Bogge
Bekanntes Mitglied
Hallo zusammen,
ich bin mir nicht sicher, ob meine Angelegenheit/Frage hier in diesem Forum richtig ist, aber ich wusste sonst nicht, wo ich mein Abliegen zur Sprache bringen soll.
Es geht um folgendes: Wir haben ein paar Ponys, die den Sommer über auf unseren Wiesen gehalten werden. Zur Versorgung dieser Pferde steht ein Wagen auf der Weide, in dem wir Heu und Stroh lagern, ein weiterer Wagen mit einem Wasserfass, sowie ein Wagen für den Mist. Wir leben in Baden-Württemberg und haben keine landwirtschaftliche Privilegierung. Ein fahrbarer Stall wurde uns auch abgesprochen. Ich war bisher immer der Meinung, es sei legal, landwirtschaftliche Anhänger auf seinen Wiesen o.ä, abzustellen. Nun will uns die Baurechtsbehörde weismachen, dies wäre nicht zulässig und wir müssten die Anhänger entfernen.
Kann mir jemand die Gesetzeslage nennen, aufgrund derer dies nicht zulässig ist? Oder noch besser, dass es zulässig ist. Die Dame auf dem Ortsbauamt ist sehr speziell und hat grundsätzlich alle Pferdehalter und auch Bauwagenbesitzer auf dem Kieker.
Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand eine fundierte Auskunft geben kann. Es würde auch helfen, wenn mir jemand einen Ansprechpartner nennen könnte.
Viele Grüße, Markus
Meine Schätzchen: IHC 633 (Bj.75) , Unimog 411 (Bj.66) , Ehefrau (Bj.71)
ich bin mir nicht sicher, ob meine Angelegenheit/Frage hier in diesem Forum richtig ist, aber ich wusste sonst nicht, wo ich mein Abliegen zur Sprache bringen soll.
Es geht um folgendes: Wir haben ein paar Ponys, die den Sommer über auf unseren Wiesen gehalten werden. Zur Versorgung dieser Pferde steht ein Wagen auf der Weide, in dem wir Heu und Stroh lagern, ein weiterer Wagen mit einem Wasserfass, sowie ein Wagen für den Mist. Wir leben in Baden-Württemberg und haben keine landwirtschaftliche Privilegierung. Ein fahrbarer Stall wurde uns auch abgesprochen. Ich war bisher immer der Meinung, es sei legal, landwirtschaftliche Anhänger auf seinen Wiesen o.ä, abzustellen. Nun will uns die Baurechtsbehörde weismachen, dies wäre nicht zulässig und wir müssten die Anhänger entfernen.
Kann mir jemand die Gesetzeslage nennen, aufgrund derer dies nicht zulässig ist? Oder noch besser, dass es zulässig ist. Die Dame auf dem Ortsbauamt ist sehr speziell und hat grundsätzlich alle Pferdehalter und auch Bauwagenbesitzer auf dem Kieker.
Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand eine fundierte Auskunft geben kann. Es würde auch helfen, wenn mir jemand einen Ansprechpartner nennen könnte.
Viele Grüße, Markus
Meine Schätzchen: IHC 633 (Bj.75) , Unimog 411 (Bj.66) , Ehefrau (Bj.71)