Hallo Leute
Die Frau eines Bekannten hatte mit ihrem Pkw einen Unfall mit einem Stabler
Nun gibt es Probleme mit der Schadensregelung.
Da der Stabler keine Zulassung hatte und nur über die Betriebshaftpflicht versichert ist versucht sich der Chef aus der Verantwortung zu ziehen.
Der Schaden am Auto kann ja nicht so groß sein wie der Gutachter vorgibt das kann man doch wieder richten u.s.w..
Erschwerend kommt halt noch dazu daß der Fahrer keine Stablerschein hatte und sich nun die BG eingeschaltet hat.
Ohne Anwalt läuft gerade nichts da es auch Personenschaden gegeben hatte.
m.f.G.IHC633A
Die Frau eines Bekannten hatte mit ihrem Pkw einen Unfall mit einem Stabler
Nun gibt es Probleme mit der Schadensregelung.
Da der Stabler keine Zulassung hatte und nur über die Betriebshaftpflicht versichert ist versucht sich der Chef aus der Verantwortung zu ziehen.
Der Schaden am Auto kann ja nicht so groß sein wie der Gutachter vorgibt das kann man doch wieder richten u.s.w..
Erschwerend kommt halt noch dazu daß der Fahrer keine Stablerschein hatte und sich nun die BG eingeschaltet hat.
Ohne Anwalt läuft gerade nichts da es auch Personenschaden gegeben hatte.
m.f.G.IHC633A