Schmied Keitel
Bekanntes Mitglied
Heißes Thema!!!!
Aber hier wird einiges durcheinander gebracht! Also zB. Ist ein Traktor grundsätzlich keine selbstfahrende Arbeitsmaschine sondern ein Ackerschlepper bei der ZulassungsBehördE. Was da mit 20 km/h gemeint ist sind z.B Radlader, MobilBagger etc. diese sind zulassungsfrei bis 20km/h und dann über die Betriebshaftpflicht versichert. Landwirtschaftliche Anhänger sind bis 25 km/h zulassungsfrei aber dürfen nur hinter einem Ackerschlepper mit ebenfalls grüner Nummer laufen! Und ein Pferde- oder Sportgeräte Anhänger mit grüner nummer ist logischer weise was ganz anderes! Die sind zwar steuerfrei weil zweckgebunden und dürfen natürlich hinter einen PKW oder LKW mit schwarzer Nummer, aber diese Angänger sind doch angemeldet, haben eine eigene Versicherung und müssen alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung, das muss ein Gummiwagen bis 25 km/h nicht! Also bitte nicht Apfel mit Birnen vergleichen und bitte keine Texte aus anderen Foren kopieren wo es auch schon falsch drin steht. die Gesetzte für die Zulassung von Kraftfahrzeugen ist Bundesweit einheitlich! Im Übrigen ist die Erteilung einer grünen Nummer für einen Ackerschlepper auch gesetzlich geregel. Ich stelle das hier gern noch mal rein, geht bloß gerade nicht mit dem Smartphone. In dem Fall hier, wenn ein Holzspalter montiert ist, kann der TÜV das als selbstfahrende Arbeitsmaschine eintragen, aber das geht eigentlich nur, wenn das Fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, auf keinen Fall in der Dreipunkthydraulik! Und trotzdem ist es so, das man erstmal eine grüne Nummer bekommt, dann prüft der Zoll die Akte und bei Bedarf gibt es einen Orttermin. Das kann unter Umständen auch Monate später passieren.
Gruß Mark
Aber hier wird einiges durcheinander gebracht! Also zB. Ist ein Traktor grundsätzlich keine selbstfahrende Arbeitsmaschine sondern ein Ackerschlepper bei der ZulassungsBehördE. Was da mit 20 km/h gemeint ist sind z.B Radlader, MobilBagger etc. diese sind zulassungsfrei bis 20km/h und dann über die Betriebshaftpflicht versichert. Landwirtschaftliche Anhänger sind bis 25 km/h zulassungsfrei aber dürfen nur hinter einem Ackerschlepper mit ebenfalls grüner Nummer laufen! Und ein Pferde- oder Sportgeräte Anhänger mit grüner nummer ist logischer weise was ganz anderes! Die sind zwar steuerfrei weil zweckgebunden und dürfen natürlich hinter einen PKW oder LKW mit schwarzer Nummer, aber diese Angänger sind doch angemeldet, haben eine eigene Versicherung und müssen alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung, das muss ein Gummiwagen bis 25 km/h nicht! Also bitte nicht Apfel mit Birnen vergleichen und bitte keine Texte aus anderen Foren kopieren wo es auch schon falsch drin steht. die Gesetzte für die Zulassung von Kraftfahrzeugen ist Bundesweit einheitlich! Im Übrigen ist die Erteilung einer grünen Nummer für einen Ackerschlepper auch gesetzlich geregel. Ich stelle das hier gern noch mal rein, geht bloß gerade nicht mit dem Smartphone. In dem Fall hier, wenn ein Holzspalter montiert ist, kann der TÜV das als selbstfahrende Arbeitsmaschine eintragen, aber das geht eigentlich nur, wenn das Fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, auf keinen Fall in der Dreipunkthydraulik! Und trotzdem ist es so, das man erstmal eine grüne Nummer bekommt, dann prüft der Zoll die Akte und bei Bedarf gibt es einen Orttermin. Das kann unter Umständen auch Monate später passieren.
Gruß Mark