Hallo, (das PZ 165 ist ein "Trommelmähwerk"), als Keiselmähwerke werden auch Scheibenmähwerke bezeichnet, welche weniger Kraft benötigen, aber auch Wiesen ohne Maulwurfshügel bevorzugen.
Voraussetzungen für den Gebrauch von Trommelmähwerken:
1. die Zapfwelle muss eine getrennte Kupplung (entweder 2-Stufenkupplung, oder extra Zapfwellenkupplung) haben, damit erst das Trommelmähwerk (PZ 165) auf Touren kommen kann und dann erst losgefahren wird.
2. Wenn das zu bearbeitende Grundstück eine beträchtliche Hanglage aufweist, ist beim Wenden größte Vorsicht angebracht (durch die Veränderung des Schwerpunktes ist die Kippgefahr enorm groß).
Zur vorhandenen Leistung des Schleppers ist zu sagen, dass dies die absolute Untergrenze darstellt, deshalb würde ich, wenn die zu bearbeitenden Wiesen überwiegend "sauber" sind, ein Scheibenmähwerk bevorzugen.
Ich hoffe mit diesem Beitrag geholfen zu haben
MfG
Sepp