landwirtschaftliche Hänger im Außenbereich abstellen.

Bogge

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3 Oktober 2007
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72581 Dettingen
Hallo zusammen,

ich bin mir nicht sicher, ob meine Angelegenheit/Frage hier in diesem Forum richtig ist, aber ich wusste sonst nicht, wo ich mein Abliegen zur Sprache bringen soll.

Es geht um folgendes: Wir haben ein paar Ponys, die den Sommer über auf unseren Wiesen gehalten werden. Zur Versorgung dieser Pferde steht ein Wagen auf der Weide, in dem wir Heu und Stroh lagern, ein weiterer Wagen mit einem Wasserfass, sowie ein Wagen für den Mist. Wir leben in Baden-Württemberg und haben keine landwirtschaftliche Privilegierung. Ein fahrbarer Stall wurde uns auch abgesprochen. Ich war bisher immer der Meinung, es sei legal, landwirtschaftliche Anhänger auf seinen Wiesen o.ä, abzustellen. Nun will uns die Baurechtsbehörde weismachen, dies wäre nicht zulässig und wir müssten die Anhänger entfernen.

Kann mir jemand die Gesetzeslage nennen, aufgrund derer dies nicht zulässig ist? Oder noch besser, dass es zulässig ist. Die Dame auf dem Ortsbauamt ist sehr speziell und hat grundsätzlich alle Pferdehalter und auch Bauwagenbesitzer auf dem Kieker.

Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand eine fundierte Auskunft geben kann. Es würde auch helfen, wenn mir jemand einen Ansprechpartner nennen könnte.

Viele Grüße, Markus

Meine Schätzchen: IHC 633 (Bj.75) , Unimog 411 (Bj.66) , Ehefrau (Bj.71)
 
Hallo Markus,

dann lass Dir von der Dame den Gesetzestex vorlegen der dies verbietet. Außderdem hat sie auch noch einen Vorgesetzten, ich würde einfach einen Termin beim Bürgermeister machen. Hilft alles nichts, schraub an den Anhängern einfach die Räder ab so lange sie auf der Wiese stehen. Dann sind sie keine Fahrzeuge mehr.

Tschüß,

Bernd
 
Servus,

du hast doch eine Weide wo deine Pferdchen stehenund und auch nutzt um Heu zu gewinnen .

OB Eigentum oder Pacht muß du ja für die Berufsgenossenschaft zahlen.

Wenn ja dann bist du ein Landwirtschaflicher Unternehmer dann schaut die Sache schon ganz anders aus.

Räder abmontieren ist nicht,dann ist der Wagen ein Bauwerk.

Gruß Sepp
 
Vielen Dank euch beiden für die Antworten.  Räder abbauen geht nicht, Sepp hat das ja auch so geschrieben. Bei uns stehen überall Anhänger rum, da wollte noch nie jemand was. Ich kenne selber auch kein Gesetz, das das verbietet. Aber die hat uns nun mal definitiv auf dem  Kieker und versucht allen Hobbypferdehaltern an den Karren zu fahren, wo es nur geht. Da möchte ich einfach auf der gesetzlich sicheren Seite sein, die möglichen Bußgelder sind nicht ohne. 

Grüße, Markus 
 
Vielen Dank euch beiden für die Antworten.  Räder abbauen geht nicht, Sepp hat das ja auch so geschrieben. Bei uns stehen überall Anhänger rum, da wollte noch nie jemand was. Ich kenne selber auch kein Gesetz, das das verbietet. Aber die hat uns nun mal definitiv auf dem  Kieker und versucht allen Hobbypferdehaltern an den Karren zu fahren, wo es nur geht. Da möchte ich einfach auf der gesetzlich sicheren Seite sein, die möglichen Bußgelder sind nicht ohne. Bei der landwirtschaftlichen BG bin ich zahlend dabei, da ich einige Grundstücke besitze und weitere gepachtet habe. 

Grüße, Markus 
 
Hallo Markus, genau wie Bernd schreibt, dreh den Spieß um und lass dir den angeblichen Gesetzestext zeigen, wenn sie mit Ausreden kommt ( nicht ihre Aufgabe ) weise sie dezent auf einen Termin mit ihrem Vorgesetzten hin oder gegebenfalls mit dem Bürgermeister. Natürlich nur mit ihrer Anwesenheit, normalerweise hilft das. Mein Anhänger steht auch auf der Wiese und sogar im Natur / Landschaftsschutzgebiet, da will keiner was. Wenn du in mein Profil reinschaust kannst du sehen das wir gar nicht so weit von einander entfernt sind.

Gruss Klaus
 
Hallo,

da wir ähnliche Erfahrungen machen durften, würde mich interessieren:

1. Die Dame war vor Ort und hat gerügt?

2. Die Dame hat Euch angeschrieben, dann muss da auch die Rechtliche Grundlage stehen, welche steht da?

Ämter und deren Mitarbeiter sind nicht ohne Fehler, manches Mal wird der Bürger mit verzerten Gesetzen  geschunden!

Grüße Mathias
 
Ganz unrecht geb ich der Dame nicht , stellt euch mal vor jeder nach lust und laune stellt seinen krempel ab . 

Und hoffe , wenn ich aus dem Fenster seh bleibt das so .

In meinem Sinne 
 
Hallo,

Da du kein Privileg Landwirtschaft hast kannst du auch keine landwirtschaftlichen Anhänger haben.

Die Tiere müssen auf der Weide versorgt sein. Das gibt das Tierschutzgesetz her. Dazu zählt schon mal eine Tränke und wenn das durch ein Wasserfass aus Achse gelöst ist . Das kann sie nicht verbieten. Die Heu und Mistlagerung auf Anhängern sieht schon anders aus. Futteraufe ja aber Lagerung auf oder in einem Anhänger würde ich auch ablehnen. Du must doch eh täglich nach den Tieren schauen,  da kannst du doch gut Futter und Mist mitnehmen. Und Mist gehört auf eine vernünftige Mistplatte gelagert und nicht auf einem Anhänger. Ich denke da wird auch der Vorgesetzte der Dame oder auch der Bürgermeister ins selbe Horn blasen.

Gruß Uli 
 
Ich kenne die Rechtslage nicht aber wie stellt man sich es vor eine Viehtränke zu haben, die mobil sein muss. Einwegcontainer oder wie macht man das?

Einen leeren Hänger nur so abstellen könnte ich noch nachvollziehen, dass man dies nicht will.
 
Hallo Markus, gib einem(r) Deutschen eine Stelle in einem Amt oder einer Behörde und gib ihm(r) eine amtliche Kappe und Du wirst ihn (sie) nicht mehr wiedererkennen. In Deinem regionalen Fernsehen (SWR) gibt es eine Sendung in der die Zuschauer über Behördenwillkür und irrwitzige Anordnungen berichten können. Frag die Dame mal, ob sie einen Termin für einen Reporter hat um ihre Anordnung zu rechtfertigen. Wenn solche Sachen in den Medien auftauchen, dann werden solche Leute oft sehr zurückhaltend, die fürchten das so sehr, wie der Teufel das Weihwasser. Kann ich aus eigener positiver Erfahrung sagen.

Wünsche Dir viel Erfolg und grüße herzlich, Dieter, der "Linksdreher".
 
Ich danke euch allen für eure Rückmeldungen. Wir haben vorhin die Idee gehabt, mit dem zuständigen Landwirtschaftsamt zu telefonieren und dort wusste auch jemand Bescheid. Ich darf selbstverständlich auch als nicht privilegierter Hobbylandwirt landwirtschaftliche Anhänger besitzen, aber tatsächlich nicht auf meinen Wiesen abstellen. Normalerweise interessiert das auf dem Amt aber keinen. Doch unsere Baurechtstante ist auch dort sehr berüchtigt und die hatten wegen der schon manches Gefecht zu führen, weil sie Null Spielraum duldet, obwohl sie das könnte. Aber sie ist im Recht und wir nicht. Also werden wir wohl täglich Futter mitnehmen müssen, wenn das Grünfutter nicht reicht, oder vielleicht ein paar Ballen auf Paletten unter einer Plane bevorraten (es kommt vor, dass auch einige unserer Kinder oder die Reitbeteiligungen nach den Pferden sehen, die haben nicht alle ein Fahrzeug oder einen Führerschein.

Falls jemand von euch eine legale Möglichkeit (oder einen unanfechtbaren Trick..) weiß, wie man einen Witterungsunterstand für Pferde gestalten kann, der auf die jeweilige Weide mitgenommen werden kann, dann bitte hier schreiben. Seit uns unsere fast 10 Jahre (vom Amtsvorgänger) geduldete mobile Weidehütte abgesprochen wurde, bleiben oft nur die Bäume als Schutz. Aber gegen die fiesen Insekten ist nur ein zum größten Teil geschlossener Raum wirksam. Weidezelte scheiden leider aus, sind zwar fliegende Bauten, aber im Außenbereich ebenfalls nur privilegierten gestattet.

Noch ein Lob: Ich bin bisher immer im Technikforum aktiv und freue mich nunsehr, dass auch zu anderen Themen hier schnell und qualifiziert gepostet wird.

Herzliche Grüße, Markus
 
das ist natürlich echt blöde wenn man Viecher hat, aber an der Haltung gehindert wird. Hund und Katze kann jeder aber bei Pferden, Rindern etc. wird es schwieriger! 

Ich finde das im Grunde auch sinnvoll denn leider kann man hier bei uns sehr deutlich die Nachteile sehen wenn keiner drauf achtet. Kleine Flächen werden vermehrt von Nichtlandwirten "bewirtschaftet". Vorher Natur-Idylle, innerhalb kürzester Zeit voller Müll, Wohnwagen, Ampfer, Brennesseln und Jakobskraut, die Zäune marode, die Viecher auf der Straße... kurzum: Eine Katastrophe! Aus diesem Grund wird es so sein dass die Behörden mancherorts genauer hinschauen (hier bei uns leider nicht). 

Ich würde mir wünschen das zwischen den "Guten" und den "Schlechten" unterschieden wird, aber das ist wohl rechtlich kaum zu regeln.

Ich geh jetzt mal davon aus dass du einer von den "Guten" bist und die Anzahl der Tiere zur Flächengröße passt, dass der Zaun ok ist, das die Fläche schier ist und die Tiere fit. Ich würde auch sagen dass ein Wasserwagen nicht zu verbieten ist. Aber Mist auf einem Anhänger dürfte schon schwieriger werden da das kontaminierte Regenwasser ja runter tropft und das darf eben nicht auch wenn es bei einem Anhänger nicht viel sein kann. Ein geschlossener Anhänger bzw. eine Art Container könnte Abhilfe schaffen. Futteranhänger wäre vielleicht eine Möglichkeit wenn der nicht immer da steht sondern einen Tag bringen, über Nacht stehen lassen, nächsten Tag Rest Futter abladen und Anhänger wieder für einen Tag heim. So steht der ja nicht immer da rum. Ob´s hilft? Hängt wohl vom Amt ab.

Andere Möglichkeit:

Such dir einen Landwirt (Aufgabebetrieb) der noch Grünland am Haus hat und lass die Zossen bei dem. Kümmere dich allein um die Viecher, Zaun, Futter etc. Nutze auch den Stall des Betriebes und du hast sehr wahrscheinlich Ruhe vor dem Amt. Du wirst natürlich dafür bezahlen müssen aber es dürfte wesentlich günstiger sein wie entsprechende Boxen im Reitstall. Hier bei und gibt es sehr viele ehemalige Betriebe mit Hauskoppel und altem Stall. Die Besitzer sind Rentner oder Arbeitnehmer und nehmen gerne ein paar € zusätzlich ein. Auch dabei gibts natürlich manche Ranch wo die Behörde mal draufhauen sollte, aber wenn es vernünftig aussieht hast du normalerweise überhaupt keine Probleme.
 
K840:

Ganz unrecht geb ich der Dame nicht , stellt euch mal vor jeder nach lust und laune stellt seinen krempel ab . 

Und hoffe , wenn ich aus dem Fenster seh bleibt das so .

In meinem Sinne 
100% Zustimmung! Ist wie mit den Hunden, früher hatte jeder Hund ein Arsc***** heut hat jedes Arsc***** nen Hund! Kann man 1:1 auf so nen Gaul übertragen!
 
Fahrbare Weidehütten sind duldbar und so war es, als wir 2008 unseren Haflinger und zwei Shetlandponys "eingetan" haben. Es ging ja auch fast 10 Jahre problemlos gut. Nachdem damals klar war, dass wir keine offizielle Genehmigung vom LRA bekommen würden, riet uns der damalige Amtsinhaber des Baurechtsamtes, wir sollten doch den Antrag zurückziehen. Sie, die Gemeinde, würden es dulden, solange wir keine Sauerei, wie man bei uns sagt, machen würden. Man sieht, es gibt bei Amtsinhabern sehr große Unterschiede. Aber es hängt halt von einem einzigen Menschen ab. Dann ging der leider in Rente und seine Nachfolgerin hat eine andere Ansicht. Der Mensch, das menschliche zählt bei ihr nichts. Paragraphen first!!!! Oft eine typische Haltung von Menschen, die nicht so die Ahnung haben.

Die Landwirtslösung haben wir auch schon angedacht, quasi das Ganze über ihn laufen zu lassen. Klar, dass das dann auch was (mehr) kosten würde. Wir haben hier leider nur noch drei echte Vollerwerbslandwirte. Eigentlich kommt nur einer in Frage, neben dessen Hof wir sogar noch eine Wiese haben, wenn auch nur 30 ar. Das würde für den Weidebetrieb im Sommer aber bei weitem nicht reichen. Im Winter haben wir die Zossen eh zuhause im Stall. Aber den Sommer über sollten die Viecher auf den Weiden leben dürfen.

Tja, mal schauen, welches Türchen sich auftut. Danke nochmal.

Gruß, Markus
 
Moin,

meine Güte, hier gibts ja Jaucher mit gesunder Meinung....

Wir haben unsere Wiesen an einen Befreundeten Landwirt verpachtet, 

dieses dem Amt mitgeteilt, seit dem ist Ruhe.

Viele Grüße Mathias
 
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