Problem nach Unfall mit Stabler

633A

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1 September 2005
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Hallo Leute

Die Frau eines Bekannten hatte mit ihrem Pkw einen Unfall mit einem Stabler
Nun gibt es Probleme mit der Schadensregelung.
Da der Stabler keine Zulassung hatte und nur über die Betriebshaftpflicht versichert ist versucht sich der Chef aus der Verantwortung zu ziehen.
Der Schaden am Auto kann ja nicht so groß sein wie der Gutachter vorgibt das kann man doch wieder richten u.s.w..
Erschwerend kommt halt noch dazu daß der Fahrer keine Stablerschein hatte und sich nun die BG eingeschaltet hat.
Ohne Anwalt läuft gerade nichts da es auch Personenschaden gegeben hatte.

m.f.G.IHC633A
 
Hallo

Der Unfall ist auf einer öffentlichen Strasse passiert.

m.f.G.IHC633A
 
Das wird ein schwieriger Fall. Der Fahrer muss im Besitz eines Staplerscheins, und er muss den Fahrauftrag nachweisen können, d.h. er muss vom Chef damit beaufttragt worden sein. Zudem gibt es auch Staplerscheine, die firmengebunden sind, d.h. sollte der Fahrer nebenbei was machen, ist er ungültig.

Da er aber eh keinen besitzt, wirds schwierig, ich würde auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Es kommt halt drauf an, was passiert ist, und wer schuld hat.

Staplerscheinpflicht gilt übrigens auch für Teleskoplader in der Landwirtschaft, sollte damit was passieren, gibts sonst keinen Versicherungsschutz,

gruss Schorsch
 
Hallo 633A,

hat der Bekannte einen Rechtschutz??
Wenn ja würde ich mich überhaupt nicht verrückt machen und die ganze Sache einem Anwalt übergeben.
Du schreibst die BG hätte sich eingeschaltet, dann dürfte der Sachverhalt doch klar sein; öffentlicher Verkehrsgrund, kein Stablerschein.
Was will der Chef den überhaupt, er ist doch wohl verantwortlich wer seinen Stabler fährt!!!

Wenn außerdem auch noch ein Personenschaden vorliegt, war doch bestimmt die Polizei vor Ort.

Ich würde das alles nur über einen Anwalt machen, da man ja bei unseren Gesetzen immer sehr vorsichtig sein muss.

MfG

Rüdiger
 
Hi Micha,

das mit der Zulassung ist so nicht ganz richtig.
Ein Stapler muss nicht zugelassen werden.

Sobald er die Beleuchtungseinrichtung nach Stvzo hat, darf er auf der Straße fahren. Der Fahrer muss allerdings einen Staplerschein und für den öffentlichen Verkehr einen Führerschein (Gesamtgewicht beachten) besitzen.
Außerdem einen Fahrauftrag! Den benötigt im übrigen jeder, der beruflich Stapler fährt.

Unsere Stapler hier in der Firma sind mit Beleuchtungseinrichtung ausgestattet, weil wir ein Lager in 1 km Entfernung haben und dort manchmal ein Stapler gebraucht wird um zu Be- und Entladen.
Angemeldet sind die aber nicht.

Gruß Sascha

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
 
Hallo

Da der Fahrer seine Schuld zugegeben hatte wurde leider die Rennleitung nicht eingeschaltet.
Und der Fahrer hatt sehr warscheinlich keine Stablerschein und wenn es blöd läuft hatte der Stabler auch kein Beleuchtung genäß STVO.
Da eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist wurde auch sofort ein Anwalt eingeschaltet.
Eigentlich sollte die Firmenhaftpflicht den Schaden übernehmen. da hier aber Fahrlässigkeit vorligt wird sich die Versicherung ihr Geld von der Fitma zurückholen.
Da ich selber auch eine Stablerschein habe kenne ich die Reglung mit Fahrauftrag, Ausrüstung von Stabler und der Nachschulung vom Stablerschein.
Sehr warscheinlich wurde die BG von der Firmenhaftplicht informiert daß ein Stabler in einen Unfall verwickelt war.
Denn viele Firmen nehmen es mit der jährlichen Überprüfung vom Stabler nicht so genau um Kosten zu sparen.
Denn das ist ja auch ein der Vorraussetzungen daß der Stabler den Bestimmungen entspricht.
Ein Landwirt im Ort wurde von der BG bestraft weil ein Schlepper der TÜVTermin zu lange überzogen wurde mit der Begründung ohne gültigen TÜV können wir im Schadensfall nur beschrängt haften falls auserhalb vom Betriebsgelände ein Unfall passiert.

m.f.G.IHC633A
 
Bei uns im Ort wurde vor ein paar Jahren ein 353 in einen Abbiegeunfall verwickelt, es stellte sich raus, das der Schlepper 18(in Worten, Achtzehn) Jahre übern TÜV war, das wurde teuer,
 
Da bei dem Unfall ein Personenschaden entstanden ist, schaltet sich automatisch die Statsanwaltschaft ein. Und das dauert.
War bei mir letztes Jahr genauso. (Trecker gegen Motorrad) Der Fall ist immer noch nicht geklärt.
 
Hallo *844 AS*

Von wem sollte da Staatsanwaltschaft eingeschalten worden sein wenn keine Rennleitung bei dem Unfall gerufen wurde?

m.f.G.IHC6533A
 
Hallo zusammen,

ein paar Anmerkungen von mir zu diesem Unfall:

Zum Fahrzeug: Flurförderzeuge sind bis 20 km/h zulassungsfrei, aber betriebserlaubnispflichtig (wird gerne vergessen). Alternativ gab es mal die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung vom Verkehrsamt. Die war aber mit einer langen Liste von Auflagen verbunden, z.B. komplette Beleuchtung mir Blinker und Warnblinker. Macht also unterm Strich keinen Unterschied zur Betriebserlaubnis.
Außerdem hat man auf öffentlichen Verkehrsflächen eine Menge Pflichten, die es auf dem Werksgelände nicht gibt, z.B. mitführen von Warndreieck, Verbandkasten, Unterlegkeil, Zinkenabdeckung bei Leerfahrten etc.
Man muss auch die Mindestprofiltiefe für KFZ beachten, sowie die Pflicht zur Abgasuntersuchung bei Dieselstaplern.

Zum Führerschein: Nach dem neuen EU-Führerscheinrecht sind Stapler den selbstfahrenden Arbeitsmaschinen gleichgestellt. Ein 16-jähriger darf sie mit dem Mopedschein fahren.
Nach dem alten, nationalen Führerscheinrecht galt ein Stapler als LKW (er verrichtet nur Arbeit, wenn er eine Last anhebt. Sobald er mit angehobener Last fährt, befördert er eine Ladung). Über 7,5t Gesamtmasse ist Klasse 2 erforderlich, die hat aber nicht Jeder!

Zur Versicherung: Stapler sind ohne Zusatzbeiträge bei der Betriebshaftpflicht mitversichert, wenn sie dort gemeldet sind (Versicherungen wissen gerne, welche Risiken sie abdecken sollen). Wird auf öffentlichen Straßen gefahren, wollen sie in der Regel eine Kopie der Betriebserlaubnis (oder Ausnahmegenehmigung) haben für ihre Unterlagen - sonst gibt es keine Deckung.

Zum Staatsanwalt: Der wird bei Personenschäden vom Notarzt oder Unfallchirurgen informiert, da muss der Verletzte nicht mal Anzeige erstatten.

Zum Firmenchef: Der hat in diesem Spiel die Rolle des Fahrzeughalters. Er ist für alles mitverantwortlich, was mit seinem Fahrzeug passiert. Er darf nicht dulden, dass damit ungesetzliche Dinge geschehen. Und auf keinen Fall darf er solche Dinge anordnen - das ist keine Fahrlässikeit mehr, sondern Vorsatz! Da hat man schnell mehr Punkte in Flensburg als Finger an der Hand. Und mancher Firmeninhaber hat auf diese Art schon seinen Führeschein verloren.

Gruß Reinhard (kein Jurist, aber Staplerfahrer)
 
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