Landbube
Bekanntes Mitglied
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Die Klasse B für Besitzer ab 1999,sagt ja aus.Das damit Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Zulässigen Gesammt Gewicht gefahren werden dürfen.Der Klasse B beinhaltet ja auch Landmaschinen bis 40kmh(Frührer 25kmh),Gewichts Unabhängig. Aber leider ist ja L,zweckgebunden.Sprich LoF.Würde also für Besitzer die so was nicht haben,und ganz normal einen Schlepper fahren.Die Klasse L nicht greifen.Es sei,das ZgW liegt unter 3,5 Tonnen.Also dürfte das schon mit einen 323 eng werden.Meiner dürfte 3640 kg ZgW haben.Somit habe ich die 3,5 ja überschritten. Genau wie mein 423 mit 3840kg.aslo müsste ja eigentlich C1 her...Nun plant ja die EU,Klasse B auf 4250kg zu erhöhen. Aber wie ich es verstanden habe nur für
Wohnmobile
Allrad Fahrzeuge
Krankenwagen
So verstehe ich es,das wir Hobby Fahrer nicjt in diesen Genuss kommen,legal weiter zu fahren.Ein 423 ist kein Allrad Auto oder Wohnmobil.
Verstehe das nun alles richtig so?
Demnach meint mein Kollege das es ein Unterschied zwischen Zulässigen Gesammt Gewicht,und Zulässiger Gesamtmasse gibt.In meinen Augen ist es das gleiche.Nur alter Name.
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So verstehe ich es,das wir Hobby Fahrer nicjt in diesen Genuss kommen,legal weiter zu fahren.Ein 423 ist kein Allrad Auto oder Wohnmobil.
Verstehe das nun alles richtig so?
Demnach meint mein Kollege das es ein Unterschied zwischen Zulässigen Gesammt Gewicht,und Zulässiger Gesamtmasse gibt.In meinen Augen ist es das gleiche.Nur alter Name.



