Plausibilitätsprüfung für grüne Nummer?

Jochen4

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24966 Hardesby
Wollte meinem neuen Schlepper eine grüne Nummer geben. Deswegen habe ich einen Nachbarn gefragt, ob er den Schlepper auf seinen Hof zulassen würde. Er selber hat 50ha. 47ha sind allerdings verpachtet, so dass er offiziell nur noch 3 ha bewirtschaftet. Er hat aber schon 3 Schlepper zugelassen. Nun hat er Bedenken, dass das Finanzamt ihn fragt, was er mit 4 Schleppern auf 3 ha Land will...

Kann es sein, dass das Finanzamt da tatsächlich drauf prüft?
 
Ja, das ist im Rahmen des Möglichen.

Immer bedenken, sobald ein Geldverlust den Staat trifft - kontrolliert er aus eigenem Antrieb
 
Das kann ich Bestätigen. Er bekommt dann einen wunderbaren vierseitigen Fragebogen, wo er alle möglichen Angaben zu seinem Betrieb und der Fläche machen muss. Das kann für ihn nach hinten losgehen für deinen Schlepper. Hat man erstmal eine grüne Nummer, dann prüft das niemand mehr nach.
 
Hab eben einen Steuerberater gefragt. Der sagt, dass es dem Finanzamt egal ist! Es gibt Firmen, die haben mehr Firmenwagen als Mitarbeiter und da kräht auch kein Hahn nach!
 
Dein Steuerberater hat Unrecht!

Das für Befreiung von der Kfz-Steuer zuständige Finanzamt KANN (und wird meistens) prüfen, ob die Anzahl der für einen Betrieb gemeldeten Schlepper in einem vernünftigen, nachvollziehbaren Verhältnis zur bewirtschafteten Fläche steht.

Extreme Ausreißer wie ein 100-PS-Schlepper für 0,3 ha oder 5 Schlepper für 3 ha fallen da wahrscheinlich auf!

Gruß
 
Hallo

Ich kann das nicht verstehen.

Wenn du einen Traktor haben und fahren möchtest, dann melde ihn auch auf dich an, wenn dir keine grüne Nummer zusteht dann nimm eine schwarze.

Wenn dir das zu teuer ist, dann kaufe und fahre Fahrrad das kostet keine Versicherung und Steuer.

Ich würde aus Prinzip keinen Traktor auf mein Unternehmen zulassen, der nicht meinem Unternehmen gehört und dafür arbeitet.

Frank

 

 
 
Da kann ich dem IHC Takar Frank nur zustimmen.

Also ich würde das auch nicht machen entweder gehört der Traktor laut Zulassung mir oder ich lass es bleiben.

Zudem kommen auf deinen Nachbarn eventuell auch noch andere unangenehme Dinge hinzu für das der dann den Kopf  für dich hinhalten muss

zum  Beispiel -TÜV Termin überschritten-Fahrzeug bei einem Unfall nicht vorschriftsmäßig-bei Rot über die Ampel oder Stopp stelle usw..
 
Ich kann das nicht verstehen.

 
Oha, scheint als hätte ich nun eine Grundsatzdiskussion angezettelt. Ich weiß nicht, ob wir dafür nicht lieber einen neuen Thread eröffnen sollten...

Da Du mein Ansinnen nicht verstehst, will ich es Dir ganz kurz erläutern:
Ich versuche hier auf legalem Wege Geld zu sparen! Für einen Schlepper, der nur 6 Mal im Jahr bewegt wird, viele Steuern zu bezahlen, ist ein Umstand, der auch bei Dir sicherlich Zähneknirschen verursacht.
Zudem bringt es noch weitere Vorteile: denn auch der Anhänger, der NOCH weniger bewegt wird, braucht nicht versteuert zu werden. Außerdem entfällt der lästige TÜV.

Natürlich könnte ich den Schlepper immer nur wochenweise zulassen und wieder abmelden. Aber das kostet jedesmal min.(!) einen halben Tag auf der Zulassungsstelle UND der nachbarliche Bauer kann den Schlepper nicht mal eben schnell ausleihen wenn er wieder einen Engpass hat. Und ich muss dem Bürgermeister im kommenden Winter sagen, dass ich leider nicht wieder an der (KOSTENLOSEN, FREIWILLIGEN, NICHT SUBVENTIONIERTEN) Schneeräumaktion zur Verfügung stehe, da mein Schlepper nicht zugelassen ist...

Über Deine aggressive Äußerung, ich solle mir ein Fahrrad kaufen, muss ich mich sehr wundern. Das wäre das gleiche als wenn ich Dir sagen würde:
"Wie, Du willst Subventionen? Wenn Dir das Geld nicht langt, das Du mit Deinem Hof verdienst, dann such Dir einen anderen Job!"

Aber ich sag‘s nicht ;-)

Und wenn Du schon möchtest, dass ich Steuern dafür zahle, dann doch bitte ALLE! Ihr auch! Und auch immer schön die Anhänger versteuern und zum TÜV bringen! Warum soll ich Steurn zahlen und Du nicht?

  • Ich fahre nicht jeden Tag
  • ich zerstöre nicht die Straßen durch Schwertransporte auf schmalen Dorfstraßen         und...
  • ich werde nicht subventioniert
 
Hallo Jochen,

steuerfrei ist nicht der Schlepper auf einem Hof, sondern die LOF-Tätigkeit.

Die Schneeräumaktion, die du mit dem Schlepper vor hast, wäre mit grüner Nummer somit "illegal".

Mein IHC hat auch eine grüne Nummer, die gab es bei uns vor einigen Jahren sehr leicht.

Meinen Anhänger habe ich mit Folgekennzeichen versehen, und ihn auch seltenst, aber

nie für LOF genutzt. Also unter Umgehung der Steuerpflicht, und streng genommen auch ohne

Versicherungsschutz, da die LOF versichert ist. (Möbeltransporte fallen z. B. nicht darunter)

Den MAN mußte ich "schwarz" anmelden. Das kostet Steuern, und mehr Versicherung.

Den Anhänger werde ich demnächst auch anmelden.

Dann kann ich alles mit dem MAN + Anhänger machen, ohne befürchten zu müssen, daß die

Versicherung mich bei einem Schadensfall in Regress nimmt.

(die sehr unwahrscheinlichen Geldstrafen für "illegalen" Fahrten mit grün, schrecken mich nicht)

LOF wird subventioniert, dazu kann man stehen wie man will, aber das ist nun mal so.

Alles andere muß versteuert, und entsprechend versichert werden.

Du kannst mir glauben, daß ich das Geld auch lieber sparen würde.

Zu den Nachbarschaftsanmeldungen kenne ich den Fall, daß ein Kleinlandwirt 7 Oldtimer

seiner Kumpels angemeldet hatte.

Das Finanzamt hat geprüft, und keinen der Maschinen auf dem Hof angetroffen, und war schwer beleidigt.

Der Landwirt, und die Besitzer haben eine saftige Strafe kassiert.

Mir ist klar, daß das dir nicht wirklich weiter hilt. Vielleicht nutzt es zur Entscheidungsfindung.

Gruß

Jörg
 
Nach meiner Info kannst Du Anhänger bis 25 km/h  auch mit dem schwarzen Kennzeichen als Folgekennzeichen laufen lassen. Stichwort ist hier die Zulasssungsbefreiung, da max 25 km/h
 
Hallo Hamadi, hier ist ei Auszug aus der FZV, da kann ich den Fall Privatnutzung bis 25km/h nicht finden.

Du kannst aber hier weitersuchen: www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_03.php

Gruß Jörg


Abschnitt 1

Allgemeine Regelungen

§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung

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 (1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.​
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 (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind​
  1. folgende Kraftfahrzeugarten:​
    1. selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
    2. einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
    3. Leichtkrafträder,
    4. zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
    5. motorisierte Krankenfahrstühle,
    6. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,
    7. Elektronische Mobilitätshilfe
  2. folgende Arten von Anhängern:
    1. Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,​
    2. Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,​
    3. fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,​
    4. Arbeitsmaschinen,
    5. Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,​
    6. einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,​
    7. Anhänger für Feuerlöschzwecke,
    8. land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
    9. hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.​
 
Jochen4:

Oha, scheint als hätte ich nun eine Grundsatzdiskussion angezettelt.

Sorry aber dafür ist ein Forum da.

Da Du mein Ansinnen nicht verstehst, will ich es Dir ganz kurz erläutern:
Ich versuche hier auf legalem Wege Geld zu sparen! 

Der legale Weg ist ganz einfach, melde den Schlepper korrekt an und nicht auf deinen Nachbarn.  

Und ich muss dem Bürgermeister im kommenden Winter sagen, dass ich leider nicht wieder an der (KOSTENLOSEN, FREIWILLIGEN, NICHT SUBVENTIONIERTEN) Schneeräumaktion zur Verfügung stehe, da mein Schlepper nicht zugelassen ist...

In dem Moment bist du ein Konkurent von mir, da ich von solchen Arbeiten lebe, allerdings mit korrekt angemeldeten Maschinen, alles was mit Winterdienst oder Brennholz oder Landschaftsgärtnerischen Tatigkeiten gemacht wird läuft mit Maschinen und Anhängern mit schwarzer Nummer. 

Über Deine aggressive Äußerung, ich solle mir ein Fahrrad kaufen, muss ich mich sehr wundern.

Das war nicht so gemeint sollte nur darstellen, das ich es besser finde wenn du deinen Schlepper auf dich anmeldest, beim Fahrrad musst du auch selbst treten. 

 

"Wie, Du willst Subventionen? Wenn Dir das Geld nicht langt, das Du mit Deinem Hof verdienst, dann such Dir einen anderen Job!"

Ich bekomme keine Subventionen als Lohner.

Aber ich sag‘s nicht ;-)

Und wenn Du schon möchtest, dass ich Steuern dafür zahle, dann doch bitte ALLE! Ihr auch! Und auch immer schön die Anhänger versteuern und zum TÜV bringen! Warum soll ich Steurn zahlen und Du nicht?

  • Ich fahre nicht jeden Tag
  • ich zerstöre nicht die Straßen durch Schwertransporte auf schmalen Dorfstraßen         und...
  • ich werde nicht subventioniert
Wir haben nur auf den Maschinen und Anhängern grüne Nummer, die in der LOFabteilung laufen und im öffentlichen intresse Arbeiten, also für den Staat oder die Gemeinde. Alle anderen Maschinen sind mit schwarzer Nummer angemeldet, selbst die Servicewägen.

UND glaub mir, wir bezahlen Steuern und zwar ein vielfaches davon, was so ein Traktor mit Anhänger kostet.
 
Hallo

Einen Tip kann ich dir noch geben:

Wenn du tatsächlich kostenlos Winterdienst für die Gemeinde machst, dann kannst du zu deinem Bürgermeister gehen und dir eine schriftliche Genehmigung geben lassen, daß die arbeiten im öffentlichen Intresse ausgeführt werden.

Das ist auch für dich Versicherungstechnisch sehr wichtig, wenn nämlich jemand auf den von dir geräumten Flächen einen Unfall hat, dann hat es auch Folgen für dich und deine Versicherung sollte dafür, im Notfall, gerade stehen.

Mit dieser Bescheinigung kannst du aufs Finanzamt gehen und die grüne Nummer beantragen, dieses Risiko gehen aber die Gemeinden, in der Regel, selbst mit ihren eigenen Fahrzeugen nicht ein, auch die fahren mit schwarzer Nummer.

Frank
 
Hallo Frank

Ich kann Dich sehr gut verstehen! Man kämpft um‘s Übeleben und dann kommt Einer daher und macht alles kostenlos...
Ich war viele, viele Jahre im THW (Technisches Hilfwerk). Es war ein tolle Gemeinschaft. Wir hatten sehr viel Spaß. Meist hatten wir unseren Dienst damit verbracht, Sturmschäden zu beseitigen oder potentielle Gefahren (meist rotte Bäume) aus dem Weg zu räumen. Viele Jahre lang. Bis das THW von Lohnern verklagt wurde, weil wir denen die Arbeit wegnehmen.

Kann ich verstehen.

Der Schneeräumdienst bei der Gemeinde läuft über den "kurzen Amtsweg". Im letzten Winter war‘s das erste Mal. Der Bürgermeister ruft mich an und fragt, ob ich mit meinem Schlepper nicht schnell einen Schneeschieber holen könnte, um die schmalen Wirtschaftwege zu räumen. Ich stimmt zu. Und ich muss sagen, THW und Schneeschieben machten Spaß! Vielleicht liegt es daran, dass alles freiwillig war. Ich denke, ich habe meine Arbeit besser gemacht als ein Lohner, den es schon morgens ankotzte, für seinen beschis... Chef aufstehen zu müssen.

Ich sag‘s nochmal: ich kann Dich verstehen!
Aber was ist das für eine Welt, wo man für‘s Helfen verklagt wird?
 
Hallo um was für einen Trecker gehts den überhaupt? Ich hab auch keine Landwirtschaft und habe mein IHC553 mit Schwarzer nummer Angemeldet, (ca 300€ im Jahr)  schon alleine aus dem grunde damit ich alles mit dem Trecker machen darf. Allerdings habe ich dann für meinen Kipper einen bekannten gefragt ob ich von ihm ein Folgekennzeichen für den Wagen bekomme.

mfg Andreas
 
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