*Meikel*
Bekanntes Mitglied
Hallo zusammen,
wir haben vor ein paar Jahren eine Maschinenhalle gabaut und möchten nun die Einfahrt pflastern.
Unser Steuerberater sagt, dass diese Arbeiten nicht als Betriebsausgaben ansetzbar sind, da hier kein "Nutzungszweck" im Sinne des Betriebssinnes vorhanden wäre. Kann das wirklich sein? Im Internet habe ich mich dazu versucht schlau zu machen, aber hier stößt man nicht wirklich auf eine hilfreiche Unterstützung. Wenn ich richtig verstanden habe, dann wäre die Betriebsausgabe in direkter Verbindung zum Hallenbau möglich gewesen.
Habt ihr hier ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir hier jemand hilfreiche Informationen mitteilen?
VIelen Dank und Gruß
Michael
wir haben vor ein paar Jahren eine Maschinenhalle gabaut und möchten nun die Einfahrt pflastern.
Unser Steuerberater sagt, dass diese Arbeiten nicht als Betriebsausgaben ansetzbar sind, da hier kein "Nutzungszweck" im Sinne des Betriebssinnes vorhanden wäre. Kann das wirklich sein? Im Internet habe ich mich dazu versucht schlau zu machen, aber hier stößt man nicht wirklich auf eine hilfreiche Unterstützung. Wenn ich richtig verstanden habe, dann wäre die Betriebsausgabe in direkter Verbindung zum Hallenbau möglich gewesen.
Habt ihr hier ähnliche Erfahrungen gemacht oder kann mir hier jemand hilfreiche Informationen mitteilen?
VIelen Dank und Gruß
Michael