeV.htmGrüße Fred
 
Juergen D439:

Mal eine etwas andere Frage.

Ich habe BCEF4 und darf somit alles mögliche fahren.

Mir hat man erklärt, dass man mit B Fahrzeuge bis 3,5t und einen Anhänger mit 750kg zlGgw fahren darf.

Als Besonderheit darf man aber auch größere Anhänger mitführen solange das tatsächliche Gesamtgewicht die 3,5 t nicht überschreitet.

Ich habe dazu im Netz nichts gefunden.

Diese Auskunft habe ich von einem Herren der Rennleitung bekommen.

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Wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten!!!!
Mc Cormick D439 Bj 64 Erstbesitzer
Case 1056 XL mit Fronthydraulik
Case CS150 mit Fronthydraulik und Stoll FZ41 mit Vollausstattung
Mit meiner Klasse BE darf ich insgesamt 7 Tonnen wiegen.3,5 Autonind Anhänger 3,5 Tonnen.

Mit B nur bis 3,5 Tonnen 
 
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