Kugelkopfanhängerkupplung

Ich lese jetzt schon ne ganze Weile mit und verstehe so vieles nicht in dieser Diskussion.

Ich weiß auch, dass fast jeder so n Kugelkopf auf ihrgendeiner Ackerschiene hat. Manche basteln sich Verdehsicherungen, blockieren gegen hochschlagen, verbinden Ackerschiene mit dem Zugmaul per Oberlenker. Kurz gesagt, es gibt die wildesten Konstruktionen, viele sind echt gut gemacht aber leider haben sie so gut wie alle was gemeinsam, nämlich (offiziell verboten). So gut wie keine wäre StVZO- konform, ist halt einfach so. Was die HU anbelangt frag ich mich allerdings, wenn man sowas hat...also ich käme gar nicht auf die Idee, das zur HU mitzunehmen. Zugmaul dran und Ackerschienen bleiben immer zu Hause. Was der Prüfer nicht sieht kann er nicht bemeckern und alle sind glücklich und Verantwortung für ihrgendwas nimmt er dir sowiso nicht ab.

Was man hier immer mal wieder sieht sind alte Autokupplungen, also ehemals abnehmbare Kupplungen, die dann wild auf Stahlplatten gebraten werden und ihrgendwo festgeschraubt sind, aber allesamt ohne Segen. Stört sich aber auch keiner dran. Jeder machts, alle wissens, keinen störts, alles ist gut............................es darf nur nie mal "knallen" im Straßenverkehr.

Hab in den Thread eh den Eindruck dass das Interesse nicht sehr ausgeprägt ist, sich mit einem Prüfingenieur eine zulassungsfähige Einrichtung zu überlegen und das dann umzusetzen. Vielleicht liegts am Aufwand und der Tatsache, dass es ein paar Euro kostet. Es wäre aber möglich, denn ein paar Mitglieder hier im Forum haben das schon hinter sich und waren erfolgreich. Die brauchen sich keine Gedanken mehr machen und nach dem Ende jeder Fahrt zu sich sagen.......................heute haben wir mal wieder Glück gehabt.

Mein Beitrag ist nur auf den öffentlichen Straßenverkehr gemünzt. Für auf Privatgelände kann jeder "zusammenfummeln" was er will, das interessiert keinen.

Viele Grüße, Matthias
 
Hallo Markus,

meine AHK ist ordnungsgemäß abgenommen und eingetragen.

Gruß Peter
 
Mal ganz ehrlich, so lange es Ordnungshüter nicht interessiert ist es mir auch egal ob die Anhängerkupplung eingetragen ist oder nicht. Und wenn was passiert wird einem der Richter nur dann einen Strick draus drehen wenn der Unfall unmittelbar damit in Verbindung steht und anders so oder nur zum Teil mit einer eingetragen AHK nicht passiert wäre.
 
Hallo Peter,

wenn du jemanden gefunden hast, der dir das abgenommen hat, ist das ja auch soweit in Ordnung. Es spricht ja auch rein technisch nichts dagegen, wenn man alles fest arretieren kann, die 3-Punktaufhängung zu nutzen. Nur wird es nicht jeder Sachverständige eintragen und ohne Eintragung ist es halt nicht legal. Ob und was passiert, wenn was passiert, ist eine ganz andere Geschichte.

Gruß Markus 
 
Matthias-IH353:

Ich lese jetzt schon ne ganze Weile mit und verstehe so vieles nicht in dieser Diskussion.

Ich weiß auch, dass fast jeder so n Kugelkopf auf ihrgendeiner Ackerschiene hat. Manche basteln sich Verdehsicherungen, blockieren gegen hochschlagen, verbinden Ackerschiene mit dem Zugmaul per Oberlenker. Kurz gesagt, es gibt die wildesten Konstruktionen, viele sind echt gut gemacht aber leider haben sie so gut wie alle was gemeinsam, nämlich (offiziell verboten). So gut wie keine wäre StVZO- konform, ist halt einfach so. Was die HU anbelangt frag ich mich allerdings, wenn man sowas hat...also ich käme gar nicht auf die Idee, das zur HU mitzunehmen. Zugmaul dran und Ackerschienen bleiben immer zu Hause. Was der Prüfer nicht sieht kann er nicht bemeckern und alle sind glücklich und Verantwortung für ihrgendwas nimmt er dir sowiso nicht ab.

Was man hier immer mal wieder sieht sind alte Autokupplungen, also ehemals abnehmbare Kupplungen, die dann wild auf Stahlplatten gebraten werden und ihrgendwo festgeschraubt sind, aber allesamt ohne Segen. Stört sich aber auch keiner dran. Jeder machts, alle wissens, keinen störts, alles ist gut............................es darf nur nie mal "knallen" im Straßenverkehr.

Hab in den Thread eh den Eindruck dass das Interesse nicht sehr ausgeprägt ist, sich mit einem Prüfingenieur eine zulassungsfähige Einrichtung zu überlegen und das dann umzusetzen. Vielleicht liegts am Aufwand und der Tatsache, dass es ein paar Euro kostet. Es wäre aber möglich, denn ein paar Mitglieder hier im Forum haben das schon hinter sich und waren erfolgreich. Die brauchen sich keine Gedanken mehr machen und nach dem Ende jeder Fahrt zu sich sagen.......................heute haben wir mal wieder Glück gehabt.

Mein Beitrag ist nur auf den öffentlichen Straßenverkehr gemünzt. Für auf Privatgelände kann jeder "zusammenfummeln" was er will, das interessiert keinen.

Viele Grüße, Matthias
Dito.
 
Die sauberste Lösung ist immer noch, ein original Zugpendel, mit verdrehsicherer Kugel, und das ganze dann abnehmen lassen.

Die zul. Stützlast am Zugpendel steht in der Betriebsanleitung oder in der ABE.
 
Hallo ins Forum,

eigentlich wollte ich keine Lawine lostreten, aber das Thema ist schon kontrovers diskutiert worden.

Für mich ist die Sache jetzt ganz klar, keinen Aufstand, keine Fragen weitermachen wie bisher.

Einen schönen Abend und allseits gute Fahrt,

Gruß Manfred
 
Hallo Manfred, Hallo alle anderen Mitschreiber,

ich finde es immer so erstaunlich das darüber so viel disskutiert wird. Wie gesagt, wenn es richtig gemacht ist bekommt man es eingetragen

und die Sache ist damit legal und man bekommt keinen Stress. Erstaunlich finde ich dass hier immer wieder Mitglieder schreiben ein Kugelkopf an

der Ackerschiene wäre nicht zulassungsfähig und damit nicht legal zu betreiben. Das ist schlicht und ergreifend nicht richtig! Das sind die Fakten...

Gruß

Peter
 
Hallo Peter (kugler 77)

Ich lese auch schon eine ganze Zeit mit, habe am Anfang auch einen Betrag geschrieben,mich würde doch sehr stark deine Lösung,

die ja Tüv abgenommen ist, intressieren.Ich habe selbst mit einem orginalem Zugpendel Porbleme den Kugelkopf mit realistichen Werten

eingetragen zubekommen, 75kg Stüzlast sind doch eine Lachnummer bei einem 523.Es wär also schön wenn du uns deine Lösung vorstellen könntest.

Gruß Rolli

PS: Bilder wären nicht schlecht
 
Hallo Rolli,

ja ich mache morgen ein Bild. Muss aber dazusagen das mein Vorbesitzer die Eintragung hat machen lassen ohne jegliche Zusatzeinrichtung.

Ich habe die Sache dann etwas erweitert um sicher zu gehen das es mir die Ackerschiene nicht anhebt wenn ich den Hänger kippe.

Hast du die Stützlast an deinem Hänger mal gemessen (hängt ja auch von der Ladungsverteilung ab)? Ich habe mir da erlichgesagt noch nie Gedanken drüber gemacht (ich habe allerdings

auch einen Doppelachser). Wie gesagt ich weis ja nicht was ihr hier mit euren Hängern so macht aber wenn man da realistisch bleibt wird es da wohl wenig Probleme geben.

Ich würde an meinen D 326 auch keinen 10 Tonnen Hänger machen. Aber die 2,7 t die mein PKW-Hänger hat fahre ich guten Gewissens.

Gruß

Peter
 
Hallo Peter

Ich bin mal gespannt auf deine Lösung.Bei meinem 523 ist der Tüv der Meinung das er nicht mehr als 1,5t ziehen darf,

ich empfinde das es ein wenig zu wenig ist, 3,0t und 150kg Zug und stützlast sollten doch drin sein, leider finde ich nirgendwo etwas über die Zug und Stützlast.

Gruß Rolli
 
Hallo Rolli,

naja wie gesagt, ich habe ja einen D326, bei denen kann man ja die Heckhydraulik starr stellen, daher hat der TÜV das auch ohne

weitere Anbauten abgenommen. Ich hab allerdings keine Lust das jedes mal umzubauen deshalb habe ich es mit einer Verdrehsicherung

und Verbindung mittels Oberlenker gelößt. Ziehen darf ich auch nicht viel, ich glaube es waren 1400 kg. Da halte ich mich natürlich selbstverständlich

ganz strikt dran!!!

Wie gesagt, das muß jeder selbst wissen, ich denke jedoch immer solange das ganze in einem vernünftigen Rahmen bleibt wird dich kein Feldjäger

anhalten...

Gruß

Peter
 
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