Miststreuer -> Anhänger oder Anbaugerät?

Calenberger-IHC

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30982 Pattensen
Liebe Foristen,

gestern ging es mit meinem Nachbarn um die Entsorgung von Pferde-/Eselmist und die Sprache kam auf einen Miststreuer, da er auch mitbekommen hat, dass ich meinen Bruns-Anhänger auf schwarze Nummer anmelden will. Und er fragte mich, ob er einen Miststreuer ohne Anmeldung auf öffentlicher Strasse bewegen dürfte. Er hatte mal gehört, dass Miststreuer als Anbaugerät zählen würden? Ähnlich einem Düngerstreuer, bloss halt mit Rädern.

Ich hatte keine Antwort und sagte ihm, dass ich euch mal fragen würde.

Hätte ihr eine Antwort?

Danke euch

Gruss Joerg
 
Hallo,

wieso sollte ein Miststreuer als Anbaugerät gelten, Anbaugeräte sind Geräte die an der Hydraulik am Schlepper angebaut werden,

das ist ein Anhänger mit einer Zusatzeinrichtung zum Mist verteilen kann aber auch ohne diese Zusatzeinrichtung benutzt werden,

also als normaler Anhänger, und dieser muss Beleuchtung und bei Grünem Kennzeichen am Schlepper ein Folgekennzeichen haben,

bei einer Schwarzen Nummer am Schlepper also auch eine Zulassung mit Schwarzer Nummer haben.

( keine Garantie auf Richtigkeit)

Mfg..Anton
 
Hallo Anton,

Die Überlegung kam, weil der Miststreuer über die Zapfwelle mit dem Schlepper verbunden ist, um den Kratzboden und die Steueinheit betreiben zu können.

Gruss Joerg
 
Hallo

Die Zapfwelle hat ja nur die Aufgabe das Streuwerk anzutreiben, deshalb bleibt es beim Anhänger mit Zusatzausrüstung,

mit dem ich alles mögliche transportieren kann, egal ob Brennholz oder Getreide.

Mfg..Anton
 
Hallo Anton,

danke dir für die Antwort, dann werde ich meinem Nachbarn das so weitergeben.

Jetzt fällt mir aber gerade noch was ein, was nur indirekt mit dem Thema zu tun hat. Wie verhält es sich dann mit Heuwendern oder Pflügen, die auf eigener Achse laufen. Die brauchen dann also keine Zulassung oder ein Kennzeichen, weil sie nur für diesen Zweck transportiert werden und man sie nicht anderweitig verwenden kann? Oder hängt das dann wieder von der Farbe des Kennzeichens ab?

Wahrscheinlich werden einige jetzt schmunzeln, da ich aber keinen landwirtschaftlichen Background habe, kommen mir manchmal solche Fragen.

Gruss Joerg
 
Bei Heuwendern und Pflügen braucht man keine Zulassung aber bei Nacht und wenn die Beleuchtung vom Schlepper

durch diese Geräte verdeckt werden, muss am angebauten Gerät eine Folgebeleuchtung sein, es ist auch sinnvoll am Tag 

das Gerät mit Rotweisen Warntafeln zu kennzeichnen.

Mfg..Anton
 
Hallo Heiko,

danke für den interessanten Link. Ist das bei unseren europäischen Nachbarn auch so? Vielleicht könnte ja mal ein Mitglied aus der Schweiz oder den Niederlanden darauf antworten. Ich meine zu wissen, dass z.B der Wohnwagen am PKW auch mit einem Folgekennzeichen betrieben wird und über das Zugfahrzeug versichert ist. 

Gruss Joerg
 
Hallo Joerg;

In den Niederlanden ist es wie folgt geregelt:

-PKW Anhänger bis 750kg Folgekennzeichen des Zugfahrzeugs

-PKW Anhänger 750kg bis 3500kg eigenes Kennzeichen

Versicherung geht über die Versicherung des Zugfahrzeugs.

Für Traktoren, Maschinen und Anhänger gibt es derzeit bis Ende 2021 überhaupt keine Kennzeichenpflicht.
 
Hallo Emiel,

"Für Traktoren, Maschinen und Anhänger gibt es derzeit bis Ende 2021 überhaupt keine Kennzeichenpflicht."

Das sind ja traumhafte Zustände. Aber warum nur bis Ende 2021? Gibt es dann im Land neue Bestimmungen oder muss in den Niederlanden wieder irgeneine EU-Richtlinie umgesetzt werden?

Gruss Joerg
 
Hallo Joerg,

Tatsächlich hat es mit den EU-Richtlinien zu tun, die es aber auch ermöglichen, die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h auf 40 km/h zu erhöhen. Das bedeutet leider auch, dass eine TUV inspektion notwendig ist. Dies wird eine große Verbesserung für die Verkehrssicherheit sein.

Gruß Emiel
 
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