Hallo Mike,
wenn die Reifengröße nicht im Fahrzeugschein eingetragen ist, muss sie sowieso nachgetragen werden - da führt kein Weg dran vorbei.
Du hast jetzt zwei Möglichkeiten:
1. Du bekommst auf Anfrage und gegen Gebühr bei CNH-Deutschland normalerweise eine Freigabe-Bescheinigung, die das montieren von Reifen 18.4-R30 auf dem 624A erlaubt und gehst damit zum TÜV, der Dir die Eintragung dieser Reifengröße in die Papiere bescheinigt.
oder 2.: (Diesen Schritt vorher mit dem zuständigen TÜV-Prüfer absprechen!)
Du besorgst Dir vom Hersteller des Reifens Deiner Wahl den jeweiligen Reifenratgeber (z.B. den von Continental und Mitas
hier ), aus dem man den Abrollumfang und die Tragfähigkeit des Reifens erkennen kann.
Du kannst nun den alten Allradfaktor ausrechnen, indem Du den Abrollumfang der alten Reifengröße hinten durch die alte Reifengröße vorne (denke mal 9.5-24 vorne und 16.9-30 hinten) teilst.
Nun nimmst Du den Abrollumfang der neuen Reifengröße vorne (11.2-R24), multiplizierst diesen mit dem zuvor errechneten Allradfaktor und erhältst so den erforderlichen neuen Abrollumfang des Hinterreifens. Die Größen 18.4-R30 und 16.9-R34 dürften dem ziemlich genau entsprechen, Du willst aber sicher nicht noch zwei 34"-Felgen kaufen, oder?
Deine Berechnungen in Verbindung mit dem Datenblatt des Reifenherstellers sollten dem Tüv-Prüfer nun eigentlich reichen, um Dir die Eintragung abzusegnen.
Falls bereits die Reifengröße 16.9-R34 in deinen Papieren eingetragen ist, erleichert dies die Sache, denn der 18.4-R30 hat einen minimal kleineren Abrollumfang, den bekommst Du dann normalerweise problemlos eingetragen.
(3. Möglichkeit wäre noch wenn Du jemanden finden würdest, der diese Reifenkombination bereits auf seinem 624A fährt und eingetragen hat. Dann reicht die Kopie seines Fahrzeugscheines üblicherweise dem TÜV-Prüfer auch)
Ach ja, der 624A ist vom Getriebe und den Achstrichtern her deutlich massiver ausgelegt als ein 733, deshalb sind hier größere Bereifungen zulässig und machbar!
Viel Erfolg!
MfG
Mario