Rundumleuchte

haupi523

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33758 Schloß Holte
Hallo hab mal ne Frage die wahrscheinlich schon oft gestellt wurde.
Auf welche seite gehört die Rundumleuchte und muss diese eingetragen werden?

mfg Andreas
 
Also die gehört nach meinem Wissen in Fahrtrichtung links. Aber eine BITTE : Falls du sie nur als Statussymbol brauchst, lass es sein. Hier fährt jeder Hobbyschlepperfahrer mit so einer Funzel durch die Gegend und wenn er auch nur einen Anhänger dran hat. Hauptsache die Lampe dreht und alle gucken. Das führt dazu, dass wir Landwirte mit zb der 3mtr Drille und Frontpacker schlichtweg übersehen werden, da die Autofahrer denken ,dass ist wieder so ein Hobbyfahrer mit 20km / und nem meter fufzig hänger, wo 4 Scheite Holz drauf sind. Es sind auch schon einige Unfälle deswegen passiert.

Bitte nur Benutzen wenn sie gebraucht wird ( Überlänge , Breite ab 2,55m oder um auf eine Gefahr hinzuweisen. Ansonsten gehört das Dingen aus!!

Eingetragen werden muss die auch.

Mfg
 
Hallo Andreas,

du kannst aber auch eine sog. Blitzleuchte verwenden, diese muß nicht eingetragen werden. Bei der Rundumleuchte ist es in einigen Kreisen auch so, das sie zu bestimmten Zeiten, entweder Sommer- oder Wintermonaten auch ohne Genehmigung betrieben werden darf.
Da ich selbst mit der 3m Kreiselegge und Drillmaschine keine Leuchte hatte habe ich auch nie eine vermißt.

Bei langsamfahrenden breiten Fahrzeugen halte ich es aber für Pflicht, z.B. Mähdrescher, Bagger, Maishächsler. oder wenn man viel den Straßenverkehr behindert durch seine direkte Arbeit( Winterdienst, Gartenbau)

Gruß
Norbert
 
Stimmt, meine per Saugfuß im Bedarfsfall auf‘s Dach "gepappte" Rundum-Leuchte ist auch völlig illegal.
Ich benutze sie trotzdem, wenn Motorrad-Wetter ist, und wenn ich mit Hänger über öffentliche Straßen zu den Nachbarorten fahre, um Dünger, Schotter oder sonstwas zu holen.
Ist in der Nähe des Nürburgrings ainfach ratsam...
Wir leben in der Eifel eh frei nach dem Motto "Legal, Illegal, [BAD]egal..."

Und jeder Polizist, der halbwegs bei Trost ist, weiß ganz genau, warum ich das mache, käme niemals nie nicht auf die Idee, mich deshalb anzuhalten, genau wissend, er (oder sie) ist im Zweifel die arme Sau, die die Einzelteile des aufgefahrenen Motorradfahrers aus den Resten meines Gespannes rauskratzen darf....

Ob die gelbe "Wichtigkeits-Warze" wirklich gegen bekloppte Möchte-gern-Vettels hilft, sei dahin gestellt, aber den Versuch ist es wert.....
 
Hallo danke für die antworten.

Ich wolte eine rundumleuchte haben weil ich bei einer kleidersammlung und beim osterfeuer helfen wolte. und da steht man schon oft an straßen wo auch viel verkehr is.
is auch klar das eine reicht .

mfg Andreas
 
Interessant sind die bisher gegebenen Antworten vor dem Hintergrund, dass z.B. in den Niederlanden, in Belgien und in Frankreich Rundumleuchten Pflicht sind.

Bin gespannt auf eure Meinungen dazu.

(Früher bekam man z.B. in Deutschland ein Knöllchen, wenn man am Motorrad tagsüber das Licht eingeschaltet hatte ! Heute ist es Pflicht! Verkehrte Welt, oder besser so ?)

Gruß
Ulli
 
Das sehe ich nicht so. Wir wohnen ca. 10 km von der niederländischen Grenze weg. Außer, dass dort viel mehr Fahradfahrer unterwegs sind und genau wie hier und in den anderen Ländern immer mehr Kreisverkehre entstehen, gibt es wenig Unterschiede. Ich gebe euch recht, dass manche nur zur Angabe eine Rundumleuchte montieren, allerdings ist es für Fahrzeuge, die im Straßenverkehr im Einsatz sind und besonders groß, breit, lang, langsam oder sonstwie abnormal sind, eine gute Einrichtung (wenn sie sinnvoll eingesetzt wird). Gerade in diesen Tagen sind z.B. bei uns viele Rübenfahrzeuge unterwegs. Ob als Anhängerzug, Maus oder Roder, im allgegenwärtigen Nebel sind die oft sehr spät zu erkennen.

Gruß
Ulli
 
Hallo Ulli,

nichts anderes haben wir alle vorher geschrieben, wo sie sinnvoll sind, sollen sie auch eingesetzt werden, ob hier oder im Ausland. Nur, wenn sie nur aus Jux oder ähnlichen Beweggründen angemacht werden sind sie sinnlos und überflüssig.
Das woanders die Rundumleuchte Pflicht ist hat hiermit nichts zu tun, hier müssen auch Trecker zugelassen werden, in Holland reicht ein Warndreieck.

Können wir gerne über das Thema diskutieren, aber leider am eigentlichen Thema vorbei.

@Andreas: Für so eine Sammelaktion ist die Kennleuchte genau auch gedacht. Leute laufen um das Fahrzeug und laden auf, dafür würde ich auch eine montieren und zusätzlich Warnweste an und Warnblinklicht

Gruß
Norbert
 
Ein Freund von mir hat an seinen beiden Deutz Schlepper auch alles verkabelt und schonmal die Adapter installiert. Da muss er nur die Leuchte aufstecken wenn er sie mal benötigt. Das gleich habe ich auch vor. Man weis ja nie ob man sie mal wirklich braucht oder nicht !!

Allerdings glaubt er auch dass es nicht mehr lange dauert bis es hier in Deutschland Pflicht wird. Das glaube ich zwar eher nicht, aber wer weis ! /styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif /styles/default/xenforo/smilies/fr/smiley4.gif
 
Möcht auch mal meine Meinung zur Rundumleuchte sagen.
Ich bin der Meinung das bei jeder Nachtfahrt eine Rundum leuchte da zu gehören sollte. Den ich fahre nebenbei Rettungsdienst und habe schon etliche Motorradfahrer und Autofahrer vom Pflug, Egge, HD Presse,Mähdrescher, Maishächsler und Schlepper runter geholt.
Man wir doch Ehr darauf Aufmerksam wen etwas Gelb blitzt.
MfG Christian
 
Hallo
Möchte mal dazu meine Meinung sagen.
Es ist schon so, das viele Recht haben, vor allem das mit der Dunkelheit, normal sollte alles was langsam fährt bei Dunkelheit auf der Landstrasse kenntlich gemacht werden.
Es nützen da auch kein Warntafeln, habe schon selbst erlebt, du kommst mit 100 km/h über eine Kuppe und 50 meter vor dir an der gegenüberliegenden Kuppe
fährt ein 6 km/h Traktor hoch, bis deine Scheinwerfer die Warntafeln treffen, hängst du schon auf der Ackerschiene.
Ich selbst habe immer eine Rundumleuchte dabei, ist schon vorgekommen das es dunkel wurde wenn ich mit meiner AP 12 an meinem MF zurück gefahren bin, und auf unseren engen Dorfstrassen ist es wichtig das auch der Gegenverkehr merkt da kommt was das breiter ist.
Aber wie es in den Paragraphen steht, nicht ganz erlaubt, der TÜV trägt es nicht ein, und in Hessen soll es angeblich total verboten sein.

Gruß
MFIHC
 
ich selbst habe auch eine! Aber nur dafür weil ich hin und wieder für nen Bekannten der Bauer ist Überführung mache seie es das Scheidwerk oder andere dinge! und wenn ich so wie jetzt im Winter bei mein Eltern die Dorfeinfahrt schiebe oder bei mir zu hause Parkplatz an der Straße ist es schon vom vorteil! sonst ist sie aus bei normaler fahrt!hab sie auch mehr wenn man mal liegen bleibt! zur sicherheit!!

Mfg Marco
FORTSCHRITT IST BEWEGUNG
Fortschritt die Macht aus dem Osten
 
Hallo zusammen und frohe Weihnachten,

zum Thema Rundumleuchte möchte ich anmerken, dass ich selbst auf beiden Roten eine RUL habe, die beide nicht eingetragen sind, vom TÜV aber geduldet werden.

Meiner Meinung nach gehören alle Rundumleuchten an Ort und Stelle eingezogen, die nicht bestimmungsgemäß eingesetzt werden oder nur eine unzureichende oder fehlende Standardbeleuchtung oder fehlende Warntafeln ersetzen sollen.

Auch das langsam fahrende Fahrzeuge immer oder bei Dunkelheit mit RUL fahren sollten, halte ich für Humbug, es gibt andere Mittel, wie z. B. Reflexfolie oder Rückstrahler, mit denen diese Fahrzeuge ausreichend kenntlich gemacht werden können.

Sie sind kein Ersatz und sollen es auch nicht sein für eine gute und ausreichende Beleuchtung.

Meine RUL nutze ich nur in Situationen, in denen auch andere (legale) Nutzer sie benutzen dürften, z. B. Bei Arbeiten an großen Straßen, Schnee-schieben auf Straßen und Plätzen oder wenn man von Privatgrundstücken rückwärts auf Straßen auffahren oder rangieren muss.

Zu der Situation einer Strohpresse oder anderer Anbaugeräte kann ich nur empfehlen, erstmal bei der Breite Umrissleuchten anzubauen und/oder Warntafeln zu nutzen, bevor eine Panikleuchte in Betrieb genommen wird.

Die Wirkung einer RUL ist heute schon total verwässert, keinen interessiert es mehr, weil jeder meint, dass er nachts mit einer Saatbettkombination keine Beleuchtung oder Warntafeln braucht (beides zusammen ist Pflicht) und stattdessen eine RUL alles andere ersetzen kann.

Damit es ganz deutlich wird, ich bin gegen Bußgelder und Anzeigen bei solchen Vergehen. Vielmehr sollten solche Fahrzeuge an und Ort und Stelle stillgelegt werden mit der Auflage, dass an Ort und Stelle eine ausreichende Ausrüstung montiert werden muss (fachmännisch montiert und nicht mit Draht angebunden). Wenn das so geahndet würde, dann gäbe es keine schlechte Ausrüstung mehr, denn die Schmach im Graben sitzend eine Rückleuchte zu montieren passiert jedem wahrscheinlich nur ein Mal.

Keine Sorge, dieses sollte nicht gelten, wenn eben eine Birne auf dem Feld durchgebrannt ist oder eben frisch ein Kabel abgerissen ist, aber bei geplanten Verstößen gehört es so verfolgt, denn es ist die Pflicht des Fahrzeug-Führers sein Fahrzeug gut auszurüsten, nicht die Pflicht anderer, auf einen nicht beleuchteten Schlepper-Fahrer Rücksicht zu nehmen.

Tut mir leid, es wird sicher nicht jedem gefallen, was ich schreibe aber es sind in der Regel Unschuldige, die bei Unfällen mit LUF Fahrzeugen zu Schaden oder ums Leben kommen.

Grüßen von einem, der oft mehr Leuchten als nötig montiert hat

Karsten Dittmer

PS: MItverantwortlich an diesen Umständen ist auch die Berufsvertretung der Bauern, die immer noch meint, dass auf einem 360 PS-Schlepper der Luftsitz 4.000 € und das MP3-Radio 900 € kosten darf, dass an einem gewerblich genutzen Tridem-Silowagen für 100.000 € die für jeden Obstkarren vorgeschriebenen gelben Seitenmarkierungsleuchten für 85 € und die Reflex-Folie für 45 € einem ach so armen Bauern nicht zugemutet werden können.
 
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