Original Bruns-Ackerwagen vom Kauf bis zum TÜV bzw. Zulassung

Calenberger-IHC

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30982 Pattensen
Liebes Forum,

am Donnerstag haben meine Frau und ich einen Ackerwagen der Firma Bruns erstanden und am Freitag habe ich den Anhänger 50 km auf eigener Achse überführt. Man achte dabei auf das selbstgeschriebene Kennzeichen des Vorbesitzers.

Der Anhänger hat keine Papiere, jedoch einige Plaketten/Schilder. Da wir keine grünen Kennzeichen bekommen können, soll unser Projekt für die nächste Zeit lautet: Wie kann ein alter landwirtschaftlicher Anhänger Papiere bekommen und dann mit schwarzer Nummer zugelassen werden.

Ich habe darüber schon viel gelesen und immer wieder gibt es Mutmaßungen bzw. Spekulationen über Ablauf und Kosten.

Daran möchte ich euch in den nächsten Monaten teilhaben lassen. Und beginne hier mit den ersten Bildern von der Abholung:

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Am Freitag hatte ich den Anhänger nur bis zu unserer Weide gefahren. Am Samstag haben wir den Anhänger dann wieder angehängt und sind erst einmal zur Waschanlage gefahren. Meiner Tochter hat es sichtlich Spass gemacht den Dreck runter zu fräsen. Danach ging es zu uns nach Hause. Hier ein Vorher- und einige Nachherbilder:

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Heute habe ich nur mal Luft kontrolliert und die Reifen geprüft. Da schein ersteinmal alles in Ordnung zu sein. Auch das Ersatzrad hält die Luft und hat eine passende Felge und einen passenden Reifen (7.50-16)

So der Anhänger verfügt über vier gebremste Räder und eine Sitzeinrichtung, da er früher auch als Pferdefuhrwerk genutzt werden konnte. Hier nun die Schilder, die sich Am Wagen befinden. Ich/Wir hoffen natürlich, dass der TÜV mit diesen Schildern noch irgendwas anfangen kann. Aber seht selbst:

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Hallo Jörg,

hab das September 2019 auch über die Bühne gebracht. Lief eigentlich recht glatt aber war ein ziemlicher Hickhack... 

Das du alle Typenschilder (5 Stk.) drauf hast ist schon mal sehr gut, sonst wird das nämlich nix -> 2xAchse, Zugeinrichtung, Bremse und Augabu. Schau mal ob du auch eine Fahrgestellnummer findest. Musst das ganze beim TüV bzw. einer Prüfstelle  vorführen was Einzelabnahmen bzw. Neuabnahmen durchführen darf. Das TüV-Privileg ist zwar vor ~2 Jahren gefallen aber trotzdem hat längst nicht jede Prüfstelle die Zulassung dafür (Kosten/Nutzen Frage für die Betreiber). Also am besten vorher mal nachfragen was da bei dir in der Nähe für Möglichkeiten bestehen.

Bin zum TüV-Süd gefahren, auf eigener Achse ~25km. Hatte den Wagen durchrestauriert und ging alles recht glatt dort. Der Prüfer schaut im System ob er anhand der Typenschilder die ABE ausfindig machen kann. Wenn JA, ist noch wichtig das alles am Farhzeug auch zur ABE bzw. einer dort hinterlegten Variante passt... zB Reifen wo ja gerne auch früher schon gebastelt wurde. Ansonsten technscih natürlich alles funktionsfähig: Radlagerspiel, 4 gleiche und gute Reifen, Elektrik und Bremseinrichtung. Wichtig ist beim Einstellen der Bremse das die Deichsel rund 10-20cm vor Bodenkontakt in der Bremse hängen bleibt, also keinen Bodenkontakt bekommt. Jetzt noch ganz wichtig das es eine Fahrgestellnummer gibt, diese muss irgendwo am Rahmen eingeschlagen sein und mit dem Typenschild des Aufbaus übereinstimmen. Wenn das alles passt bekommst ein Gutachten inkl. TüV Bericht. Damit fährst dann zur Zulassungsstelle wo der Spaß erst anfängt...

Dort benötigst du neben dem üblichen Krams wie eVB-Nummer, TüV Papieren, Nummerschild etc. auch einen Nachweis das es dein Eigentum ist... Konnte zum Glück einen Kaufvertrag vorlegen was aber leider auch nach einigen Gesprächen mit den Behörden nicht ausreichend war... Musste dann entweder eine Eidenstattliche Erklärung mit Bestätigung von einem Notar und was weiss ich vorweisen oder eine unterschriebene Bestätigung vom Vorbesitzer mitr Kopie Personalausweis vorlegen, dass der Wagen min. 10 Jahre in dessen Besitz war (hab das Schreiben sicher noch irgendwo). Zum Glück war der Verkäufer auch ~3 Jahre nach dem Kauf sehr hilfsbereit und hat mein aufgesetztes Schreiben unterschrieben. So dachte ich, jetzt aber... Pustekuchen...

Wieder auf der Zulassungstelle wurde mir dann nach einigen Rücksprachen der Zuständigen mit den Obrigkeiten mitgeteilt, dass das immer noch nicht ausreichend ist und der Wagen noch, glaube es waren 4 Wochen, in den "Anzeiger" (irgendein Käseblatt was eh niemand liest) muss um zu prüfen ob sich jemand meldet falls der Wagen gestohlen ist. Nach 4 Wochen dann wieder aufs Amt in der Hoffnung.... Genau, es geht weiter

Mit meinem Sammelsurium an Papieren wieder am Schalter wurde ich dann gefragt ob ich den Wagen auf grünes oder schwarzes Kennzeichen zulassen will. Nach einigem hin und her hat der Amtsträger dann auch verstanden das grün gar nicht geht wodurch ich den Anhänger erst vorführen müsse (auf Nachfrage: bei grünem Kennzeichen muss man das nicht... Aha das macht natürlich Sinn). Also den Ackerwagen auf nen PKW-Anhänger und los gehts. Auf eigener Achse geht ja natürlich nicht, da der Ackerwagen zu dem Zeitpunkt nicht zugelassen und nicht auf dem Weg zu einer Prüfstelle war... Zweck der Vorführung war dann nochmal die 4-stellige Fahrgestellnummer zu überprüfen was der gute Mann vom Tüv ja schon im Prüfbericht eingetragen hatte aber scheinbar traute man diesem nicht... 

Danach gabs dann die Papiere und die Prüfplakette und ganz billig war der Spaß in Summe natürlich auch nicht.

Falls du noch Fragen hast, gerne melden.

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Grüße Alex
 
Moin zusammen,

ich bin gerade dabei meinen zweiten Anhänger ohne Papiere mit schwarzem Kennzeichen zuzulassen.

So wie Alex beschrieben hat brauchst Du eine neue ABE. Bei mir hat das die Dekra gemacht.

Vorher bin ich zur Zulassungsstelle und habe mir eine Bescheinigung geholt, dass der Anhänger nicht als gestohlen gemeldet ist und die ABE nicht von einer Behörde eingezogen wurde.

Dann zur Dekra. Der Anhänger war technisch in Ordnung. 14 Tage später habe ich die ABE und HU-Gutachten per Post bekommen. Hat ca. 140 Euro gekostet.

Dann bin ich wieder zur Zulassungsstelle. Die haben mir einen Brief erstellt und Siegel auf das Kennzeichen geklebt.

Das war total unkompliziert. So ein Prozedere wir Alex musst ich nicht durlaufen.

 

Gruß Ingo
 
Wünsche Dir viel Erfolg bei dem Projekt, bin gespannt auf das Ergebnis! Wird sicherlich spannend zu sehen, wie viel Aufwand man wirklich auf sich nehmen muss um das ganze "vernünftig" anzugehen. Bitte weiter berichten!

Viele Grüße 
 
moin,

das erinnert mich an die Zulassung meines Bruns 2-Seitenkipper vom Typ k90, Bj. 1970, im letzten Jahr.

Im Vorwege habe ich alles mit meinem Prüfer vom TÜV-Nord alles besprochen und habe soweit alles nötige vorbereitet so das die TÜV-Abnahme und das Gutachten zur Erstellung einer ABE bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 reibungslos über die Bühne ging. Die fehlenden Typschilder auf den Achsen waren uninteressant da das originale Typenschild des Fahrzeughersteller einwandfrei vorhanden war. Da auf dem Fahrzeugrahmen keine Fahrgestellnummer zu finden war habe ich die Fabriknummer des Herstellers vom Typenschild vorne rechts am Rahmen eingeschlagen. Ganz wichtig ist die Größe der Ziffern, Minimum 10mm hat der Prüfer gefordert.

Der Spaß beim TÜV hat etwas über 200,-€ gekostet.

Danach zur Zulassungstelle und unter Coronabedingungen durfte das Gebäude nicht betreten werden, also Abfertigung am Fenster nach Nummervergabe die man vorab bei Terminbuchung per Mail erhalten hat.

Als ich dran war brav meine Unterlagen abgegeben am Fenster und gewartet. Nach ca. 10 Minuten kam der Bearbeiter wieder rief mich ans Fenster und fragt ob ich einen Eigetumsnachweis oder besser einen Kaufvertrag zum Anhänger habe. Habe ich natürlich nicht da privat von einem Bauern gekauft vor mehreren Jahren be dem ich regelmäßig von der Firma aus die E-Anlage warte und repariere. 

Meine Antwort auf seine Frage war " habe ich nicht, wurde privat gekauft mit Handschlag vom Bruder ihrer Kollegin        Fr. H...., mit der ich schon mal bei der Zulassung meines Treckers über den Kauf des Anhänger von hrem Bruder gesprochen habe"

Diese Kollegin saß in eben jenem Büro, ich konnte sie von draußen nicht sehen, sie hörte mit und musste lauthals lachen so das mein Bearbeiter meinen mündlichen Eigentumsnachweis akzeptierte ohne weitere schriftliche Erklärungen.

Nach diesem Erlebnis bei der Zulassungsstelle werde ich keine Fahrzeuge mehr ohne schriftlichen Kaufvertrag erwerben

Gruß Heiko 

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Hallo Heiko,

danke für deinen Post und den Hinweis mit dem Kaufvertrag. Bei mir ist es ähnlich gelaufen und ich habe mir gleich einen Kaufvertrag "KFZ-Anhänger" vom ADAC gesucht und diesen vorbereitet. Nun geht er in die Post und wird vom Verkäufer noch ergänzt und unterschrieben.

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LINK zum Vertrag vom ADAC

Ich berichte euch über weitere Schritte. Heute werde ich erst einmal die eingestanzte Nummer am Fahrgestell suchen.

Gruss Joerg
 
Heutige Aufgabe war die Fahrgestellnummer irgendwo am Anhänger zu finden. Nach mehreren Schleifversuchen bin ich in Fahrtrichtung rechts unterhalb der Pritsche fündig geworden.

Es ist eine fünfstellige Zahl (63829), die auch mit dem Typenschild an der Seite des Anhängers übereinstimmt. - Gott sei dank.

Die letzte Zahl kann man nur noch als eine 9 erahnen.

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Morgen werde ich mal versuchen, jemanden beim TÜV in Hildesheim zu erreichen und mal anfragen, wie dort das ganze Procedere abläuft.

Gruss Joerg 
 
So weiter gehts mit meinem Vorgang.

Am Freitag war ich im Nachbarort bei einer GTÜ Niederlassung, die von einem Prüf-Ingenieur und KFZ-Sachverständigen betrieben wird. Der durfte mir aber, weil ihm dazu ein Lehrgang fehlt, keine ABE oder sonstige Dokumente ausstellen oder beantragen. Er verwies mich an den TÜV Nord.

Gestern ist dann der unterschriebene Kaufvertrag meines Verkäufers angekommen.

Nach heutiger Rücksprache mit dem TÜV habe ich gleich per Post beim Strassenverkehrsamt Hildesheim eine "Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR)" beantragt.

Dann muss ich bei der Polizei, die in Pattensen heute aber nicht besetzt war, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen, weil das Fahrzeug (Anhänger) ja eine "dunkle" Vergangenheit haben könnte. Mit anderen Worten: Ich könnte es geklaut haben oder mein Verkäufer könnte es geklaut und mir dann verkauft haben.

Die Dame am TÜV-Telefon hat meine Anfrage an die Station in Hildesheim weitergeleitet. Bat mich aber um Geduld bis jemand zurückruft, weil momentan sehr viel zu tun ist. Sie sagte, es könne mehrere Tage dauern. Da das Fahrzeug aber von 1960 ist, könnte es sein, dass vielleicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht benötigt wird. Ich werde sie vorsichtshalber trotzdem schon mal beantragen.

Dann warte ich mal ab.

Sollte sich bis Pfingstdienstag niemand gemeldet haben, werde ich wieder aktiv.

So das war der Stand bis heute.

Gruss Joerg
 
Heutiger Tag - ein Schritt zurück und zwei Schritt vor.

Nach einem Arzttermin bin ich in Gronau/Leine zur dortigen Polizeistation gefahren, um mich nach einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erkundigen. Den Gesprächsverlauf schildere ich wie folgt. Ich stehe draußen vor der Tür vor einer Gegensprechanlage und klingele. Mir wird nicht geöffnet, sondern die Kommunikation läuft über die Anlage.

Polizist: "Guten Morgen. Was wollen sie?"

Ich: "Ich möchte gern für einen erworbenen landwirtschaftlichen Anhänger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erfragen oder beantragen."

Polizist: "Was wollen sie?"

Ich: "Ich habe einen landwirtschaftlichen Anhänger erworben, der bis jetzt nur auf einem Bauernhof gelaufen ist und keine Papiere besitzt. Er war noch nie zugelassen. Für die Zulassung brauche ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass das Fahrzeug nicht irgendwo als gestohlen gemeldet ist."

Polizist: "Und wie stellen sie sich das vor?"

Ich: "Ich habe eine Bild mit, welches das Typenschild mit Fabriknummer zeigt und ich habe meinen Personalausweis dabei. Damit hätten sie den Nachweis, wer die Bescheinigung beantragt hat und auf dem Bild können sie die Nummer sehen, nach der sie im System suchen können."

Polizist: "Haben sie den Anhänger dabei?"

Ich: "Nein, natürlich nicht. Der Anhänger ist nicht zugelassen und ich darf den nicht auf öffentlichen Strassen bewegen. Sonst würde ich mich strafbar machen."

Polizist: "Sie können doch nicht einfach für irgendeine Nummer eine Bescheinigung beantragen. Wir wissen doch garnicht, ob sie im Besitz des Anhängers sind, wenn sie den nicht mitbringen."

Ich: "Sie verstehen schon meine Situation, dass ich den Anhänger nicht ohne Zulassung auf der Strasse bewegen darf?"

Polizist: "Sie müssen sich an das Polizeikomissariat in Elze wenden. Die könnten dann bei ihnen einen Streifenwagen vorbeischicken und sich den Anhänger ansehen. Das wäre von denen dann aber eine Good-Will-Aktion. Ob die das machen kann ich ihnen nicht versprechen."

Ich: "Was soll ich tun, wenn die nicht bereit sind?"

Polizist: "Wenden sie sich an die Kollegen aus Elze."

Ich: "Danke, dann werde ich das mal tun."

Da ich sowieso an Elze vorbeifuhr, habe ich gleich vor Ort die Polizeistation aufgesucht. Nach dem Klingeln wurde mir geöffnet und ich wurde freundlich begrüßt. Ich schilderte einem jüngeren Polizisten mein Anliegen. Der sagte mir, dass so etwas nicht so häufig vor kommt und er da keine Ahnung von hat. aber sein Kollege wäre gleich mit dem Telefonat fertig und würde sich dann kümmern.

In der Zwischenzeit kam noch eine junge dynamische sehr attraktive Polizistin in den Raum und sagte, sie würde das mal kurz über nehmen. Ich erläuterte ihr mein Vorhaben und was ich brauche. Sie hielt Rücksprache mit ihrem Vorgesetzten und kam nach einer kurzen Wartezeit mit Fragen zurück. Ich zeigte ihr ein Foto auf dem Smartphone vom Anhänger und von der eingestanzten Nummer. Sie sagte, dass es im System, außer einem Maschinengewehr, kein Eintrag zu einem Anhänger mit dieser Nummer geben würde.

Ihr Vorgesetzter meine auch, dass solch eine Bescheinigung seit 2007 nicht mehr erforderlich wäre. Sie würde mir aber trotzdem eine Bescheinigung ausstellen, weil das Alter des Anhängers ja schon von 1960 ist. Sie würde aber ausdrücklich reinschreiben, dass es sich um eine Fabrik-Nr. handelt, da der normale Vorgang sich immer auf eine FIN beziehen würde, die das Fahrzeug ja nicht besitzt.

Geschlagene 5 Minuten später kam sie zurück, wollte noch meine Telefonnummer für den Vorgang wissen, übergab mir die Bescheinigung und meinen Personalausweis.

Ich bedankte mich. Brauchte nichts bezahlen und fuhr zufrieden vom Hof.

So jetzt warte ich weiter auf den Anruf vom TÜV.

Bis bald Joerg
 
Ja Jürgen, was soll ich sagen? Ich bin genau deiner Meinung. Voll aus dem Leben. Ich bin doch immer wieder erstaunt, dass wir trotz unserer Bürokratie immer noch solcher Willkür ausgesetzt sind. Man denkt es ist alles geregelt und wenn man genau hinschaut, ist anscheinend nichts geregelt. Besonders, wenn man mal etwas hat, was nicht der Norm entspricht.

Anderes Beispiel:

Meine Frau hat einen Pferdeanhänger mit Kutschenaufbau, d.h. man kann vorn auf der Deichsel die Kutsche mitführen. Das Fahrzeug stammt von einem niederländischen Hersteller und wurde durch uns angemeldet. Das Strassenverkehrsamt hat, wie für Pferdeanhänger üblich, uns ein grünes Kennzeichen zugewiesen. Kennzeichen gekauft montiert fertig. Zwei Monate später schreibt und das Hauptzollamt an und sagt, dass der Antrag auf ein grünes Kennzeichen nicht genehmigt wird, weil wir keine Landwirtschaft vorweisen können. Was hat ein Pferdeanhänger, der als Sportgerätetransporter gewertet wird mit einer Landwirtschaft zu tun? Diese Frage konnte mir auch das SVA nicht beantworten.

Nun kommt der Zoll. Es handelt sich nach Ansicht des Zolls nicht um einen Pferdetransporter, da nach Papierlage entschieden wird. Warum? Bei der Einführung/Verkauf des Anhängers auf dem deutschen Markt wurde in den Fahrzeugpapieren "Viehtransporter" eingetragen. Dieser Eintrag, der nachweislich falsch ist, lässt sich aber nicht so ohne weiteres ändern, sondern erfordert eine Vollabnahme beim TÜV, neue Papiere und ein neues Kennzeichen.

Da mir der ganze Spass zu teuer ist, habe ich gesagt, dass ich einfach für den Anhänger Steuern bezahle und fertig. Der Zoll hat sein Geld also bekommen. Bis heute ist nicht geklärt, wer für die Kosten für ein neues schwarzes Kennzeichen aufkommt. Das SVA weisst jede Schuld von sich.

Gruss Joerg
 
So es geht weiter.

Zur Minute hat mich der Mitarbeiter vom TÜV Nord - Hildesheim angerufen. Nach kurzer Schilderung der Sachlage und einer Rücksprache mit seinem Kollegen, soll ich ihm im Vorfeld alle Bilder vom Anhänger und seinen Typenschildern per Email schicken. Er würde dann recherchieren, welche Schlüsselnummern die richtigen Nummern sind und als Erstzulassung soll dann das Baujahr eingetragen werden.

Das werde ich jetzt mal machen und melde mich wieder, wenn es etwas Neues gibt.

Gruss Joerg
 
So ne Storrys kenne ich zu Genüge.

Kurz nach der Wende habe ich einen DDR PKW-Anhänger (HP500) gekauft.

In der DDR mußten alle Großbetriebe auch Konsumgüter für die Bevölkerung bauen, Werfter bauten Kocktöpfe usw.

Mein PKW-Anhänger (offner Kasten/Plane) wurde von einem Betrieb gebaut, der Feuerwehrfahrzeuge poduzierte.

Dadurch wurde mein PKW Anhänger lt. Schlüsselnummer ein Feuerwehr-Anhänger  mit geschlossenem Kasten.

Da wäre ich in jeder Mausefalle auf Probleme gestoßen. Es gelang mir nicht das ich eine richtige Eintragung bekam.

Zum Schluß habe ich mich mit meinem TÜV-Prüfer geeinigt, das der mir einen Umbau zum "offnen Kasten mit Plane" abnimmt und einträgt.

Der Umbau hat nur auf dem Papier statt gefunden und ich hatte Ruhe. Sowas kann sich keiner ausdenken. Das schreibt nur das Leben. 

Gruß Jürgen / Jogi633
 
Neuer Tag - unerwarteter Anruf.

Heute erhielt ich gegen 11:30 Uhr einen Anruf von meinem TÜV-Prüfer, mit dem ich gestern bereits telefoniert hatte und dem ich auch den ganzen Schwung Bilder geschickt hatte.

Er hatte in der Zwischenzeit recherchiert und die Bilder angesehen.

Er fragte mich, ob die Auflaufbremse auf beide Achsen wirken würde, was ich mit JA beantwortete. Daraufhin sagte er mir, dass damit der Anhänger bis 40km/h zugelassen wäre. Das hörte sich schon mal sehr gut an. Zweite Frage war, wie schnell denn mein Traktor fahren würde. Dies beantwortete ich mit 25 km/h. Daraufhin sagte er, dass das ja wunderbar passen würde.

Da ich den Anhänger nicht für LoF nutze, müssen am Anhänger 25 km/h-Schilder angebracht werden. Eins hinten und jeweils ein Schild rechts bzw. links. Ich sagte, dass das kein Problem wäre.

Und jetzt kommt das Beste. Der Prüfer möchte den Anhänger zeitnah sehen und ich habe bereits am Dienstag um 13:30 Uhr einen Termin in Hildesheim beim TÜV Nord. 

Jetzt muss ich bis dahin noch den Anhänger einmal durchchecken und dann berichte ich euch am Dienstag, wie es gelaufen ist.

Gruss Joerg
 
Moin,

mich würden mal Bilder von der Mechanik interessieren, die die Bremsen an der Hinterachse ansteuern. Ich finde das sehr interessant, das dein Anhänger zwei gebrenste Achsen hat, das habe ich bei einem Anhänger in der Klasse noch nie gesehen.

Die Deichsel, die dein Anhänger hat, habe ich auch noch an einem Gummiwagen.

Gruß

Frank
 
Meines Wissens nach geht da von der Vorderachse zur Hinterachse ein Bowdenzug, ähnlich wie das bei einem PKW-Anhänger gebaut ist.

Am Gestänge hinten kannst du die Bremse re & li einzeln einstellen. 

Werden bestimmt noch Bilder von kommen.

Gruß Jürgen / Jogi633
 
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