Pflasterarbeiten am Hof als Betriebsausgabe abrechnen

*Meikel*

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Ellerstadt
Hallo zusammen,

wir haben vor ein paar Jahren eine Maschinenhalle gabaut und möchten nun die Einfahrt pflastern.

Unser Steuerberater sagt, dass diese Arbeiten nicht als Betriebsausgaben ansetzbar sind, da hier kein "Nutzungszweck" im Sinne des Betriebssinnes vorhanden wäre. Kann das wirklich sein? Im Internet habe ich mich dazu versucht schlau zu machen, aber hier stößt man nicht wirklich auf eine hilfreiche Unterstützung. Wenn ich richtig verstanden habe, dann wäre die Betriebsausgabe in direkter Verbindung zum Hallenbau möglich gewesen.

Habt ihr hier ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir hier jemand hilfreiche Informationen mitteilen?

VIelen Dank und Gruß
Michael
 
Meiner Meinung nach ist der betriebliche Zweck gegeben. Deine Zulieferer kommen in der Regel mit LKW. Wie soll der zu deiner Halle kommen? Die Steuerberater wissen auch nicht alles. Frage Mal einen anderen Berater.
 
Buchst Du selber? Dann hast Du das doch in der Hand. Ansonsten als Betriebsausgabe ansetzten, bei einer Prüfung mußt Du dann streiten.

Gruß

Frank
 
Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Meinung.
Ich war gestern Abend nun bei einem anderen Steuerberater und er hat mir prompt diese Arbeiten als Betriebsausgaben "unterschrieben". Der Weg steht in direkter Verbindung zur Halle und somit ist dieser betrieblich notwendig. LKW‘s kommen mit Dünger oder holen Getreide ab...
Er hat bei mir sogar noch Optimierungspotential darüber hinaus gefunden - ich überlege zu wechseln. Manchmal ist so ein Taptenwechsel doch mal echt ratsam!

Grüße
Michael
 
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