Reflektoren

blaah

Bekanntes Mitglied
Registr.
6 August 2007
Beiträge
49
Hallo,

genügt es eingetlich, wenn ich die Reflektoren hinten am Schlepper an den Achsrichtern anbringe, oder müssen diese an den Kotflügel angebracht werden?

Gruß,

Jens
 
Die Reflektoren (Katzenaugen) müssen einen

bestimmten Abstand zur Fahrbahn haben.

Auskunft könnte Dir hier eine Prüforganisation

für den Kraftverkehr geben.

Oder es steht eventuell im Kfz Schein des betreffenden Kraftfahrzeuges (Traktor)??

Viel Spaß

Roland W.
 
Hier noch einmal der Gesetzes Text und der entsprechende Link zur StVZO § 53 Schlussleuchten:

Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlußleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlußleuchte zu haben. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Schlußleuchten darf nicht tiefer als 350 mm, bei Krafträdern nicht tiefer als 250 mm, und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1500 mm, bei Arbeitsmaschinen und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen nicht höher als 1900 mm über der Fahrbahn liegen. Wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung dieser Maße nicht zuläßt, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 2100 mm über der Fahrbahn liegen. Die Schlußleuchten müssen möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen Schlußleuchten ausgerüstet sein. Vorgeschriebene Schlußleuchten dürfen an einer gemeinsamen Sicherung nicht angeschlossen sein.

http://www.fahrschule24.net/stvzo/53.htm

Gruß

Roland W.
 
Die Vorschriften zur Fahrzeugbeleuchtung variiren ein wenig, je nach dem Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs. Zu den Reflektoren ist aber zu sagen das ein Kraftfahrzeug nach hinten mindestens zwei rote Reflektoren haben muß die nicht tiefer als 40 cm und nicht höher als 100cm über der Fahrbahnoberkante angebracht sein dürfen. Weiterhin muß ein Fahrzeug nach hinten mit zwei roten Reflektoren ausgerüstet sein die zu den Seiten nicht mehr als 40 cm Abstand zur breitesten Stelle des Fahrzeugs haben.

Um diesen beiden Anforderungen gerecht zu werden rüstet man Traktoren üblicherweise mit vier Reflektoren aus weil man sonst die Kotflügel hinten bis auf einen meter Höhe herunterzeihen müsste nur um die "Katzenaugen" anschrauben zu können.

Die Vorschriften für Schlußleuchten (In die die Reflektoren ja nicht zwangsläufig integriert sein müssen.) sind teilweise abweichend und werden oft mit diesen verwechselt.
 
Hallo zusammen,

vielleicht darf ich auch etwas dazu anmerken.

Die Aussagen über die Rechtslage ist eindeutig richtig dargestellt. Auch ich habe immer wieder die selben Probleme mit den Rückstrahlern, die entweder kaputt, verdeckt, verschmutzt oder aber verloren sind.

Eine gewisse Abhilfe habe ich, seitdem ich die runden Rückstrahler mit Gummi- oder Lederstreifen "abhänge", so dass sie flexibel sind, aber auch trotzdem fest am Fahrzeug montiert sind.

Den besten praktischen Sicherheits-Nutzwert haben Rückstrahler nur dann, wenn sie sauber sind und weithin sichtbar sind.

Darum habe eher versuchshalber mal oben an die Kabine des 633 zwei Rückstrahler angeklebt. Das Resultat ist meines Erachtens üerzeugend

Die Teile sind immer sauber, auch bei Anhängern und angehängten Maschinen über die Maschinen weg immer sichtbar, gehen eigentlich nie kaputt und kosten als Klebe-Rückstrahler 1 € Stück, also wirklich nicht viel.

Insoweit kann ich nur empfehlen, nicht der HU wegen sondern der Sicherheit wegen über eine solche Investition nachzudenken.

Gleiches gilt übrigens auch für Gelbe Rückstrahler, die seitlich Schlepper und vorne seitlich an der Frontlader-Schwinge angeklebt werden können.

Karsten
 
Zurück
Oben Unten