Polenkabine Universalkabine

Benedikt IHC 624

Mitglied
Registr.
29 September 2020
Beiträge
15
Ort
53737 Schleiden-Morsbach
Hallo zusammen,

Ich habe mir vor zwei Monaten einen 624 S mit Agromatik zugelegt. Da die Kotflügel total durchgegamelt sind und ich nur ein Defektes Wetterschutzdach habe, möchte ich jetzt eine Universalkabine Nachrüsten. Ich bin zu dem entschluss gekommen, da neue Kotflügel + Verdeck + Seitenteile + Türen etc. nicht im Verhältnis stehen zu einer Kompletten Kabine die sogar hinten zu ist und wo ich eine Heizung einbauen kann.   (Möchte den Schlepper auch im Winter fahren)

Hier mal ein Link von der Kabine die mir am Ehsten zusagt: piemar.de/produkty/3098-traktorkabine-nr-14b-f%C3%BCr-traktor-bis-ca-70ps/category_pathway-98.html

Diese Passt von allen Abmessungen her am besten. Habe den Verkäufer kontaktiert und gefragt wie es mit Zulassungspapieren, Gutachten oder ähnliches aussieht. Leider bekam ich dazu eine Negative antwort. Ich würde ledeglich nur die Rechnung bekommen mehr nicht.

Meine frage: Hat wer erfahrung mit so Polenkabinen und was der Tüv dazu sagt? Ich habe hier schon viele Beiträge diesbezüglich durchgelesen und keiner hatte etwas mit TÜV oder ähnliches erwähnt.

Hier ein Link von einem anderen Beitrag über Universal- Polenkabienen:   polenkabine ihc 724

Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen!

Mit freundlichen Grüßen

Benedikt
 
Hallo zusammen,

Kleines Update. Ich habe gerade mit unserer TÜV-Gutachtenstelle telefoniert. Der freundliche Mann hat mir gesagt, dass eine Universalkabine kein Gutachten oder ähnliches braucht um eingetragen zu werden. Ich solle auf folgende Punkte achten:

Ausreichendebelüftung --> Ich muss bei Schleppern die schneller als 25 km/h laufen ausreichend beheizen und Lüften können, damit ich den Scheibenbeschlag unter kontrolle halten kann. Dies ist gegeben wenn ich zb. einen kleinen Heizlüfter besorge für den Zigarettenanzünder. Das lüften reicht wenn ich Ausstellbare Scheiben habe.

Geprüfte Scheiben: Es dürfen keine Plexiglasscheiben oder ähnliches verbaut werden. Die scheiben müssen geprüft sein. Zudem muss für vorne ein Scheibenwischer vorhanden sein.

Außenspiegel: Natürlich müssen auch Außenspiegel montiert sein.

Stabile befestigung: Er betonte extra, dass die Kabine vernünftig befestigt werden muss. Damit im falle eines aufeinanderpralls nicht auf einmal die Kabine vom Trecker hüpft. Überrollbügel sind vom Gesetz her nicht relevant. Für die BG aber schon. Dazu meinte er, dass eine Komplette Kabine ja auch mehrere Säulen hat und deswegen der Überrollschutz gegeben ist.

Wenn diese Punkte alle eingehalten werden, dann kann die Kabine ohne Probleme eingetragen werden können.

Also steht meinem Projekt eigentlich nichts mehr im weg

Gruß

Benedikt
 
Moin,

Tüv hin oder her, ich würde mir Deine Wahlkabine noch ein Mal genau anschauen!

Das ist die günstigste Variante, an geformtem Blechdach für einen Schlepper die es zu kaufen gibt!

Direkt in Polen kostet die, je nach Verhandlung und Verkäufer 800-900€, ich würde die Kabine nicht nehmen, Schlabberblech!

Ich hatte vor eine MTS Kabine zu montieren habe aber doch eine andere Wahl getroffen,ich habe einige Schlepper gesehen die eine MTS Kabine aufgebaut haben, alle um die 50-80Ps.

Es gibt 2 Varianten, die Türen gehen in die richtige Richtung auf, Runde oder Eckige Kotflügel, Fenster lassen sich ausstellen, die Maße sind nicht schlecht!

Ich habe mir dies Kabinen selbst angeschaut und diese Kabine hätte mit etwas Anpassen auch auf meinen Case 633 gepasst! 

Ich hatte Bilder eines 724, finde diese leider nicht mehr im Netz, sah aber nicht schlecht aus!

Hier ein ein Angebot der MTS Kabine, ist nur ein Beispiel Angebot, wer sucht findet schönere Bilder:

https://www.ebay.de/itm/Belarus-Nachbau-MTS-Kabine-Fahrerhaus-Fahrerkabine-Tuer-Dach-Scheibe-Kotfluegel-/201484580390

Grüße Mathias
 
Hallo,

bei dem Thema Kabinenabnahme hake ich mal ein da ich ja erst im Sommer meine Eigenbaukabine abnehmen lassen hab.

Wenn in euren Schleppern keine Gesamthöhe im Fahrzeugschein angegeben ist interessiert sich der Tüv nicht sonderlich dafür, sollte aber eine drinstehen bedarf es einer Änderungsabnahme die eingetragen werden sollte, da dies ja dann eine bauliche Veränderung darstellt. So war die Aussage meines Tüv-Prüfers.

So ein Kabinenaufbau sollte allgemein vorgezeigt werden, bei mir wurde ein Einzelgutachten für die Kabine erstellt, so kann passieren was will, die allgemeine Betriebserlaubnis erlischt nicht. Ist im Falle eines Unfalls von Vorteil.

Die Prüfungen beim Tüv sind meiner Erfahrung nach meistens gar nicht so wild wie es sich manche vorstellen, die Tüv-Prüfer kochen normal auch nur mit Wasser.

So wie Benedikt es geschrieben hat ist es der richtige Weg, vorab ein Gespräch suchen, alles abklären, dann kommt auch kein böses Erwachen bei der Abnahme.

Gruß,

Benjamin
 
Zurück
Oben Unten