Mein IHC 423 ist jetzt steuerbefreit

-423-

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29 Oktober 2009
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Guten Abend 

habe es heute mal hinbekommen mein klein roten Umschreiben zu lassen!

Ich zahle jetzt keine Steuern mehr weil er jetzt eine selbstfahrende Maschine ist!!!😜😜😜
 
Moin...

Das ist interessant. Erzähl doch bitte mehr dazu. Musst du dich nun irgendwie einschränken? Gab es eine Änderung/Eintragung beim TÜV?

... bin sehr neugierig!
 
Das würde mich auch mal interessieren.......die paar Steuern mit einer schwarzen Nummer schrecken mich eigentlich nicht ab, aber das Verbot eine grüne Nummer hinter eine schwarze Nummer zu hängen schon! Denn wer möchte schon mit seinen Gummiwagen immer zum TÜV und 2x 5,7 Tonnen versteuern.....das ist zu viel des Guten.

Gruß Mark
 
Also war eigentlich ganz einfach! 

Bin mir meinem zum TÜV gefahren und habe da ein holzspalter hinter Diesen hat er mir dann als selbstfahrender arbeitsmaschine eingetragen weil es mit dem Trecker verbunden! 

Dann hat mir der tüv Prüfer noch eingetragen wahlweise mit anderen Geräten mit 200kg mehrlas! 

Nachteil ist darf ein Anhänger bewegen in einem ( Luftlinie) von 30 km dieses habe ich in Kauf genommen!

Zum StraßenverkehrsAmt hin alles eingetragen und dann war ich fertig 
 
Hallo,

so eine SAM (selbstfahrende Arbeitsmaschine!)

darf keine Anhänger im öffentlichen Straßenverkehr  ziehen. 

Bei der erforderlichen FE bin ich mir nicht ganz sicher; FE   C

war/ist erforderlich. 

Für mich persönlich keine Alternative, zahle für die uneingeschränkte 

Nutzung meines 644er gerne die erforderlichen Steuern. 

LG Ralph a. SH
 
W 124:

Hallo,

so eine SAM (selbstfahrende Arbeitsmaschine!)

darf keine Anhänger im öffentlichen Straßenverkehr  ziehen. 

Bei der erforderlichen FE bin ich mir nicht ganz sicher; FE   C

war/ist erforderlich. 

Für mich persönlich keine Alternative, zahle für die uneingeschränkte 

Nutzung meines 644er gerne die erforderlichen Steuern. 

LG Ralph a. SH
Und was ist mit einem Mähdrescher mit Schneidwerkswagen? 
 
moin, 

der Schneidwerkswagen am Mähdrescher ist ein Anhänger zum Transport des Werkzeugs und kein Anhänger wie der Gummiwagen, ebenso wie der Anhänger am Kranwagen für Gewichte. 

Den Holzspalter abhängen und mit dem Anhänger schnell mal den Grünschnitt zur Deponie bringen oder Holz aus dem Wald holen ist auch nicht erlaubt. Auch nicht im 30 Km Umkreis. 

Die max. zulässige Höchstgeschwindigkeit der zulassungsfreien selbstfahrenden Arbeitsmaschine beträgt 20 Km/h. Eine Zulassung als SAM ist nur möglich mit einem festangebauten und nur mit Werkzeug lösbaren Geräten, ganz typisch zum Beispiel der festangebaute Baggerlader.

Führerschein Klasse "L" bzw. "T" sind meines Wissen ausreichend.

Die Einschränkungen wegen der Steuerersparnis wäre für mich inakzeptabel, würde mir an Deiner Stelle ein anderes Hobby suchen wenn die Steuer von €uro 223,- pro Jahr für den 423 zuviel ist.

mfG Heiko
 
Trotzdem Merkwürdig! Ich hatte mal einen LJ45 bund ein Citrön Jumper auch beide mit grüner Nummer weil feste Einbauten für die Kanalreinigung und Wassertanks drin waren. Das waren dann auch selbst fahrende Arbeitsmaschinen, weil sie für nichts anderes benutzt werden können und quasi kein Laderaum mehr vorhanden war. Das geht auch mit einem Unimog oder einem LKW, bedingung ist, das alles fest verbaut ist! Aber ein Traktor ist bauartbedingt ein so genanter Ackerschlepper wo die Anbaugeräte leicht gewechselt werden können. Ich kann mir das nicht erklären. Eintragen kann der TÜV viel und die Finanzämter und auch die Zulassuungstellen haben dazu nichts mehr zu ändern, so wie früher. Jedoch wird das vom Zoll (seit einiger Zeit zuständig für die KFZ-Steuer) geprüft. Es kann also sein, das die das ablehnen und dir die Grüne Nummer wieder entzogen wird! 

Und noch mal zu allen die hier schreiben ist nehme gern die Steuer in kauf......Es ist verboten einen Gummiwagen mit grüner Nummer hinter einen Schlepper mit schwarzer Nummer zu hängen!

Gruß Mark
 
Hallo,

warum kein Anhänger mit grünem Wiederholungskennzeichen am Traktor

mit schwarzer Nummer?

Dann dürfte kein Sportanhänger oder Pferdeanhänger mit grüner Nummer

von einem Pkw mit schwarzem Kennzeichen gezogen werden.

Vorraussetzung für den Betrieb für den zulassungsfreien Anhänger mit grünem

Wiederhohlungskennzeichen  ist doch der Zweck.

Wenn der Hänger Land- und Forstwirtschaftlich genutzt wird und der Anhänger

mit 25 Km/H Schildern versehen- und auch gefahren wird, dann

kann zulassungsrechtlich und steuerrechtlich doch niemand was wollen.

Du darfst halt mit dem Anhänger keinen Wohnungsumzug veranstalten, geschweige das 

Ding mit mehr als 25 Km/H bewegen weil sonst ist der Dinger zulassungs- und steuerpflichtig.

Bitte berichtigt mich, wenn ich falsch liege, aber mit ner kleinen rechtlichen Begründung und

nicht mit so Antworten......  soviel ich weiß......vermutlich.....es könnte sein. Ich will wissen wo die

Vorschriften stehen.

Mogendliche Grüße ins Forenland.
 
Meine Hobby suche ich mir immer noch selber aus! 

Es ist ja dein gutes Recht wenn du damit nicht zurecht kommst aber für mich war es ganz okay und außerdem was du da alles aufgezählt hast ist vllt bei euch so aber ihr ist es nicht weil es die Maschine ist ja feste mit dem Schlepper verbunden ob mit splinte oder verschraubt verschweißt oder wie auch immer! 

Es gibt Leute die es machen und welche die es nicht machen! 

Man kann auch den Schlepper auf bestandspflege anmelden konnte ich nicht machen weil der Acker nur gepachtet ist da musst du gerade mal 3 morgen gehören und dann geht das! 
 
Die ganze Regelung mit grünem und schwarzem Kennzeichen ist sowieso völliger Blödsinn. Ich persönlich habe damals nur den L Führerschein gemacht. Allerdings schon mit 14 Jahren. Den T habe ich bisher nicht nachgeholt. Ich darf Schlepper jeder Größe fahren, Mähdrescher egal wie riesig. Aber einen 100Ps Schlepper der 50 fährt geht nicht. Ich darf mit einem 300Ps Schlepper samt einer z.B großen sähkombination 40kmh fahren, aber einen Hänger der sicher hinterher läuft darf ich nur mit 25kmh fahren.

Und dann noch die Unterschiede zwischen schwarzem und grünen Kennzeichen. Mit schwarz bin ich einer Beschränkung von 3,5tonnen unterworfen. Mit grünem Kennzeichen darf ich auch mit 40tonnen durch die Gegend fahren. 
 
Stand meiner Kenntnis ist der, das ich unabhängig von der Kennzeichenfarbe mit einer Zugmaschine (Ackerschlepper / Geräteträger) einen zulassungsfreien LoF-Anhänger im LoF-Zweck ziehen darf. Das geht im Zweck sogar mit zugelassenem Anhänger mit der Fahrerlaubnisklasse "L" und "T".

Außerhalb des LoF- Zwecks muss bei schwarzem Kennzeichen der Zugmaschine der Anhänger auch eine eigene Zulassung haben (es gibt kein schwarzes Folgekennzeichen) und wegen der Gewichte von Zugmaschine und Anhänger sind die entsprechenden Fahrerlaubnisklassen einzuhalten !

Gruß Zackie
 
-423-:

Nachteil ist darf ein Anhänger bewegen in einem ( Luftlinie) von 30 km dieses habe ich in Kauf genommen!
Diese Regelung gibt es nicht und wird dich sicher auch noch richtig Lehrgeld kosten! Fakt ist selbstfahrende Arbeitsmaschinen dürfen Hänger ziehen SOFERN diese zum Betrieb der selbstfahrenden Arbeitsmaschine notwendig sind! Bestes Beispiel der Schneidwerkswagen am Mähdrescher und dafür gilt kein begrenzter Aktionsradius! Hier zählt auch nicht " das ist bei euch vielleicht so", das ist bundeseinheitlich gleich und keine Ländersache! Mein deiner Aktion hast dir nur Nachteile eingehandelt sonst nichts.
 
"Nachteil ist darf ein Anhänger bewegen in einem ( Luftlinie) von 30 km dieses habe ich in Kauf genommen!"

Mit welcher rechtlichen Grundlage ( welcher § der STVO) soll das genehmigt worden sein ? Erkläre uns das hier mal bitte detaillierter !

Da haste mich aber neugierig gemacht !

Gruß Zackie
 
Auszug aus der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) : (die gilt übrigens bundesweit)

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind Mähdrescher ; Feldhäcksler ; Rüben- und Kartoffelroder etc. auch mit Anhänger bis zu einer Betriebsgeschwindikeit von 20 Km/h. Dann sind die zulassungsfrei. Sie erhalten jeweils seitlich und heckseitig "20" Schilder. Auf der linken Seite ( in Fahrtrichtung gesehen) müssen Name und Wohnort des Besitzers angegeben sein (§4 FZV) Für die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen(sFA) bis 20 Km/h ist eine Beriebserlaubnis erforderlich, die während einer Fahrt mitgeführt werden muss.

sFA, die schneller 20 Km/h fahren können, müssen ein eigenes amtliches grünes Kennzeichen führen. Damit unterliegen sie der Pflicht zur regelmäßigen Untersuchung sowie zur KFZ-Haftpflichtversicherung (§4 FZV)

sFA dürfen auf öffentlichen Straßen und Wegen keine Personen oder Güter befördern (§2 FZV). Hinter einer sFA darf ein Anhänger mitgeführt werden, wenn eine geprüfte Kupplung vorhanden ist und die Anhänge- und Stützlast in der Betriebserlaubnis / Zulassungsbescheinigung Teil 1 eingetragen ist. Es dürfen nur LoF Erzeugnisse und Bedarfsgüter oder Arbeitsgeräte (z.B. Schneidwerk) transportiert werden.

Gruß Zackie
 
Und wen bitte interessiert das? 

Zum Beispiel die örtliche Rennleitung ! Da kommt unter Umständen einiges zusammen wie Führen eines Fahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis. Das ist eine Straftat !

Nicht nur den Fahrzeugführer sondern auch den Fahrzeughalter erwarten da empfindliche Strafen. Nach § 21 Straßenverkehrsgesetz ( StVG) gibt es da drei Punkte (von acht möglichen) für das Fahren und Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Da steht auch die Fahrerlaubnis allgemein zur Disposition und eine empfindliche Geldbuße.

Die Tilgungsfrist bei einem Drei-Punkte-Verstoß beträgt 10 Jahre !

Mit nachdenklichen Grüßen

Zackie
 
Also soll ich wegen 25 Ster Holz einen Schlepper mit schwarzer Nummer haben? Sorry...lächerlich 

Möchte mal wissen wer da angehalten wird nur weil Holz auf dem Hänger ist? Ich wurde schon angehalten und freundlich drauf hingewiesen das ein Rücklicht an meinem Hänger nicht geht. Sie haben sogar die Spanngurte geprüft. Das Holz interessiert niemanden von der Rennleitung. Außerdem darf ich ja zu forstwirtschaftlichen Zwecken fahren. Also was soll mir da passieren?
 
Ob Du steuerbefreit (grünes Kennzeichen) bist oder nicht entscheidet meines Wissens der Zoll und nicht der Tüv

                                                                                  Harry
 
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