Neue Führerscheinverordnung - 40 km/h jetzt schon mit Klasse L

Hallo,

wobei man betonen sollte dass nur die Klasse L auf 40 km/h ausgeweitet wird. Für zugelassene Anhänger mit Druckluftbremse oder einen 50 km/h Schlepper braucht man weiterhin Klasse T!

mfg Georg
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Ein bisschen Spaß muss sein, auch wenn der Spaß nur 20 fährt!
 
Find ich auch klasse... aus dem einfachen grund, damit man nicht unbedingt einen großen Führerschein haben muss um einen "neueren" Schlepper zu fahren!

Echt super :)

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mit freundlichem Gruß

Pierre
 
@IHC_4_ever: Wer genau aus diesem Grund den T-Schein gemacht hat wird das natürlich anders sehen.

@Kurt: Ich mache sowieso T. Hast du in deinem Führerschein eigentlich damals die Klasse T eintragen lassen?

mfg Georg
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Ein bisschen Spaß muss sein, auch wenn der Spaß nur 20 fährt!
 
Hallo Zusammen,

 

Stimmt das wirklich ? Ist das amtlich, ich mach grad den T Führerschein, aber wenn das stimmt, breche ich den sofort ab!! Ich betreibe ausschließlich Zulassungsfreie Anhänger, jedoch Zugmaschinen die eben 40 laufen...

 

LG Michael
 
@ Michael

Ich würde den T trotzdem machen denn dann kannst du alle Schlepper fahren. 

Ich bräuchte ihn auch nicht, habe ihn trotzdem weil man dann immernoch beim Lohner fahren kann etc.

Gruß Done
 
ich will ende september T machen..  das mit den 40 km/h ist gut aber da die anhänger ja auch ohne druckluft sein müssen werde ich um T nicht drum herrum kommen.. L kostet fast nichts ist nur theorie und kostet 100 euro meinte mein befreundeter fahrlehrer bei T siehts schon anders aus!
 
Macht einfach CE da ist der mit drin :o)

"Ich bin der Schlepper aus dem Neusser Land, und hab geschleppt schon allerhand, die größten Pflüge weit und breit, zum Schleppen hab ich immer Zeit."
 
Hi,

gilt das denn jetzt für den L auch ab 16 oder nur wenn ich die Klasse B mit 18 mache, das wird mir aus den bisherigen Aussagen noch nicht klar.

 Gruß Markus
 
@Michael:

Mach auf jeden Fall T!

Bei mir ist die Situation genauso. Unseren Schlepper dürfte ich mit L auch fahren. Ich mache aber T damit ich auch mal bei nem Bauern oder Lohnunternehmen fahren kann (50kmh, DruLu). 

Wenn du jetzt gerade T machst bist du 15 oder 16. Du fährst noch locker 50 Jahre und ich würde mal behaupten dass es relativ unwarscheinlich ist dass sich in der Zeit nichtsmehr bei den Führerscheinklassen ändert. Im Nachhinein bist du warscheinlich froh das du T hast wenn du mal einen größeren Schlepper fahren willst oder sich die Sache sich irgendwann mal dahingehend ändert das du auch für einen 40er T brauchst (Leistungsbegrenzung war auch schon mal im Gespräch).

mfg Georg
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Ein bisschen Spaß muss sein, auch wenn der Spaß nur 20 fährt!
 
Hallo,

so weit ich weiß ist das ganze schon in Kraft getreten. Ich bin mir nur nicht sicher ob das nur für L-Scheine gillt die neu gemacht werden oder ob man auch einen "alten" L auf 40 km/h ausweiten kann.

Das ganze gillt für die Klasse L. Da L im Autoführerschein B enthalten ist gibt es da keinen Unterschied.
 
Hallo,

ich denke, dass sich das auch auf "alte" Scheine bezieht. Es ist ja nur so, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Schleppers um 8 km/h hochgesetzt wird. Zulassungspflichtige Anhänger sind ja nach wie vor nicht im L enthalten, weshalb du auch keine zusätzliche Schulung beim Erwerb des L-Scheins brauchst. Daher wäre es schlicht unsinnig, wenn man die Regelung nur auf "neue" Scheine ausdehnen würde.

Gruß,
Henrik
 
Hallo

Mal eine Frage, schorsch 320 hat geschrieben  ( Für zugelassene Anhänger mit Druckluftbremse oder einen 50 km/h Schlepper braucht man weiterhin Klasse T! ) . Ist es nicht egal wie viel Tonnen man bewegt, und ob der Anhänger Druckluftbremse hat ? . Ich hatte mal ein 946 mit Druckluft und hab damit auch 18 Tonner gezogen, ich bin der Meinung man darft mit L  40  Tonnen und  druckluftgebremsten Wagen ziehen wenn die Zugmaschine nicht schneller als 32 kmh läuft und die Anhänger auf 25 Kmh zugelassen sind ! ?.

In der FeV ( Fahrerlaubnisverordnung )steht :

 Klasse L: Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

 

Dort steht keine Gewichtsbegrenzung oder das die Anhänger keine Druckluftbremse haben dürfen .

 

 GRuß Christian
 
@Christian:

Das stimmt, was du sagst. Du darfst mit dem L-Schein einen Zug bewegen, dessen Gesamtmasse bis zu 40 t haben darf und bei dem die Zugmaschine mit nicht mehr als 32 km/h (neuerdings jetzt eben 40 km/h) und die Anhänger mit nicht mehr als 25 km/h eingetragen sind (zulassungsfrei). Ob du Druckluft hast/brauchst oder nicht, spielt dafür keine Rolle. Die Anhänger dürfen nur nicht mit mehr als 25 km/h eingetragen sein, ab dann sind sie zulassungspflichtig. Dafür brauchst du auch weiterhin den T-Schein.

Was Schorsch meint, sind vermutlich eben diese zugelassenen Anhänger mit mehr als 25 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit.

Gruß,
Henrik
 
Hallo,

bin ich froh, daß ich meinen PKW-FS Kl.3 schon 1978 gemacht habe.

Ich habe ihn umschreiben lassen, und habe jetzt

A1, B, C1, BE, C1E, M, L und T/S

Ich verstehe die Erweiterung so, daß sie sich nur auf den PKW-FS (B und BE)

und nicht auf L auswirkt.

Gruß

Jörg
 
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