Rundumleuchte eintragen lassen?

patsers844-S

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Hallo,

hab mal ne kurze Frage,da ich viel Straße fahre

mit langen Holzwagen usw hab ich jetzt eine Rundumleuchte an mein 844-S gebaut.

Jetz meine Frage,muss ich die eintragen lassen oder kann ich die einfach so dran lassen? Bitte um kurze Info..danke!

MfG Simon
 
Hallo!

Die Rundumkennleuchten sind eintragungspflichtig, allerdings wurde Ich in meiner Werkstatt vor dem TÜV Termin belächelt, als Ich nach einer Eintragung fragte. Hier tut sich eine riesige Grauzone auf.

In dem Fendt Blättchen (auch Profi genannt) war mal ein Artikel über die "RKL Gesetze".

Ich hab meine drauf und eingeschaltet zum Schneeräumen und bei überbreiten Anbaugeräten, ansonsten bleibt sie ausgeschaltet und kommt zum TÜV ab. Bis jetzt hatte Ich keine Probleme deswegen (auch nicht mit der Rennleitung in Grün).

Rote Grüße, Stefan
 
Hallo

Bei uns in Hessen darfst du die Dinger nur an Sondereinsatzfahrzeugen betreiben maximal noch am Mähdrescher mit Ausnahmegenehmigung des Landkreises.Alle anderen Rundumkennleuchten sind eigentlich Gesetzes widrig da Lof Fahrzeuge nicht darunter fallen

werden aber geduldet.Deswegen behaupte Ich einfach mal das kannst du dir sparen.

Gruß aus Hessen an den Rest der Roten Welt
 
Hallo zusammen,

Erlaubt ist diese nicht, daher wird auch im handel eine Blitzleuchte angeboten, diese ist eintragfrei. Aussage der Polizei vor Ort. Wenn durch die Rundumleuchte ein Unfall verhindert wird, weil der andere Verkehrsteilnehmer auf das Hindernis dadurch eher Aufmerksam wird wird über Recht und Gesetz nicht gesprochen.

Mir ist mal einer im Dunkeln an die Striegel der Drillmaschine gefahren, Aufgesattelt und daher passende Höhe zum Spiegel seines BMW X5.

Aussage Polizei, wo ist die Rundumleuchte, gekontert von mir, 1. Darf ich nicht wegen eintragungspflicht, 2. bin ich bei 3 m Aussenbreite also brauch ich keine Kennung, 3. ist die Drillmaschine mit Begrenzungsleuchte ausgestattet.

Polizei: Aber dann hätte es der Autofahrer eher gesehen, Pflicht hin oder her.

Naja den Spiegel konnte sich der erboste BMW Fahrer trotzdem selber an Bein binden.

Also entweder fahren oder ändern auf Blitzleuchte.

Gruß

Norbert

http://www.treckerfreunde.de
 
So wie 744 schreibt, gibt es da wohl wirklich eine Grauzone.

Meine RKL ist auch nicht eingetragen, ich hielt sie aber für notwendig, da ich gelegentlich auch mal im Strassenbereich mit der Rückewinde zu Gange bin.

Schaden kann es ja eigentlich nicht.

Beim letzten TÜV Termin war sie sogar montiert.

Kein Kommentar seitens des Prüfers und auch kein Mängeleintrag.

Grundsätzlich ist sie aber wohl eintragungspflichtig.

Grüße

Martin
 
Im §52 der STVZO Abs. (4) ist genau festgeschrieben welche Kfz mit einer RKL ausgerüstet sein sollen/dürfen.

Den jeweiligen Umständen entsprechend ist eine Genehmigung erforderlich.

Eine Eintragung ist erforderlich, da die Abmaße sich bei Anbau der RKL verändern.

GN
 
un wie siht das mit einer halterrung aus allso wen die rundumleuchte nicht immer dran ist mus man das auch eintragen lassen dan ?
 
Hallo,
Es gibt da wirklich eine Grauzone. Wenn ein Sheriff etwas arbeiten will dann könnte er jeden mit einer Rundumleuchte kontrollieren. Sie ist Eintragungspflichtig. Mein Lohnunternehmer hat sie an jedem Schlepper eingetragen. Großpackenpresse, Combi Pack, Quaderballenwickler sind nicht mehr in der "normalen Breite" Häcksler Mähdrescher sowieso. Die Rundumleuchte dient als Hinweis für andere Verkehrsteilnehmer daß das dementsprechende Fuhrwerk z.B.eine nicht normale Breite bzw. Länge hat. Mein Kumpel fährt Langholz und mußte Strafe zahlen weil er vergessen hat sie einzuschalten. Ich habe auch schon Landwirte die haben auf ihrem 50PS Schlepper eine montiert. Mit einer Rundumleuchte kann man anscheinend besser rückwärtsfahren. Unterm Strich ist Mißbrauch Strafbar. Aber auch hier gilt.: Wo kein Kläger, da kein Richter.

mfg
 
Hallo,

wie siehts dann eigentlich mit anderen Sachen aus? Wie zum Beispiel einem Frontlader, oder Fronthydraulik, beim anbau dieser Teile werden doch auch z.B. Fahrzeuggewicht, verändert. Ich hab noch nie für eins dieser Geräte ein Anbaugutachten, bzw. eine ABE gesehen, gibts das überhaupt?

Wenn ich heute an meinem Auto andere Teile fest ein- oder anbau, z.B. AHK, Tieferlegungsfedern, Standheizung, usw. muss alles abgnommen, und eingetragen werden.

Sind Landw. Fahrzeuge da ausgenommen?

gruss Georg Eisenberger
 
@ ihc353s

Für Frontlader, Fronthydrauliken wird vom Hersteller eine ABE mitgeliefert.Ob der Benutzer sie immer dabei hat ist eine anderer Sache^^.
 
@Thyrant:

Du meinst sicher: Ob man sie überhaupt erhält ist eine andere Sache...

Vaddern hat zumindest zu unserem Frontlader damals keine dazubekommen...

Beste Grüße von der Weser
633fritz
 
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